Diskriminierung melden
Suchen:

Statements von Oben: Trotz ständiger Wiederholung bleiben sie unwahr

Foto: H.S.

10.11.2022 - von Horst Debusmann

„Mit dem seinerzeitigen Maßnahmenpaket Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 wollte der Gesetzgeber vorgeblich systemwidrige Ungleichbehandlungen und Umgehungsmöglichkeiten bei der Verbeitragung von Betriebsrenten und Versorgungsbezügen korrigieren bzw. beseitigen.*
Hierzu:
Direktversicherte hatten einen Lebensversicherungsvertrag mit der Klausel: „Rentenwahlrecht von vornherein ausgeschlossen“. Insofern haben wir nichts umgangen. Wir sind keine Betriebsrentner (es sei denn, wir bezahlen uns selbst die „Betriebsrente!, wäre mal etwas Neues)“, haben somit keine Versorgungsbezüge, das über Jahrzehnte Ge-/Ersparte ist unser persönliches Eigentum!
Somit sittenwidriger Vertragsbruch, der mit nichts zu rechtfertigen ist. Wir wurden getäuscht. Nach nunmehr 18 Jahren für Millionen betroffene Bürger immer noch wahlbeeinflussend. Wer wählt Politiker/Parteien, die uns um unsere privat angesparte Altersvorsorge betrügen? … „weil man keine andere Idee hatte“ (Zitat Lothar Binding/SPD).

- „Insgesamt sollten die Maßnahmen dazu führen, dass auch Rentner*Innen mit Versorgungsbezügen in angemessenen Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen für sie beteiligt sind", so die Gesetzesbegründung. Zudem ging der Gesetzgeber davon aus, dass die eingeführten Regelungen zu einer "für alle gerechten Belastung führen und nur Rentner, die über Versorgungsbezüge ... als zusätzliche ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigernde Einnahmen verfügen, eine Mehrbelastung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen tragen müssen.“
Hierzu:
Es würde gegen den Gedanken der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung verstoßen, nur eine ausgewählte Gruppe BürgerInnen in angemessenen Umfang an der Finanzierung der Kosten für erbachte Leistungen zu beteiligen. Ich erinnere an den Widerstand zur Kostenbeteiligung der Impfgegner/-verweigerer und verweise auf die eindeutigen Klarstellungen von:


- Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner:
»Unser Gesundheitswesen basiert auf dem Gedanken der Solidarität«
Hierzu:
Dann soll die Politik gefälligst danach handeln!


- Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen:
»Die solidarische gesetzliche Krankenversicherung mit über 100-jähriger Geschichte kennt keine risiko-adaptierten Prämien«
Hierzu:
Gassen lehnte höhere Krankenkassenbeiträge für Impfgegner oder Impfunwilige ab.


- Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
„Ungleichbehandlung seitens der Krankenkasse wäre eine 180-Grad-Wende im Sozialgesetzbuch“
Hierzu:
Das lässt sich auch deutlicher sagen: Es wäre der Einstieg in das Geschäftsmodell der Privaten Krankenversicherung.


- Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery:
Das Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist, dass wir nicht danach fragen, wie jemand zu seiner Erkrankung gekommen ist. „Wir behandeln ja auch den Raucher. Wir behandeln den Skifahrer, der sich den Haxen gebrochen hat". Würde man diese Regelung für eine einzige Erkrankung verändern, wäre das, wie wenn man … „die Axt an unser Wertesystem legt."
Hierzu:
Unsere Erkrankung heißt Direktversicherungsbetrug, niemand interessiert sich für ihre Heilung, und trotzdem müssen wir jeden Monat einen doppelten, "risiko-adaptierten" Krankenkassenbeitrag zahlen - worüber kein Wort in unseren Verträgen steht. Das ist sittenwidrig und ein raffiniert ausgedachtes staatliches Geschäftsmodell! Legislative, Exekutive und Justiz haben "die Axt an unser Wertesystem" gelegt. Von wegen: pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.

- AOK Bayern:
Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit „über 100 Jahren solidarisch“ ... der Beitragssatz ist für alle Mitglieder gleich. Das hat sich „bestens bewährt“
Hierzu:
Für Etliche ist er zwar auch "gleich", aber in doppelter Höhe. Für den Staat und die Gesetzlichen Krankenkassen hat sich das "bestens bewährt".

*Link

Quelle: Horst Debusmann, Diverse