03.09.2021 - von GDL
!Arbeitskampf der GDL rechtmäßig, zulässig und verhältnismäßig!
Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main lehnte am Freitag auch in der zweiten Instanz eine von der Deutschen Bahn (DB) beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab. Damit ist klar: Der Streik der GDL ist rechtmäßig, zulässig und verhältnismäßig.
„Wir sind erleichtert, dass wir im gerechten Arbeitskampf der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner Recht bekommen haben gegen ein Management, das diesen Ausstand mit allen Mitteln unterbinden wollte,“ so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.
Die GDL ist stolz auf ihre Mitglieder, die ihre Ziele im Arbeitskampf über alle Berufsgruppen hinweg solidarisch verfolgen. „Dass diese Ziele rechtmäßig sind, und dass die Forderung nach Tarifverträgen für unsere Kolleginnen und Kollegen auf den Stellwerken, in den Werkstätten und in der Verwaltung berechtigt ist, das hat dieses Gericht glasklar bestätigt“, so Weselsky.
Die Geschichte wiederholt sich
Mit Halbwahrheiten, Häme und Hetze wollte die Bahn die Arbeitnehmer in die Knie zu zwingen – vergeblich. Doch der Vorgang ist nicht neu: „Schon 2014/2015 hat die DB den Versuch unternehmen, den gerechten Arbeitskampf der GDL gerichtlich zu stoppen“, so Weselsky. „Auch damals gewann die GDL. Dass wir die Geschichte wiederholen müssen, ist die Schuld eines Managements, das sich selbst die Taschen mit Steuergeldern füllt und zugleich den Arbeitnehmern die kleine Betriebsrente wegnehmen will.“
Schluss mit dem Verbrennen von Steuergeldern
Wut und Frust der Reisenden sollten sich gegen diejenigen richten, die erneut mit allen Mittel versucht haben, demokratische Grundrechte in diesem Land mit Füßen zu treten. „Ich hoffe, dass der Eigentümer dieses Management zur Räson bringt“, so Weselsky. „Es muss Schluss sein mit dem Verbrennen von Steuergeldern mit dem Ziel, eine Gewerkschaft klein zu halten, sie vor Gericht stoppen und anschließend zu eliminieren.“
Die GDL ist jederzeit gesprächsbereit. Bei Vorlage eines belastbaren Angebots steht der umgehenden Wiederaufnahme der Verhandlungen nichts im Wege.
Der Streik wird fortgesetzt und endet wie geplant am Dienstag, 7. September 2021 um 2 Uhr.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Arbeit:
03.09.2021: Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe: Ver.di nimmt Anlauf
03.09.2021: Berliner Krankenhausbewegung: Heute Warnstreik der Vivantes Töchter
02.09.2021: Bahnstreik: Manager hauen sich die Taschen voll
Alle Artikel zum Thema
Arbeit
Zurück zur Suche nach Streik