Diskriminierung melden
Suchen:

NRW: Zahl der EmpfängerInnen von Grundsicherung gestiegen

Foto: H.S.

20.05.2021 - von IT.NRW

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2020 erhielten in Nordrhein-Westfalen 285 550
Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
nach dem Sozialgesetzbuch XII. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund
2 300 Personen bzw. 0,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

155 310 Personen (54,4 Prozent der Empfänger/-innen) hatten die
Altersgrenze erreicht und erhielten somit Grundsicherung im Alter. Dies war
ein Rückgang von 0,1 Prozent zum Vorjahr. Ihr Durchschnittsalter lag bei
74,4 Jahren. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die
Altersgrenze nach §41 Absatz 2 SGB XII mit 65 Jahren. Für Personen, die
1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012
schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2020 lag diese Altersgrenze
bei 65 Jahren und neun Monaten.

130 240 Menschen (45,6 Prozent der Empfänger) waren mindestens 18 Jahre
alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie erhielten Leistungen
der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung
(+1,8 Prozent). Die Leistungsempfänger waren im Schnitt 46,4 Jahre alt.
Der Anstieg aufgrund von Erwerbsminderung fiel bei den Männern mit einem
Plus von 2,5 Prozent deutlicher aus als bei den Frauen (+0,9 Prozent). Auch
2019 erhielten mehr Männer als Frauen Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Unter den Personen mit Bezug von Grundsicherung im Alter sind dagegen die
Frauen in der Mehrheit. Während die Zahl der Empfängerinnen gegenüber dem
Vorjahr jedoch rückläufig war (−1,5 Prozent), gab es bei den Empfängern
einen Anstieg um 2,0 Prozent.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass ab dem Berichtsjahr 2020 die Zahlen
der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus
Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch
besteht keine Additivität. Personen mit Signierung des Geschlechts
„divers” und „ohne Angabe” (§ 22 Absatz 3 PStG) werden per
Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
(IT.NRW)

(173 / 21) Düsseldorf, den 19. Mai 2021

Weitere Informationen:
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in NRW 2015 bis 2020 (Kreisergebnisse)
Link

Quelle: Düsseldorf (IT.NRW).