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Österreich: Ab 1. April gilt Verbot der Altersdiskriminierung durch Banken

Foto: H.S.

Österreich - 31.03.2023 - von Seniorenbund Österreich

Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht des Alters! Unter diesem Credo habe ich als Seniorenratspräsidentin einen zähen und ausdauernden Kampf gegen Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe geführt. Ein Kampf, in dem wir einen großen Sieg erringen konnten: Heute habe ich gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadic und Sozialminister Johannes Rauch das Ende der Altersdiskriminierung bei Bankkrediten verkünden können. Dieser große Erfolg ist ein Meilenstein für die Seniorinnen und Senioren und ermöglicht ihnen mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Alter.

Bisher werden älteren Menschen trotz ausreichender Sicherheiten dringend notwendige Bankkredite oft verweigert. Der Weg zur Bank geschieht aber nicht aus Jux und Tollerei, sondern, um selbstbestimmt leben zu können!

Ältere Menschen nehmen normalerweise keinen Kredit für den Sportwagen oder die Weltreise auf. Sie brauchen einen Kredit, um ihr Haus barrierefrei umzubauen oder um gesetzlich verpflichtende Umrüstungen, wie den Heizkesseltausch, durchführen zu können. Kein Kredit für den Einbau eines Treppenlifts oder den Badezimmerumbau, obwohl das Haus selbst als Sicherheit dient? Das ist nicht nur diskriminieren, sondern erschwert älteren Menschen, so lange wie möglich selbstständig bleiben bzw. in ihrer gewohnten Wohnsituation bleiben zu können!

Gesetzesnovelle nach deutschem Vorbild bringt mehr Selbstbestimmung im Alter

Ich habe dazu mit dem Österreichischen Bankenverband viele Gespräche geführt, um die Bedingungen der Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren zu verbessern. Die Antwort war immer die Gleiche: „Es tut uns leid. Wir können nichts ändern. Die EU setzt unserem Handlungsspielraum klare Grenzen.“ Das war verwunderlich, denn Deutschland, bekanntlich EU-Mitglied, hatte seit Jahren eine entsprechend Regelung. Mir war sofort klar: Was in Deutschland Praxis ist, muss auch bei uns möglich sein!

Darum habe ich eine Gesetzesnovelle nach deutschem Vorbild angeregt, die Gespräche mit Justizministerin Alma Zadic dazu waren sehr konstruktiv und im Sinne der älteren Generation. Das Ergebnis: Diskriminierende Praktiken bei der Kreditvergabe werden mit 1. April 2023 ein Ende haben. Ab diesem Zeitpunkt zählen Sicherheiten und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit für die Kreditvergabe und nicht mehr die statistische Lebenserwartung.

Das Ende der Altersdiskriminierung bei Bankkrediten ist ein wichtiger Meilenstein für die ältere Generation. Altersdiskriminierung ist in jeder Form inakzeptabel und solange Seniorinnen und Senioren aufgrund ihres Alters benachteiligt werden, solange werde ich weiter gegen jede unwürdige Form der Altersdiskriminierung entschieden auftreten!

Ihre
Ingrid Korosec

Wie die Tiroler Tageszeitung schreibt, wird die Änderung mit einer Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes erreicht. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) stellte sie bei einer Pressekonferenz vor. Nicht mehr die statistische Lebenserwartung ist fortan das wichtigste Kriterium bei der Kreditvergabe sondern die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten. Eine weitere Verbesserung gilt den Erben der Kreditnehmer. Die Banken werden zur "angemessenen Nachsicht" verpflichtet, d.h. ein als Sicherheit dienendes Haus darf nicht sofort von ihnen verkauft werden. Außerdem führt der Tod eines Kreditnehmers nicht atutomatisch zur Kündigung des Kredits.
siehe Tiroler Tagblatt, 29.2.2022 unter: Link

Seniorinnen und Senioren sollen ab Mai leichter zu Krediten kommen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) sehen in der Novelle einen wichtigen Schritt gegen Altersdiskriminierung.

[b]Bezirk. Wien[/b]
Bereits im November 2022 kündigten die Justizministerin und die Seniorenratspräsidentin gemeinsam mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) das Ende der Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe an. Zweieinhalb Monate später hat die entsprechende Novelle nun auch den Ministerrat passiert. Eine Änderung ergab sich lediglich beim Datum des Inkrafttretens. War ursprünglich noch der 1. April 2023 angepeilt, wird es nun, sofern keine Verzögerung im Parlament entsteht, der 1. Mai 2023.
Lebenserwartung künftig nicht relevant

Formal handelt es sich um eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes, die festlegt, dass die Lebenserwartung künftig bei der Kreditvergabe keine Rolle mehr spielen soll. Denn noch ist die Situation in Österreich so, dass ältere Menschen keinen Kredit von ihren Banken erhalten, wenn die statistische Lebenserwartung kürzer ist als die Tilgungszeit – selbst dann nicht, wenn Sicherheiten vorhanden sind. Mit Mai ändert sich das nun.

Sicherheiten müssen vorhanden sein
Für Zadic muss künftig das Prinzip gelten, dass Senioren einen Kredit erhalten, wenn gute Sicherheiten vorhanden sind. Dies bedeute, dass die Lebenserwartung kein Hindernis mehr sein könne, wenn die Summe abgedeckt sei. Klar sei aber, dass bei Versterben Sicherheiten wie Eigentumswohnung und Haus hoch genug sein müssten, um den Kredit abzudecken, so die Ministerin.

"Mehr Freiheit und Würde im Alter"
Korosec freute sich über das Zustandekommen der Novelle und sprach von einem "Meilenstein" für mehr Freiheit und Würde im Alter. Es sei ein wichtiger Tag im Kampf gegen Altersdiskriminierung. Der Finanzbereich sei für Senioren besonders wichtig, da er ein selbst bestimmtes Leben ermögliche.

Quelle: Seniorenbund Österreich

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