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Altersdiskriminierung bei KFZ-Versicherungen wird vom Bund der Versicherten verneint

Foto: H.S.

26.07.2021 - von Prof. Wollank, BdV.

Die Macht und Einflussmöglichkeiten der Kfz-Versicherungen sind unermesslich groß. Selbst der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, der Herr Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein, vertritt die Meinung, dass bei Erstellung der Jahresgemeinschaftsstatistik 2019 die Regeln der Statistik und die Bedingungen des § 20 (2) AGG eingehalten sind. Und das, obwohl die mit Excel dargestellte Kurve über den Schadenbedarf in Abhängigkeit des Alters von 18 bis 85 Jahre in Stufen und NICHT stetig verläuft.

Dies entnehmen Sie bitte den pdfs.

1. Schreiben des Vorstandssprecher vom BdV an Prof Wollank vom 6.5.2021 Link

2. Antwort von Prof. Wollank an den Vorstandssprecher vom BdV vom 15.Mai 2021
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3. Erinnerungsschreiben von Prof. Wollank an den Vorstandssprecher vom BdV vom 7.6.2021 Link

4. Schreiben von Prof. Wollank an den Vorstandssprecher vom BdV vom 14.6.2021
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Auf meine Briefe vom 7.6.2021 und 14.6. 2021 (Anlagen 3 und 4), erfolgte bisher keine Antwort.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wirbt übrigens mit den Slogan: "Laut richterlichem Beschluss dürfen wir sagen: Lebensversicherung sind legaler Betrug."

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14.12.2019: Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherungen - Von einem, der dagegen etwas tun wollte… Link

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... siehe "Versicherungen" unter: Link

Quelle: Prof. Wollank