Belgien - 10.08.2006 - von Hanne Schweitzer
Patienten, die sich entweder in einer ausweglosen medizinischen Situation befinden, oder über ständige psychische, oder über "andauernde und unerträgliche" Leiden klagen, haben seit 2002 in Belgien einen gesetzlichen Anspruch auf aktive Sterbehilfe. Sie wird dort Euthanasie oder auch Tötung auf Verlangen genannt.
Voraussetzung für die Tötung auf Verlangen ist eine eindeutige, persönliche Willenserklärung des Patienten und das Hinzuziehen des behandelnden sowie eines weiteren Arztes.
Nun hat ein Engpaß beim für diese Zwecke gängigen Medikament "Pentothal" dafür gesorgt, dass der Vorsitzende des belgischen Euthanasieausschusses, Wim Distelmann, an die Öffentlichkeit gegangen ist und seiner Sorge darüber Ausdruck gab, daß bei der Euthanasie zunehmend auf weniger zuverlässige tödliche Medikamente zurückgegriffen werde.
Der Zeitung "De Morgen" sagte Distelmann: "Bei der Euthanasie geht es darum, Patienten auf eine elegante und sichere Manier in ein unumkehrbares Koma zu versetzen. Penthotal ist das einzige Mittel, das dafür in Frage kommt".
Der Engpaß soll in rund zwei Wochen überwunden sein. Dann kann der eine Patient, die eine Patientin, die in Belgien durchschnittlich pro Tag auf eigenes Verlangen getötet wird, wieder "elegant" in ein unumkehrbares Koma versetzt werden.
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