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Gütetermin zu Entfristungsklagen beim Lieferdienst Gorillas

Foto: H.S.

06.09.2021

Gütetermin zu Entfristungsklagen beim Lieferdienst Gorillas ohne Einigung – Kammertermin am 9. Februar 2022 – weitere Rider-Klage am Donnerstag. “Das Arbeitsgericht Berlin hat im Gütetermin, in dem noch keine streitige Entscheidung ergeht, am 6. September 2021 über die Entfristungsklagen von zwei Arbeitnehmern des Lebensmittel-Lieferdienstes Gorillas verhandelt.

Die Arbeitnehmer machen geltend, dass die für die Wirksamkeit der Befristung ihrer in Kürze auslaufenden Arbeitsverträge erforderliche Schriftform durch die Nutzung des elektronischen Systems DocuSign nicht eingehalten sei. Sollte die Schriftform nicht gewahrt sein, hätte das die Unwirksamkeit der Befristung zur Folge und es wäre ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Eine gütliche Einigung konnte nicht erzielt werden.

Der Kammertermin findet am 9. Februar 2022 um 11:15 Uhr in Saal 513 statt. Es gibt derzeit noch weitere 10 gleichgelagerte Verfahren in verschiedenen Kammern des Arbeitsgerichts Berlin, bei denen in den nächsten Tagen und Wochen die Gütetermine anstehen.” Pressemitteilung vom 06.09.2021 des Arbeitsgericht Berlin externer Link zu Aktenzeichen 20 Ca 8498/21 und 20 Ca 8500/21, siehe einen Bericht:

“Am ersten Verhandlungstag sprach der Anwalt der Beschäftigten von juristisch nicht haltbaren Vertragsbedingungen. (…) Martin Bechert, der Anwalt der beiden Gorillas-Rider, die derzeit gegen das Unternehmen klagen, machte gleich zu Beginn klar, dass es sich aus seiner Sicht um eine bedeutsame Verhandlung handelt: „Es geht uns um mehr“, sagte er zum Vorsitzenden Richter Thomas Kühn.

Er vertrete momentan zwölf Mandant:innen mit sehr ähnlichen Fällen, potenziell könne es mehrere Hundert Klagen geben. Denn die Befristungen in den Arbeitsverträgen von Gorillas seien juristisch nicht haltbar. Seine Mandant:innen seien an einer „prinzipiellen Lösung“ interessiert. Soll heißen: Gorillas soll alle Beschäftigten unbefristet einstellen.

Der Vorsitzende Richter dämpfte die Erwartungen: „Es ist nicht Sinn und Zweck eines solchen Verfahrens, Gerechtigkeit für die Allgemeinheit zu schaffen. Dafür gibt es den Gesetzgeber.“ Jede Verhandlung vor dem Arbeitsgericht sei eine individuelle. Es gehe jeweils nur um ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Allerdings gab Kühn zu, es könne von einer Verhandlung durchaus eine „Signalwirkung“ ausgehen, die sich auf weitere Verfahren auswirke. (…)

Für Irritationen sorgten die Arbeitsverträge der beiden klagenden Rider. Schon am Donnerstag wird das Arbeitsgericht eine weitere Rider-Klage verhandeln…” ...

Artikel von Christoph Kluge vom 06.09.2021 im Tagesspiegel online unter: Link

Quelle: Labournet.de, Tagesspiegel.de