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08.12.2023 - von EuGH, 7.12.23
Menschen mit Behinderungen dürfen die Suche nach einer Assistentin auf ihre Altersgruppe beschränken. Dies stellt keine rechtswidrige Altersdiskriminierung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschl. v. 24.02.2022, Az. 8 AZR 208/21 (A)) entschieden (EuGH, Urt. v. 07.12.2023, Az. C-518/22).
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