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Kindeswohlgefährdungen 2020 in NRW: 11.943 Fälle von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher Misshandlung bekannt geworden

Foto: H.S.

27.07.2021 - von PM IT.NRW

Im Jahr 2020 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 54 347 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,3 Prozent (!) mehr als im Jahr 2019 (49 707).

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde in 13,3 Prozent der Fälle (7 219) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 6 951 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 18 588 Fällen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt, in 21 589 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestand.

In den Verfahren, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, waren Anzeichen von Vernachlässigung (7 609) sowie psychische (4 839) und körperliche Misshandlung (4 334) die häufigsten
Gründe. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Jugendämter in NRW wurden in mehr als einem Viertel aller Fälle (14 566) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 16,8 Prozent (9 136) der Fälle haben Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam gemacht. Das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 13,2 Prozent (7 166) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung. 12,0 Prozent der Hinweise an das Jugendamt erfolgte anonym (6 498). 1 024 Verfahren von Gefährdungseinschätzungen wurden durchgeführt, weil der/die Minderjährige(r) selbst auf seine/ihre Gefährdung aufmerksam gemacht hat.

Weitere Informationen:
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in NRW (Kreisergebnisse)
Link
(IT.NRW)

Düsseldorf, den 26. Juli 2021

Quelle: IT.NRW