24.04.2006 - von Heise online, 24.4.06
Die Deutsche Telekom muss künftig ihr Kleingedrucktes – insbesondere bei der Handy-Werbung – größer schreiben. Ein entsprechendes Urteil des Bonner Landgerichts bestätigte ein Bonner Justizsprecher heute.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) hatte den Bonner Konzern wegen unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassung verklagt. Wenn die Deutsche Telekom in Zukunft gegen die Entscheidung verstößt, droht ihr ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.
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