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Niedersachsen: Arbeitszeit darf auf 60 Stunden erhöht werden - in relevanten Bereichen

Foto: H.S.

13.01.2022 - von ver.di

Die Niedersächsische Landesregierung hat gestern entschieden, dass wegen der durch Omikron zu befürchtenden steigenden Zahl an Krankheits- und Quarantänefällen die Arbeitsschutzbestimmungen in Teilen gelockert werden sollen. So darf in relevanten Bereichen, wie zum Beispiel in Pflegeheimen, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden auf 60 Stunden hochgesetzt werden.

Diese Ausnahmeerlaubnis tritt am heutigen Mittwoch, 12. Januar in Kraft und ist bis zum 10. April befristet.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Niedersachsen kritisiert diesen Schritt. „Die Ausweitung der Höchstarbeitszeiten und damit die Aushöhlung des Arbeitsschutzes ist das völlig falsche Signal an die Pflege. Gerade in der aktuellen Situation bedarf es einer Entlastung der Pflegekräfte und keiner zusätzlichen Belastungen“, sagt David Matrai, Fachbereichsleiter Gesundheit und soziale Dienste bei ver.di.

Seit Jahren spitze sich der Fachkräftemangel in den Krankenhäusern und in der Altenpflege zu, so der Gewerkschafter weiter. „Dringend notwendig sind deshalb die Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Getan wurde bislang von der Politik und den Arbeitgebern hier viel zu wenig. Nun stattdessen erneut die Pflegekräfte zu belasten, ist falsch und kurzsichtig“, sagt Matrai.

In diesem Zusammenhang weist der Fachbereichsleiter noch auf einen wichtigen Umstand hin: „Tarifverträge von ver.di und ihre Arbeitszeitregelungen gelten weiter und können auch durch die Verordnung nicht ausgehebelt werden.“

Quelle: PM Ver.di, 12.1.2022