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24.05.2023 - von Ottmar Miles-Paul
Auf seiner konstituierenden Sitzung am 27. März 2023 hat der Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschlossen, einen Appell zur ausstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an das Bundesministerium der Justiz zu richten. Der Beiratsbeschluss wurde mittlerweile auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht.
Wörtlich lautet der Beschluss wie folgt:
„Der Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes appelliert an das Bundesministerium der Justiz, möglichst schnell Eckpunkte und anschließend einen Gesetzentwurf für eine moderne Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen und eine gute Partizipation im Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen. Dies entspricht dem Koalitionsvertrag, in dem die Schließung von Schutzlücken, die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Ausweitung des Anwendungsbereichs angekündigt wurden.“
Der Beschluss wurde auf Grundlage der Befassung durch die Mehrheit der Stimmen von 12 Beiratsmitgliedern angenommen und verabschiedet. Es gab zwei Enthaltungen und eine Gegenstimme (von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – BDA). Die Vorsitzende des Beirats, Henny Engels, hat den Beschluss mit Schreiben vom 20. April 2023 an den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übermittelt, wie es auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes heißt.
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