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Schlafen Senioren demnächst unter den Brücken ??

Foto: H.S.

23.09.2021 - von Hartmut Jeromin

Reformen, Ergänzungen, Übergänge, Auszüge – Alle Jahre wieder!
Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis, jeder wohnt. Im Eigentum oder zur Miete, manche auch im Knast. Zeitweilig oder immer; an einem oder an wechselnden Orten. Ausnahmen sind die Obdachlosen und die mit mobilen Wohnungen.
In meinem Leben war Wohnungswechsel die Regel, nun aber zum Ende hin soll ich erstmalig per Gerichtsurteil exmietiert werden. So ist das Klageziel angelegt: Bist du nicht willig so brauche ich Gewalt oder zahlen sie wenigstens …
Also muss ich mich mit 80 Lebensjahren mit dem Gedanken tragen, notfalls unter Brücken zu schlafen!
Im BGB sind für das Wohnen die §§ 533 – 580a zuständig. Eigentlich waren, denn an diesen §§ wurde ständig geändert, reformiert, ergänzt. Beinahe jährlich. Und oft gerieten der Gesetzgeber und der BGH dabei in Streit! Denn Grundbedürfnisse sind sehr beständig, Gesetzgeber nicht. Welche Parteien und Interessenverbünde haben immer wieder Interessen formuliert und versucht, sie mit Hilfe der Politiker durchzusetzen? Gerichte wollten deshalb schon oft keine Erfüllungsgehilfen für Vermieter sein…

Natürlich hat auch ein Vermieter Interessen, wie in unserem Fall. Erben z.B. wollen ihr Erbe in Besitz und Nutzung nehmen. Normal, wenn da nicht noch andere Interessen bestehen, in unserem Fall uns, also langjährige Mieter. Und da müssen oft die Richter sprechen.

Die Änderungen im BGB der letzten Jahre sollten vor allem die „Benachteiligungen“ der Vermieter mindern. Das geschah in vielen kleinen Schritten: Es ging und geht um Mietpreiserhöhungen, Kündigungsfristen, Nebenkosten, Renovierungen. Viele Mieter hatten zu leiden und kämpfen oft erfolglos, die entsprechenden Parteien suchten und fanden immer wieder eine Lücke im Gesetz, vermieten wurde immer lukrativer. Eine ganze „Industrie“ lebt davon und die Baugrundspekulationen geraten unreguliert und ungebremst auf die Siegerstrasse! Ein durchschnittlicher Politiker traut sich da schon lange nicht mehr ran…

Trifft es nun aber einen Rentner, kommt er vom Regen in die Traufe, dem bisherigen Vermieter will und muss er manchmal entgehen, dem neuen Vermieter ist er ausgesetzt - oder er findet keine angemessene Bleibe. Und zum Vermieter des Seniorenheims kommt er als Bittsteller und muss letztendlich die Pflegekasse zusätzlich in Anspruch nehmen.

In der DDR wurde das Wohnen bewirtschaftet mit vielen positiven und auch negativen Folgen für Mieter und Vermieter. Anders war aber der Wohnungsnot nicht beizukommen. Nun also wieder nach BGB- dem schleichend geänderten. Was es für mich bedeutet, werde ich demnächst erleben, wenn das Urteil in unserer Sache verkündet wird. Wir sitzen in der Klemme: Hier bleiben sollen wir ev. nicht und das betreute Wohnen hier am Ort wird erst gebaut und kann frühestens in einem Jahr bezogen werden. Preise werden noch nicht genannt! Muss ich mich nun gar nach einer geeigneten Schlafgelegenheit unter einer Brücke umtun? Auch eine Form der Altersdiskriminierung! Eine perfide: Ziehen sie aus oder zahlen sie. Da nützen mir die vielen Dankeschöns meiner verstorbenen Vermieterin auch nichts für die vielen Dienste am Haus. Mit schönem Dank hat nämlich der Schmied seine Katze tot gefüttert, sagt der Volksmund und der wusste es schon immer, meint Hartmut Jeromin im September 2021.

Link: Die radikale Vernichtung: Putin und Biden in Genf
Quelle: Hartmut Jeromin