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Direktversicherung: Ist Vertrauensschutz beliebig und gesetzlich nicht geschützt?

Foto: H.S.

27.02.2023 - von Angelika Euler

Sehr geehrte Fachpolitiker/Innen,

seit fast 6 Jahren versuche ich vergeblich Ihr Verhältnis zum Grundgesetz zu ergründen.

Kapitalauszahlungen bei vor 2004 mit der Zusage der Beitragsfreiheit abgeschlossenen Direktversicherungen werden seit dem 01.01.2004 vertragswidrig mit Beiträgen zur GKV belastet.

Das GMG unter Nr. 143 erlaubt nicht eine Aufhebung des Bestandsschutzes, mit Ulla Schmidt´s Bezug auf das Bundesverfassungsgericht im Deutschen Bundestag am 28.04.2016 wird keine Aufhebung des Bestandsschutzes legitimiert.

Wieso unterliegen dann die Altverträge nicht dem aus Art. 20 GG hergeleiteten Vertrauensschutz?

Für mich ist es unfassbar, dass einem der damaligen Mitinitiatoren - unserem jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz - zu einer haarsträubenden gesetzlichen Fehlentwicklung im Deutschen Bundestag am 25.01.2023
nichts Besseres einfiel als "und da haben wir natürlich noch die Frage der Vergangenheit, und die ist eben nicht so trivial".

Da ich aus dem Hause Olaf Scholz noch niemals eine den Bürger respektierende Antwort erhalten habe, frage ich ihn nun auf diesem Weg:

Sehr geehrter Herr Scholz,
Können Sie mir erklären, warum Sie nach 18 Jahren noch immer keine Antwort auf eine "nicht triviale" Frage haben?
Kann man von unserer politischen, hochgebildeten Elite nicht erwarten, "nicht triviale" Fragen zu klären?

Ca. 6 Millionen Menschen dieses Landes zahlen vermutlich unberechtigt schmerzhafte Beiträge zur GKV und müssen sich unfassbar geringschätzige, völlig sinnfreie "Argumente" gefallen lassen, weil Ihnen eine "nicht triviale" Sache nicht bearbeitungswürdig erscheint, und das nicht erst seit Corona und Ukraine.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Eulner
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Quelle: Mail an die Redaktion