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EuGH: Kompensation für Leiharbeiter, die weniger verdienen als vergleichbare Stammarbeitnehmer

16.12.2022 - von Labournet.de

Erfolg beim Europäischen Gerichtshof: Tarifverträge, die keine Kompensation für schlechtere Arbeitsbedingungen vorsehen, sind unzulässig und damit unwirksam

"Am 15. Dezember 2022 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) sein Urteil verkündet: Leiharbeiter, die weniger verdienen als vergleichbare Stammarbeitnehmer, müssen eine Kompensation bekommen. (...) Im Gesamtergebnis dürfen Leiharbeitnehmer nicht prinzipiell schlechter stehen als fest angestellte Kollegen. (...) Tarifverträge, die keine Kompensation für schlechtere Arbeitsbedingungen vorsehen, sind unzulässig und damit unwirksam. Dies wird das BAG beachten müssen, wenn es über den Fall entscheidet, der zur Vorlage an den EuGH geführt hat. Ich kann in den geltenden Tarifen keine „Kompensation“ entdecken. Sobald die BAG-Entscheidung vorliegt, werden die Verleiher über neue Tarifverträge verhandeln müssen – vorausgesetzt, die Gewerkschaften sind wirklich und entgegen allen negativen Erfahrungen dazu bereit. Die alten Tarife muss man als unwirksam ansehen; sie erleiden dasselbe Schicksal wie die einstens von den „Christen“ abgeschlossenen. (...) Ein Triumph? Die große Siegesfeier sollte erst dann stattfinden, wenn wirklich auch alle Leiharbeitnehmer gleiche Rechte haben. Heute haben wir aber eine wichtige Schlacht gewonnen." Aus dem Kommentar von Wolfgang Däubler vom 15.12. - wir danken, auch für die tolle Zusammenarbeit bis zu diesem Urteil!

Siehe im Dossier zur Klage-Kampagne den Kommentar im Volltext (und ein Interview von ihm) sowie das Urteil selbst. In der im Dossier verlinkten Rubrik "Pressespiegel" gibt es bereits erste Einträge - in denen natürlich unsere (= die Labour-Net-Kampagne) Kampagne nicht auftaucht ...
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Da der EuGH nur auf die Fragen des BAG zu antworten hatte, war eine grundsätzlichere Ablehnung der Leiharbeit (leider) nicht zu erwarten, aber es wird zu diskutieren sein, ob im Niedriglohnbereich mehr "Freizeit" oder "Urlaub" wirklich eine Kompensation für den equal pay sein können - Beiträge herzlich willkommen!

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Leiharbeit ist und bleibt Lohndumping: Nahezu zwei Drittel der Leiharbeitskra?fte in Vollzeit haben ein Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle
Siehe Labournet.de unter: Link