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Altersdiskriminierung im Ehrenamt beim ADAC

Foto: H.S.

28.04.2023 - von Hanne Schweitzer

Altersgrenzen im Ehrenamt? Das ist doch Vergangenheit. Wo immer mehr der früher bezahlten Arbeit von meist älteren Ehrenamtlichen übernommen wird, sind die Altersgrenzen doch längst aufgehoben worden. Das ist falsch. Sie sind noch da, nur nicht so offensichtlich wie z.B. im Jahr 2005 als ein hessischer Stellenmarkt für ehrenamtliches Engagement ein
Angebot mit folgendem Text ausgeschrieben hat: "Briefe schreiben, Vorlesen für Behinderte, Voraussetzung: Alter 20-50 Jahre."
Sie sind noch immer vorhanden, die Altersdiskriminierungen im Ehrenamt, aber zum einen gut versteckt und zum anderen betreffen sie inzwischen die Älteren.

Das Büro gegen Altersdiskriminierung hat die Satzungen des ADAC e.V. im Hinblick auf Altersgrenzen bzw. Altersdiskriminierung analysiert. Im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ist der ADAC e.V. unter der Nummer R002184 registriert. Er beschreibt sich als "nicht-wirtschaftlicher Verein, der seine vorrangige Aufgabe in der Förderung und Aufrechterhaltung der Mobilität seiner Mitglieder sieht. Hilfe, Rat und Schutz nach Panne, Unfall und Krankheit."

Das oberste Organ des Automobilclubs ist die jährlich tagende Hauptversammlung. Dort wählen Delegierte aus den Orts- und Regionalclubs das Präsidium des Vereins. Dazu muss man wissen: "Sämtliche Ämter des ADAC mit Ausnahme des hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstands sind Ehrenämter."

In der 2022 verabschiedeten Satzung des ADAC e.V. legt Paragraf 28 das maximale Lebensalter derjenigen, die ins Ehrenamt gewählt werden können auf 70 Jahre fest. Die Satzung für den Gesamtclub bestimmt ebenso, dass die 18 Regionalclubs über das Alter der (ehrenamtlichen) Delegierten frei entscheiden dürfen.

"§ 28 Ehrenämter
6. Mitglieder des ADAC können im ADAC (§ 1) letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, indem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Die Altersgrenze für
die Delegierten, die als Ehrenamtliche an der Wahl des Präsidiums teilnehmen dürfen, "bestimmt sich nach der Satzung des jeweiligen Regionalclubs."

Kein einziger Regionalclub verzichtet in seiner Satzung auf die Festlegung einer Altersgrenze für die Wahl zum Delegierten. Am häufigsten wird als Altersgrenze das 75. Lebensjahr genannt. Irritierend in all dem Formalismus sind die in vielen Satzungen enthaltenen Ausnahmen von der Regel. Das vom Gesamtclub festgesetzte Höchstalter für die Wahl zum Ehrenamtlichen wird subversiv unterlaufen. So gilt die Altersgrenze in manchen Clubs ausdrücklich nicht für Beiratsmitglieder, Vorstandsmitglieder oder Mitglieder des Ältesten- und Ehrenrats. In anderen Satzungen ist die Altersgrenze aufgehoben für Obleute, Rechnungsprüfer(in) oder Senatsmitglieder. Es gibt aber auch Satzungen, in denen festgeschrieben ist, dass Clubmitglieder, die zur Wahl als Clubsyndikus/Clubsyndika oder als ehrenamtlicher Vorstand zur Wahl antreten wollen, auf keinen Fall älter sein dürfen als 70. Das Durcheinander in der ansonsten streng regulierten ADAC-Satzungswelt spiegelt die unterschiedlichen Meinungen zum Ehrenamt im Alter.

Altersgrenzen für Ehrenamtliche und ehrenamtliche Delegierte der ADAC Regionalclubs

Regionalclub Pfalz e.V., Satzung verabschiedet am 14.08.2022
§ 17 Ehrenämter
4. Mitglieder des ADAC Pfalz e.V. können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

Regionalclub Mittelrhein e.V., Satzung verabschiedet am 21. März 2021
§ 17 Ehrenämter
4. Mitglieder des ADAC Mittelrhein e.V. können im ADAC Mittelrhein e.V. letztmalig in
dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70.
Lebensjahr vollenden. Von dieser Regelung können im Einzelfall auf Beschluss des Vorstandes Mitglieder des Beirates und Obleute ausgenommen werden, jedoch nur bis zur Vollendung ihres 75.Lebensjahres.
Mitglieder des ADAC Mittelrhein e.V. können letztmalig in dem Kalenderjahr als
Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie
das 75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Saarland e.V., Satzung Stand 25.01.2021
§ 17 Ehrenämter
4. Mitglieder des Vorstands und der Clubsyndikus können im ADAC Saarland letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.

ADAC Nordbayern e.V., Satzung beschlossen am 20.03.2021
§ 17 Ehrenämter
4. Die Amtsdauer in einem Ehrenamt des ADAC Nordbayern e.V. endet spätestens in der Mitgliederversammlung des ADAC Nordbayern e.V., die dem Jahr folgt, in dem der Inhaber des Ehrenamtes das 73. Lebensjahr vollendet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Amtsdauer insbesondere aufgrund von Wahlen noch nicht abgelaufen ist.
Von der vorstehenden Altersgrenze sind die Delegiertenämter gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 c) und § 8 Abs. 2 sowie die Berufung zum Mitglied des Senats ausgenommen.

ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V., Satzung beschlossen am 27.3.2021
§ 17 Ehrenämter
4. Mitglieder des ADAC Ostwestfalen-Lippe können im ADAC Ostwestfalen-Lippe letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.
Mitglieder des ADAC Ostwestfalen-Lippe können letztmalig in dem Kalenderjahr in das Delegiertenamt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das
75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Hessen-Thüringen e.V., Satzung beschlossen am 27.07.2022
§ 17 Ehrenämter
3. ...
Mitglieder des ADAC Hessen-Thüringen können im ADAC Hessen-Thüringen letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Ältestenrat und der Ehrenrat. Mitglieder des ADAC Hessen-Thüringen können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Regionalclub Hansa e.V., Satzung 2022
§ 20 Ehrenämter
4. Mitglieder des ADAC Hansa können im ADAC Hansa letztmalig in dem Kalenderjahr in ein
Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Dieses gilt ausschließlich für die Vorstandsämter und den Clubsyndikus. Mitglieder des ADAC Hansa können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Westfalen e.V., Satzung beschlossen am 28.06.2020
§ 17 Ehrenämter
4. Nach Vollendung des 70. Lebensjahres können Mitglieder des ADAC Westfalen nicht mehr in ein Ehrenamt des ADAC Westfalen gewählt oder bestellt werden. Ausgenommen bleibt die Wahl als Delegierte(r) zur Hauptversammlung des ADAC Gesamtclubs, soweit ein Vorstandsratsmitglied, ein(e) Rechnungsprüfer(in), oder Club-Syndikus/Club-Syndika
noch eine Amtszeit im ADAC Westfalen ausübt. Ferner bleibt ausgenommen die Wahl in
den Ehrenrat des ADAC Westfalen.[/b]

ADAC Nordrhein e.V., Satzung beschlossen am 25. März 2022
§ 18
4. Mitglieder des ADAC Nordrhein können im ADAC Nordrhein letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Mitglieder des ADAC Nordrhein können letztmalig in dem Kalenderjahr in das Delegiertenamt gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung des ADAC e.V. gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Schleswig-Holstein e.V., entspricht dem Stand vom 15.12.2022
§ 18 Ehrenämter
4. Wählbar als Mitglied des Vorstandes, des Vorstandsrates, eines Beirates, des Ehrenrates sowie als Rechnungsprüfer und sonstiger Ehrenamtsträger ist jedes ADAC Mitglied, das zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr nicht vollendet hat. Diese Altersbegrenzung gilt nicht für das Amt des Delegierten zur Mitgliederversammlung. Letztere können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Sachsen e.V., Satzung vom 23. Oktober 2021
§ 17
4. Mitglieder des ADAC Sachsen können im ADAC Sachsen letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Mitglieder des ADAC Sachsen können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr
vollenden.

ADAC Nordbaden e.V., Satzung vom 26. Juni 2021
§ 17 Ehrenämter
5. Mitglieder des ADAC Nordbaden können im ADAC Nordbaden letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Diese Altersregelung gilt nur für Vorstandsämter und den Clubsyndikus.

ADAC Weser-Ems e.V., Satzung beschlossen am 17.09.2022
§ 17 Ehrenämter
Ziff. 4 Inhaber von Ehrenämtern – mit Ausnahme des Delegierten-Amtes – scheiden mit der nächsten Mitgliederversammlung aus ihrem Amt aus, nachdem sie das 74. Lebensjahr vollendet haben.
Mitglieder des ADAC Weser-Ems e.V. können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Niedersachsen-Sachsen-Anhalt e.V., Satzung Stand: Mai 2022
§ 17
4. Mitglieder des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt können im ADAC Niedersachsen/Sachsen-
Anhalt letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Mitglieder des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Berlin-Brandenburg e.V., Satzung vom 20. März 2021
§ 17
4. Mitglieder des ADAC Berlin-Brandenburg e. V. können im ADAC Berlin-Brandenburg e. V. letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem
sie das 70. Lebensjahr vollenden. Mitglieder des ADAC Berlin-Brandenburg e. V. können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.

ADAC Württemberg e.V., Satzung beschlossen 23. März 2019
§ 17
4. Mitglieder des ADAC Württemberg können im ADAC Württemberg letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.

ADAC Südbayern e.V., Satzung Stand 2020
§ 17
4. Mitglieder des ADAC Südbayern e. V. können im ADAC Südbayern e.V. letztmalig in dem Jahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, indem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Hiervon ausgenommen sind die Mitglieder des Senats (§ 14 Ziffer 3).

ADAC Südbaden e.V., Satzung beschlossen am 26. März 2022
§ 17
4. Mitglieder des ADAC Südbaden e V können im ADAC Südbaden e.V. letztmalig in dem Kalenderjahr in ein Ehrenamt gewählt oder bestellt werden, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden Mitglieder des ADAC Süd-baden e V können letztmalig in dem Kalenderjahr als Delegierte (§ 10 Abs 1 Satz 1 ADAC Gesamtclubsatzung) gewählt werden, in dem sie das 75. Lebensjahr vollenden.


Der wortgleich in den Satzungen von immerhin 11 Regionalclubs des ADAC zitierte Paragraf 10 Satz 1 bezieht sich auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und er lautet:
!1. Die Hauptversammlung besteht aus den von den Mitgliederversammlungen der Regionalclubs
gewählten und als gewählt geltenden Delegierten. Die Regionalclubs entsenden auf eigene Kosten für je angefangene 100.000 ordentliche Mitglieder einen Delegierten. Maßgebend für die Anzahl der Delegierten ist der Mitgliederbestand am 1. Januar des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfindet."

Es stellen sich (mindestens) zwei Fragen
1. Die erste wurde auf dieser Webseite bereits in einem Beitrag von 2015 gestellt, als es die Altersgrenzen beim ADAC auch schon gab.
"Ein ADAC-Delegierter vertritt 100.000 ADAC-Mitglieder. Ist es legal, wenn man Mitglieder von der Wahl zu Delegierten wegen ihres Lebensalters ausschließt indem man sie per Satzung zu Ehrenamtlern erklärt und sie dann über die Altersgrenze für Ehrenamtler ausgrenzt?

Die zweite Frage ergibt sich aus einer Stellungnahme des Seniorenbeirats von Koblenz.

2. Der ADAC e.V. profitiert als nichtwirtschaftlicher Verein von Steuerprivilegien. Bedeutet der Anerkennungsbescheid des Finanzamtes, dass der Staat die Altersdiskriminierung akzeptiert, obwohl sie gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt? Die Überprüfung des nichtwirtschaftlichen Status des ADAC sollte mit einer Prüfung der ADAC Satzung verbunden sein. Enthält die Satzung altersdiskriminiernde Paragrafen? Sin die Steuerprivilegien noch gerechtfertigt?

Am 5.5.2023 ist wieder Jahreshauptversammlung des ADAC e.V. In Bonn werden 220 Delegierte aus 18 Regionalclubs erwartet. Sie vertreten die Interessen von derzeit 21,4 Millionen Mitgliedern.

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Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung