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Altersdiskriminierung im Sport: Gräfe-Prozess gegen DFB vor dem Landgericht Frankfurt

Foto: H.S.

16.11.2022 - von H.S.

Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) haben im Verfahren wegen Altersdiskriminierung keine Einigung erzielen können. Der Prozess vor dem Landgericht in Frankfurt wird damit zum Streitverfahren und beide Parteien dürfen schriftliche Stellungnahmen einreichen. Am 18. Januar 2023 geht es mit der Hauptverhandlung weiter.

11.6.2022: Manuel Gräfe, Ex-Bundesliga-Schiedsrichter, der wegen des Erreichens der vom DFB in seinen Statuten festgesetzten Altersgrenze von 47 Jahren vom DFB nicht mehr beschäftigt wurde, hat seine Ankündigung wahr gemacht und eine Klage gegen den DFB wegen Altersdiskriminierung eingereicht. Er sieht darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Nach einem Jahr Wartezeit hat das Landgericht Frankfurt einen Termin zur Verhandlung am 14. September festgesetzt.

Trotz 289 Bundesliga-Einsätzen und vieler Proteste durfte Gräfe seine Tätigkeit als Referee am Ende der Bundesliga-Saison 2020/2021 wegen Erreichens der Altersgrenze nicht mehr fortsetzen. Das entschied die "Schiedsrichterkommission Elite". Sie befindet laut § 13a der DFB-Schiedsrichterkommission über die Aufnahme von Schiedsrichtern sowie deren Ausscheiden. Die Mitglieder der Schiedsrichterkommission hatten keine Zweifel an Manuel Gräfes körperlicher und psychischer Konstitution und an seinen persönlichen und qualitativen Voraussetzungen. Die Nichtaufstellung für die neue Saison basierte einzig und allein auf der in den Statuten festgelegten Altersgrenze für Schiedsrichter im Elitebereich.

Bei der Verhandlung wird es deshalb um die Frage gehen, ob die Statuten des DGB mit ihren willkürlich festgesetzten Altersgrenzen im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stehen. Dazu dazu muss man wissen, dass der DFB mit seinen Schiedsrichtern kein formales Arbeitsverhältnis abschließt. Das Gesetz verbietet aber nicht nur die Ungleichbehandlung von Personen wegen ihres Alters, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, sondern auch die Ungleichbehandlung von Personen, die als arbeitnehmerähnlich anzusehen sind. (Paragraf 6 3.) Auch für sie gilt der Anwendungsbereich des Gesetzes in Paragraf 2. Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbsarbeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position ...,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ...
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit ...
6. die sozialen Vergünstigungen ...


Zu seiner Verteidigung kann sich der Deutsche Fußball-Bund auf eine Gummiformulierung im Paragraf 10 berufen. Unter der Überschrift Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters heißt es, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig ist, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Aber was ist objektiv? Was ist angemessen, was ist ein legitimes Ziel?

In den Niederlanden und in England gilt auch ein Gesetz gegen Altersdiskriminierung im Berufsleben. Als sich die Schiedsrichter dort gegen die Altersgrenze gewehrt haben, wurde die Altersgrenze gekippt. Es muss doch um die Qualifikation und Leistung eines Referees gehen, nicht um sein Alter.

Manuel Gräfe fordert eine "Reformation des Schiedsrichterwesens" im deutschen Profifußball.
Der Berliner betonte am Freitag in einem ZDF-Gespräch, dass eine solche Altersgrenze "grundsätzlich abgeschafft gehört. Eine gesunde Mischung aus Älteren und Jüngeren tut gut."

Auch wenn er den Prozeß gewinnt, will Gräfe nicht mehr als Schiedsrichter arbeiten. Er sei vor Gericht gezogen, damit der DFB mit der Altersdiskriminierung von allen Schiedsrichtern Schluss macht. Die Schiris in den unteren Ligen dürfen nicht älter als 25 Jahre alt sein! d

- Manuel Gräfe, Schiedsrichterprofil unter: Link

Link: Altersdiskriminierung im Sport: Mit 67 zu alt für Basketball?
Quelle: diverse