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Berlin: Änderungsentwurf des Hochschulgesetzes - Schlag ins Gesicht der WissenschaftlerInnen

Foto: H.S.

23.03.2022 - von GEW Berlin

Die GEW BERLIN kritisiert den erneuten Änderungsentwurf des Berliner Hochschulgesetzes scharf. „Der Gesetzentwurf ist eine komplette Enttäuschung. Der Berliner Senat will die Regelungen für eine dauerhafte Beschäftigung von promovierten WissenBerlinschaftler*innen ´konkretisieren´ – knickt dabei aber vor den Hochschulen ein“, stellte die Vorsitzende der GEW BERLIN, Martina Regulin, fest. „Das Verfahren zur Schaffung von Dauerstellen im Mittelbau wird so nicht rechtssicher gestärkt, sondern aufgeweicht“, so Regulin weiter.

Entrüstet ist die GEW BERLIN vor allem darüber, dass der Kreis der für eine unbefristete Beschäftigung in Frage kommenden Wissenschaftler*innen deutlich eingeschränkt wird. Die Regelung soll nur noch für Wissenschaftler*innen gelten, deren „Ersteinstellung“ nach Abschluss der Promotion ab dem 1. Oktober 2023 erfolgt. „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Wissenschaftler*innen, die aktuell in den Universitäten die Lehre und Forschung stemmen und die sich mit der Reform berechtigte Hoffnung auf eine unbefristete Beschäftigung gemacht haben. Der Unmut unter den Kolleg*innen ist groß. Sie fühlen sich von der Koalition an der Nase herumgeführt“, erklärte die GEW-Landesvorsitzende.

Ausgenommen werden sollen zudem nicht nur sämtliche Wissenschaftler*innen in echten Drittmittelprojekten, sondern auch diejenigen, die in bundes- oder landesfinanzierten Projekten arbeiten. Nach Auffassung von Laura Haßler, Leiterin des Vorstandsbereichs Hochschulen in der GEW BERLIN, wird damit jeder Anreiz vereitelt, dass solche mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekte mit der Verpflichtung verbunden werden, Dauerstellen zu schaffen. „Die in den letzten Jahren stark zugenommene Finanzierung von Daueraufgaben der Hochschulen über staatliche Sonderprogramme ist eine wesentliche Ursache für den hohen Anteil von Fristverträgen unter Wissenschaftler*innen, und damit für deren prekäre Arbeitsbedingungen“, unterstrich Haßler.

Die GEW BERLIN fordert die Koalition eindringlich auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Unabdingbar ist dabei auch, dass die angestrebten Dauerstellen für die selbstständige Wahrnehmung von Lehre und Forschung in den Struktur- und Entwicklungsplänen der Hochschulen verankert werden. „Das muss gesetzlich vorgeschrieben werden. Sonst sitzen die Hochschulen das weiter aus“, sagte Haßler.

Das Verfahren zur Schaffung von Dauerstellen muss nach Einschätzung der GEW BERLIN als echtes Tenure-Track-Verfahren wie bei den Juniorprofessuren und Hochschuldozenturen ausgestaltet werden. Es muss klar vorgegeben werden, dass die unbefristete Beschäftigung in Vollzeit und mit dem Ziel der selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Lehre und Forschung erfolgt.

Die GEW BERLIN appelliert erneut an die Universitäten, die Personalreform endlich anzugehen und Wissenschaftler*innen nicht weiter in Existenznöte zu treiben. Zugesagte Vertragsverlängerungen und Einstellungen von promovierten Wissenschaftler*innen müssen vorgenommen werden.

Quelle: GEW Berlin