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Österreich - 13.06.2022 - von Kleine Zeitung
... Das burgenländische Feuerwehrgesetz sieht vor, dass Mitglieder, die das 70. Lebensjahr überschreiten und in den Reservistenstand wechseln, bei der Wahl der Ortskommandanten und ihrer Stellvertreter nicht mitwirken dürfen. Dies ist nur jenen "im aktiven Dienst" erlaubt, die "am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben". Ein Steinbrunner Ehren-Feuerwehrkommandant bringt das Gesetz daher über seinen Anwalt wegen Altersdiskriminierung vor den VfGH. ...
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