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Altersgrenze 32 bei Bundesministerien

23.08.2006 - von Carina Moeller

Seit 18.8.06 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1897.pdf), dessen Ziel es ist, die Benachteiligung aus Gruenden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ­des Alters oder der sexuellen Identitaet zu verhindern oder zu beseitigen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erwaehnt ausdruecklich das Gebot der Gleichbehandlung fuer den Zugang zu selbststaendiger und unselbststaendiger Arbeit.

Von Ihnen ausgeschriebene Stellen im Rahmen des APO Programms verstossen gegen dieses Gebot der Gleichbehandlung, da in ihnen eine Altersgrenze von 32 Jahren fuer Bewerber festgelegt ist. Auch ist die weiter unten beschriebene Stelle nur für Frauen ausgeschrieben.

Beispielsweise Vacancy Announcement No.: ITA/AGPP/261, Associate Professional Officer (APO).
Dort heisst es am Ende der Ausschreibung

“This vacancy is open to German male and female candidates, up to 32 years of age. Applications from
qualified women candidates are encouraged.”
Gerne wuerde ich mich auf von Ihnen ausgeschriebene Stellen bewerben. Ich bin frische 41 Jahre alt und moechte sie hoeflichst dazu auffordern, den entsprechenden – nun ungesetzlichen – Abschnitt aus Ihren Ausschreibungen zu entfernen.

Mit freundlichen Gruessen,
Dr. Carina Moeller

Quelle: Mail ans Büro gegen Altersdiskriminierung