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Köln: KEINE Vermietung der FLORA an die AfD am 5.1.23 ! OB schweigt

Foto: H.S.

06.01.2023 - von diverse

3.1.2023: Klammheimlich scheint die #noAfD für kommenden Donnerstag, 5. Januar die Kölner Flora für einen Neujahrsempfang reserviert zu haben. Alle Versuche dazu Stellungnahmen seitens der Stadt Köln oder der vermietende Gastronomie KölnCongress zu bekommen, endeten heute in besetzen Telefonleitungen.
Wir fordern eine sofortige Ausladung der #noAfD in dieser historischen Location. Durch gemeinsame Recherche vieler Beteiligter ergab sich ein Zeitfenster von 18 bis 22 Uhr für die "Party". Genaueres folgt, stellt euch auf 17 Uhr Kundgebungsbeginn ein.
Auch wenn man versucht durch verkürzte Mobilisierungszeit antifaschistische Handlungsfähigkeit einzuschränken, machen wir uns bereit für Gegenprotest.
Kein Raum für die AfD in Köln! Kein Raum für Rassisten! Keine Flora für die AfD.
AB 17.15 Uhr Kundgebungen an der Flora

FLORA FÜR DIE HETZPARTEI?
Jetzt können die Kölner Ratsherren und -Frauen und die Oberbürgermeisterin mal zeigen, wie ernst sie ihre eigenen politischen Beschlüsse nehmen! SPD, CDU, Grüne, Linke, FDP, Gut und Bunt haben 2018 den Dringlichkeitsantrag „Städtische Räume sind kein Ort für Hetze“ mitgetragen und "die Überlassung von Räumen, die zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden sollen, in denen rassistisches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes, oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden soll", nicht zugestimmt. Die damaligen und heutigen Ratsfrauen und Männer müssten demnach am 5. Januar bis auf die Rechten vollzählig an der Kundgebung von "Omas gegen Rechts" oder "Köln gegen Rechts" teilnehmen.
Oberbürgermeisterin Reker scheint ihre eigene Verwaltung nicht im Griff zu haben, wenn so etwas in Köln möglich ist. Der "elegante Dachsalon" der Flora, in dem die Ratsfraktion der Rechten 100 Gäste erwartet, gehört zur Koelncongress GmbH, einer 100%igen Tochter der Koelnmesse. Koelncongress ist "Full-Service-Anbieter" und Betreiber der Veranstaltungsorte: Koelnmesse,Confex, Congress-Centrum Koelnmesse, Gürzenich Köln, Flora Köln, Tanzbrun­nen Köln, Rheinter­rassen Köln und km 689 Cologne Beach Club. Aufsichtsratsvorsitzende der Kölnmesse ist die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker. Sie kennt den Ratsbeschluss vom Dezember 2018:

"1. Der Rat der Stadt Köln unterstreicht die Grundwerte einer vielfältigen und toleranten Stadtgesellschaft. Meinungsfreiheit ist ein Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, das es zu bekräftigen und zu stärken gilt. Volksverhetzung, Diffamierungen und Aufruf zu Gewalt und gesellschaftlicher Spaltung widersprechen jedoch den Grundwerten und Grundrechten unserer Demokratie.
Daher lehnen wir die Überlassung von Räumen, die zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden sollen, in denen rassistisches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes, oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden soll, ab. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei ihren Aktivitäten zur Aufklärung über Holocaust und ihrem aktuellen Bezug.
Der Rat der Stadt Köln begrüßt und unterstützt die Aussage der Verwaltung (2484/2017, Sitzung im Kunst- und Kulturausschuss vom 17.04.2018) und fordert sie auf, diese umzusetzen:
„Alle städtischen Einrichtungen, nicht nur kulturelle, die Räume an Dritte zur Nutzung überlassen, sind aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz gehalten, Kriterien für die Vergabe zu entwickeln. Solche Kriterien können zum Beispiel vorsehen, dass Räume nicht an Veranstaltende überlassen werden, die rassistische, pornographische oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten.“
2. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, einen Leitfaden zu erstellen, der die Anregungen der Info- und Bildungsstellen gegen Rechtsextremismus in bereits ausgearbeiteten Broschüren wie „Keine Räume für Nazis“ aufgreift und sich an einem Leitfaden wie ihn etwa die Stadt München („Anmietung durch Rechtsextreme – Schutz für Kommunen und Vermieter“) ausgearbeitet hat, orientiert. Verwaltung und Öffentlichkeit sollen sensibilisiert werden und es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Räume nur für solche Veranstaltungen vergeben werden, die den demokratischen Prinzipien nicht entgegenstehen."


Wir schreiben das Jahr 2023! Wo ist der Leitfaden? Warum wurde die Verwaltung lediglich "gebeten" einen solchen Leitfaden zu erarbeiten? Wer mauert? Wussten die Ratsmitglieder nicht, wie windig ihr Beschluss war? Und warum gab es im vertratschten Köln keine Hinweise auf die Vermietung der Flora an die AfD aus der Stadtverwaltung? Waren am Deal mit der Flora AfD-Mitglieder in der Verwaltung oder in der Geschäftsführung von Koelncongress beteiligt?
Hanne Schweitzer

Porträts der Kölner VerwaltungschefInnen Link

4.1.2023 "Flora: AfD-Treffen in Köln sorgt für Proteste
Ein für Donnerstag geplanter Neujahrsempfang der Kölner AfD-Fraktion mit 100 geladenen Gästen in der Flora hat im Vorfeld für Kritik gesorgt.
Das Bündnis „Köln gegen Rechts“ und die Linke im Stadtrat wollen, dass die Stadt als Eigentümerin der Flora das Treffen absagt. Linken-Fraktionschef Heiner Kockerbeck forderte, „der rechtsextremen AfD die Anmietung von Räumen der Stadt oder deren Töchter nicht zu gestatten“. AfD-Fraktionschef Stephan Boyens sagte, er verstehe die Aufregung nicht. Die AfD sei „eine demokratisch legitimierte Partei“.
Laut eines Polizeisprechers hat die Initiative „Omas gegen Rechts“ ab 17 Uhr eine Demonstration mit 25 Teilnehmern gegen das AfD-Treffen angemeldet. „Wir rechnen aber mit mehr Demonstranten und werden vor Ort mit Kräften der Bereitschaftspolizei sehr deutlich präsent sein.“ Es gebe diverse Aufrufe zur Teilnahme an dem Protest, so der Sprecher." ...
Michael Fuchs für Kölnische Rundschau unter: Link

4.1.2023: Linke Köln verlangt eine Untersagung der AfD-Veranstaltung in der Flora.
"Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion Heiner Kockerbeck in einem schriftlichen Statement: „Es ist zu begrüßen, dass die Pläne der AfD noch rechtzeitig aufgedeckt worden sind. Die geplante Veranstaltung muss unbedingt verhindert werden. Köln ist eine bunte und vielfältige Stadt, in der Rassismus und extrem rechte Ideologien keinen Platz haben. Der AfD Räumlichkeiten der Stadt zur Verfügung zu stellen, wäre ein völlig falsches Signal. Mit den Stimmen aller demokratischen Parteien wurde im Rat eine Resolution beschlossen, welche eben solche Veranstaltungen in städtischen Räumen verhindern sollte. Der in der Resolution geforderte Leitfaden zur Regelung der Anmietung von Räumen sollte nun schnellstmöglich erarbeitet werden, damit künftig Klarheit herrscht. Die Fraktion DIE LINKE wird sich weiterhin an der Seite der Stadtgesellschaft extrem rechten Parteien in den Weg stellen“.

4.1.2023: report-k.de über den AfD Neujahrsempfang in der Flora
ausführlicher Bericht unter: Link

4.1.2023: „Muss unbedingt verhindert werden“ Kölner AfD-Feier sorgt für Ärger – ausgerechnet hier"
Kölner Express unter: Link

4.1.2023: Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Versammlungsgesetz
Gegen das Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) sind vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen heute eine Verfassungsbeschwerde und ein Eilantrag eingegangen. Das Gericht bestätigte den Eingang und vergab bereits Aktenzeichen.
Beschwerdeführer sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“. mehr unter: Link

5.1.2023: "Die Kölner AfD feiert am Donnerstag ihren Neujahrsempfang in der Kölner Flora. Gegenaktivisten haben eine Demonstration angemeldet."
Was "Gegenaktivisten" sein sollen, sagt uns t-online nicht. Aber die Illustration des kleinen Artikelchens sagt uns schon was. Lauter blauer Luftballons mit dem AfD-Zeichen!
t-online unter: Link abgerufen am 5.1. um 15.16 Uhr.

6.1.2023: Neujahrsempfang der AfD-Ratsfraktion in der Flora - Keine Berichterstattung vor Ort möglich
Ausführlicher Bericht bei report-k. Siehe: Link
- Kölner Stadt Anzeiger unter: Link

6.1.2023 Kölner Rat glänzt durch Abwesenheit auf der Demonstration
Vom gesamten Rat war nur eine Frau anwesend, die Linke Ratsfrau Sarah Niknamtavin. Als Rednerin folgte ihr die Grüne Juristin Sarah Brunner. Sie wies darauf hin, dass es "rechtlich schwierig" sei, die Anmietung zu verweigern. Gemeint war damit das Parteiengesetz. In § 5 Gleichbehandlung heißt es:
(1) Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden.
Vermietung des "eleganten Dachsalons" in der Flora kann mit dem Parteiengesetz begründet werden
Das Wort "Parteien" kommt im Ratsbeschluss von 2018 nicht vor. Darin ist lediglich von "Veranstaltungen" und "Veranstaltenden" die Rede. Bleibt die Frage, ob die AfD eine Partei ist, die "den demokratischen Prinzipien" entgegensteht.
Am 8.3.2022 entschied das Kölner Verwaltungsgericht* "Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Das Gericht teilte mit, es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei". Die AfD habe diesen Belegen lediglich "pauschales Bestreiten" entgegengesetzt. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe insgesamt auf einer "nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung", erklärte die Kammer. Zu dem Verfahren war es gekommen, weil die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt hatte." Link
Koelncongress ist den untersten Weg gegangen und hat sich nicht gegen die Vermietung an die AfD gewehrt
Von Oberbürgermeisterin Recker hörte man auch kein Pieps. Also waren es, wie seit Jahrzehnten, Kölner Bürgerinnen, die im Rahmen ihrer durch das neue NRW-Versammlungsgesetz stark eingeschränkten Möglichkeiten gegen die Vermietung protestiert haben.
Müssen wir nun damit rechnen, dass der nächste AfD-Parteitag im Kölner Gürzenich stattfindet?
Wo waren all jene Ratsmitglieder bei der Kundgebung, die gegen die Überlassung städtischer Räume an Organisationen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen gestimmt hatten?
Was sagt die Kölner Oberbürgermeisterin zu diesem Stadtverwaltungs-Skandal?
Wenn sie schweigt oder sich windet, sollte Sie zurücktreten!
Karneval soll der Grüngürtel mit Matten ausgelegt werden! Da könnte sie doch ein Tänzchen wagen!
Hanne Schweitzer

17.1.2023: Berufungsbegründungen von AfD vorgelegt
Die AfD hat beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster Berufungsbegründungen für drei Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte das gegenüber dpa am Montag. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung am OVG gebe es noch nicht. Die AfD hatte im Sommer 2022 gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt. Dabei ging es um die Einstufung der Gesamtpartei, des Jugendverbandes und des formal aufgelösten »Flügels« als »rechtsextremistische Verdachtsfälle« durch den Verfassungsschutz. (dpa/jW)

2.1.2022: Jetzt haben sich die Folgen des neuen NRW-Versammlungsgesetzes gezeigt!
§ 7 heißt:
Störungsverbot
(1) Es ist verboten, eine Versammlung mit dem Ziel zu stören, diese zu behindern oder zu vereiteln.
(2) Nach Absatz 1 ist insbesondere verboten,
1. in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu behindern oder zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vorzunehmen oder anzudrohen oder Störungen zu verursachen,
2. in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern oder ihre Durchführung zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren, Handlungen vorzunehmen, die auf die Förderung von in Nummer 1 beschriebenen Handlungen gegen bevorstehende Versammlungen gerichtet sind, oder
3. bei einer öffentlichen Versammlung der Versammlungsleitung oder den Ordnerinnen und Ordnern in der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Ordnungsaufgaben mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand zu leisten oder sie während der Ausübung ihrer Ordnungsaufgaben tätlich anzugreifen.
(3) Nicht auf Behinderung zielende kommunikative Gegenproteste unterfallen nicht dem Störungsverbot.
Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand vom 2.1.2022 unter: Link

Quelle: diverse