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Rechtsgutachten bestätigt: Übergewinnsteuer in Österreich würde fünf Miliarden Euro bringen

Foto: H.S.

Österreich - 12.11.2022 - von Alina Bachmayr-Heyda

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK)und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) wollen mehr Tempo für die Einführung einer Übergewinnsteuer im Energiesektor in Österreich machen. Um rechtliche Unklarheiten zu klären, wurde von der AK ein Gutachten bei Steuerrechtsexperten in Auftrag gegeben. Das Gutachten bestätigt: Eine Übergewinnsteuer nach dem Modell von Ak und ÖGB ist rechtlich möglich. Eine Besteuerung der Übergewinne von Energieunternehmen würde fünf Milliarden Euro bringen. Nun fehlt nur mehr der politische Wille.

Österreich könnte in der Gestaltung einer Übergewinnsteuer weit über die von der EU festgelegten 33 Prozent gehen. ÖGB und AK schlagen etwa 60 bis 90 Prozent – je nach Höhe der Übergewinne – vor. So die Steuerrechtsprofessoren Georg Kofler (WU Wien), Michael Tumpel und Peter Bräumann (beide JKU Linz).

Auch Stromkonzerne zur Kassa bitten

Eine Sondersteuer auf Übergewinne wäre nicht nur für fossile Energieunternehmen, sondern für den gesamten Energiesektor, also auch für Stromunternehmen, möglich!

Eine breite Übergewinnsteuer ist nötig, weil die Gewinngrenze des EU-Modells viel zu hoch und der Besteuerungszeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2023 viel zu kurz angesetzt ist; damit bliebe der Großteil der Übergewinne im Stromsektor unangetastet.

Zudem ist es rechtlich möglich, auch die Übergewinne 2022, die AK und ÖGB auf über 4 Mrd. Euro schätzen, zu besteuern. Die guten Zahlen, die Energiekonzerne dieser Tage für 2022 vorgelegt haben, unterstreichen die Notwendigkeit, dass auch diese Übergewinne besteuert werden sollen.

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Weiterlesen unter: Link
Dort auch als PDF. factsheet Übergewinnsteuer und Rechtsgutachten Übergewinnsteuer

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Italien, Spanien, Griechenland, Rumänien, Belgien, Großbritannien und Ungarn haben bereits eine Übergewinnsteuer eingeführt. Wie sie aussehen, was sie bringen.
Eine Übersicht bei Arbeit und Wirtschaft unter:
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Quelle: Östereichischer Gewrkschaftsbund