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20.01.2023 - von Milena Kreutz
„Echte Gleichstellung ist auch im Staatsdienst noch keine Realität. Die Ampel muss hier noch in dieser Legislaturperiode liefern“, fordert Milanie Kreutz, Chefin der dbb frauen.
„Im öffentlichen Dienst gibt es zwar einige Strukturen gegen Diskriminierung, wie etwa das Bundesgleichstellungsgesetz, aber auch hier sind noch viele Baustellen offen“, sagte Kreutz, die auch dbb Vize ist, am 19. Januar 2023 im Gespräch mit Ferda Ataman, der neuen Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. „Ein Beispiel ist sicherlich die geschlechterbedingte Diskriminierung bei dienstlichen Beurteilungen und Beförderungen. Hier brauchen wir eine konsequente Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu einem modernen Gleichbehandlungsgesetz. Dazu gehört insbesondere die Einführung eines Klagerechts, das es sachkundigen Verbänden, Antidiskriminierungsstellen sowie Personal- und Betriebsräten oder Gleichstellungsbeauftragten ermöglicht, anonymisierte Verfahren vor Gericht zu führen.“
Nach wie vor seien es immer noch Frauen, die den Hauptteil der Care-Arbeit in der Gesellschaft leisten. „Und gerade die Frauen, die Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige tragen, haben aufgrund ihrer mangelnden Flexibilität am Arbeitsmarkt oft mit Diskriminierung zu kämpfen – nicht nur in Bewerbungsgesprächen, sondern auch, wenn es um Beförderungen geht“, erklärte Kreutz. „Männer werden dagegen selten gefragt, ob sie sich gewisse berufliche Aufgaben überhaupt zutrauen, obwohl sie zuhause junge Kinder oder kranke Eltern haben. Ich selbst kenne Mütter, denen Beförderungen und Gehaltserhöhungen verwehrt wurden, weil sie angeblich zu viele Kinder-Krankentage hätten. Es sind in erster Linie also Frauen, die solche geschlechterbasierten Formen von Diskriminierung erleben.“
Die dbb frauen würden Ataman daher ausdrücklich in ihrem Vorhaben unterstützen, eine „Fürsorgeverantwortung” als Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufzunehmen. Gleichzeitig müsse dies in der Arbeitswelt mit flexiblen Rahmenbedingungen flankiert werden, um Männern und Frauen strukturell bessere Ausgangsbedingungen zu geben und unbezahlte Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren.
Der öffentliche Dienst verfehle außerdem klar das Ziel, die Vielfalt in der Bevölkerung realistisch abzubilden, so Kreutz weiter: „Wir brauchen in allen Bereichen der Verwaltung mehr Menschen mit Migrationsgeschichte. Wir können es uns angesichts des immer größer werdenden Fachkräftemangels auch nicht leisten, wertvolle Potenziale zu verschenken. Noch wichtiger: Der öffentliche Dienst muss die vielfältige Gesellschaft, in der wir leben, widerspiegeln. Nur so können Verwaltungen ihre Kernkompetenzen bedarfsgerecht ausbauen und für jeden und jede eine lebenswerte Gesellschaft gestalten. Eine Möglichkeit wäre die zielgruppengerechte Ansprache von Nachwuchskräften und anonymisierte Bewerbungsverfahren. Diese tragen dazu bei, Mehrfachdiskriminierungen von Anfang an vorzubeugen.“
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