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14.04.2021 - von Norbert Wallet
Wie die Stuttgarter Zeitung am 15.4. 21 meldet, bringt die Bundesregierung am 15.4.21 ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag ein. Ziel sei, Kinderrechte explizit in die Verfassung aufzunehmen. Ob die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht werden kann, ist nicht sicher. Laut Stuttgarter Zeitung sieht der Regierungsentwurf vor, dem Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes folgende Formulierung anzufügen: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Diese Formulierung sei aber das Äußerste gewesen, was Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) der Union abhandeln konnte. Der Streit dreht sich um die Worte „angemessen“, „vorrangig“ und „wesentlich“ .Weiterlesen unter: Link
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