Diskriminierung melden
Suchen:

15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland

Foto: H.S.

18.08.2021 - von PM Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Zum 15. Geburtstag des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) w?rdigt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichte Fortschritte und mahnt zugleich weitere Reformen f?r einen besseren Diskriminierungsschutz an. ?Mit dem AGG haben wir ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer fairen und gleichberechtigten Gesellschaft erreicht?, sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, am Dienstag in Berlin. ?Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wollen Diskriminierungen nicht hinnehmen. Mehr und mehr Arbeitgeber sch?tzen ihre Besch?ftigten aktiv vor Diskriminierung. Und auch die gesellschaftlichen Debatten der vergangenen Jahre zeigen, dass der hohe Wert von Fairness und Gleichbehandlung in den K?pfen der Menschen angekommen ist.? Benachteiligung geh?re leider f?r zu viele Menschen weiter zum Alltag: ?Jetzt m?ssen wir mit gemeinsamer Kraft daran arbeiten, dass Menschen, die Ausgrenzung und Diskriminierung erleben, nicht auf der Strecke bleiben.?

?Dieses Gesetz und diese Stelle waren, um mal ein Bild zu benutzen, eigentlich ein unerw?nschtes Kind?, so Barbara John, langj?hrige Vorsitzende des Beirats der Antidiskriminierungsstelle. ?Aber wie das so oft ist, entwickeln sich gerade solche Kinder zu wirklich stabilen und zuverl?ssigen Institutionen.?

Seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sie mehr als 50.000 Anfragen von Menschen beantwortet, die Diskriminierung erfahren. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Anfragen um fast 80 Prozent. Es gelte nun, den Menschen umfassend die niedrigschwellige und qualifizierte Beratung anzubieten, die sie brauchen ? durch einen Ausbau fl?chendeckender Beratungsangebote von Seiten der Zivilgesellschaft, St?dten, Kommunen und L?ndern.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, sicherte allen Menschen in Deutschland erstmals einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gr?nden, aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, wegen der Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Identit?t zu. Die Datenbank juris verzeichnet rund 1950 F?lle, in denen das AGG vor den Gerichten eine Rolle spielt. Dabei geht es um Benachteiligung beim Zugang zum Job, etwa wegen einer Schwerbehinderung, am Arbeitsplatz selbst, zum Beispiel wegen sexueller Bel?stigung oder Rassismus, um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt oder beim Zugang zu Clubs, Hotels oder Restaurants.

?Das AGG sch?tzt. Aber leider noch nicht ausreichend?, sagte Franke. Schon 2006 sei das AGG ein hart verhandelter Kompromiss gewesen. Immer deutlicher zeige sich, dass es einer St?rkung vor allem bei der Rechtsdurchsetzung bed?rfe. Die bereits von dieser Koalition angek?ndigte, aber nicht umgesetzte Verl?ngerung der Fristen zur Geltendmachung von Anspr?chen bei Diskriminierung von zwei auf sechs Monate sei dringend n?tig. Ebenso brauche es ein Verbandsklagerecht sowie ein Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle in ausgew?hlten F?llen, um den im europ?ischen Vergleich schwachen Diskriminierungsschutz in Deutschland zu verbessern.

Unter Link gratulieren die Bundesministerin der Justiz und f?r Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, und zahlreiche weitere im Diskriminierungsschutz Engagierte: ?Gleiche W?rde und gleiche Freiheit f?r alle Menschen - dieses Grundprinzip unseres freiheitlichen Rechtsstaats tr?gt das AGG schlagkr?ftig in unsere Gesellschaft?, sagte Lambrecht. ?Das AGG war ein Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung und hat vielen Menschen zu ihrem Recht verholfen. Auch ist die Forschungsarbeit der Antidiskriminierungsstelle essentiell f?r die bundesweite Antidiskriminierungsarbeit?, sagte Romani Rose, der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabh?ngige Anlaufstelle f?r Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beim Bundesministerium f?r Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Sie bietet eine rechtliche Erstberatung f?r Menschen an, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identit?t, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts benachteiligt worden sind leistet ?ffentlichkeitsarbeit und Forschung zu Diskriminierung.

9.6.2006 - Neues vom UNGETÜM AGG Beitrag Büro gegen Altersdiskriminierung von Hanne Schweitzer unter: Link

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes