29.08.2006 - von labournet
Erstmals haben Betriebsräte die Möglichkeit, im Wege von
Beschlussverfahren gegen Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern sowie sexuelle Belästigungen vorzugehen.
Diese neuen Mitbestimmungsrechte haben auch Auswirkung auf das Recht der Betriebsräte,
Betriebsvereinbarungen zum AGG bzw. gegen "Mobbing" abzuschließen. Dazu
verbreitet das Anwaltsbüro Bell & Windirsch eine Muster-Betriebsvereinbarung der IG Metall zur organisatorischen Umsetzung des AGG (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeitsalltag/allg/agg_bv.pdf
Ebenfalls vom Anwaltsbüro Bell & Windirsch liegen Checklisten des
DGB-Bundesvorstands vor: Eine für Betriebsräte zur Überprüfung bestehender Betriebsvereinbarungen, eine für Arbeitgeber zur Prüfung, ob alle
Pflichten eingehalten werden und eine dritte für betroffene
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um mögliche Diskriminierungen zu
erkennen (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeitsalltag/allg/agg_check.pdf
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Arbeit:
28.08.2006: Angestellte Feuerwehrmänner werden diskriminiert
25.08.2006: EADS: Unzulässige Auswahlkriterien
24.08.2006: +++ Ältere Mitarbeiter patientenorientierter
Alle Artikel zum Thema
Arbeit