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24.02.2021 - von Kommunal.de
Von den mehr als 11.470 Bürgermeistern in der Bundesrepublik Deutschland sind lediglich etwa 3.440 hauptamtlich tätig - 8030 arbeiten ehrenamtlich, erhalten aber eine Ehrenamtspauschale. Die Höhe wird, wie Gudrun Mallwitz in kommunal.de schreibt, richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl und dem Aufwand. In Brandenburg beträgt die Aufwandsentschädigung in einer Gemeinde bis 500 Einwohner 320 Euro monatlich, in einer Kommune von 501 bis 750 Einwohner sind es 440 Euro. In einer Kommune in Brandenburg mit mehr als 2.500 Einwohner bis 3.000 erhält bis zu 1.240 Euro monatlich. Bei mehr als 5.000 Einwohnern /bis 6.101 Einwohnern bekommen Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung bis zu 1.620 Euro, bei über 10.000 Einwohnern beträgt sie 2.120 Euro.
Was hauptamtliche Bürgermeister z.B in NRW verdienen, richtet sich nach der Größe der Kommune und danach, ob er hauptamtlich als Wahlbeamter auf Zeit eingesetzt ist oder neben seinem eigentlichen Beruf sich um eine Gemeinde kümmert. Die Amtszeit läuft sechs bis acht Jahre.
Was verdienen Bürgermeister in NRW?
Eingruppierungen mit Stand 1. Januar 2021:
Ein hauptamtlich tätige Bürgermeister einer Gemeinde bis zu 10.000 Einwohner bekommen monatlich 7.956,91 Euro Brutto (Besoldungsgruppe B2).
Ab 10.001 Einwohnern gilt Besoldungsgruppe B 3, das sind 8.421,98 Euro.
In einer Kommune mit mehr als 20.000 Einwohner erhält der Bürgermeister B 4, das sind 8.909,07.
In einer Kommune mit 30.001 bis zu 40.000 Einwohnern erhält der Bürgermeister B 5, das sind 9.467,89 Euro.
In einer Kommune mit 60.001 Einwohner bis 100.000 Einwohnern erhält der Bürgermeister B7, das sind 10.508,92 Euro im Monat.
In einer Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner und höchstens 150.000 Einwohnern, ist es B8, das sind 11.043,97.
In einer Kommune mit 150.001 bis 250.000 Einwohnern ist es B 9, das sind 11.708,26 Euro.
In einer Kommune mit 250.001 bis 500.000 Einwohnern ist es B 10, das sind 13.771,22 Euro.
In einer Kommune mit mehr als 500.001 Einwohnern ist es B 11, das sind 14.302,88 Euro
Bürgermeister in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg
Die Amtsbezüge des Regierenden Bürgermeister in Berlin setzen sich aus dem Grundgehalt und Zulagen sowie Zuschlägen zusammen. Das Grundgehalt entspricht dem 1,2-fachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11. Das sind 2021 stolze 206.760 Euro im Jahr. (siehe Portal Öffentlicher-Dienst-News).
Hamburgs Erster Bürgermeister verdient mit 200.000 Euro Jahres-Amtsbezüge weniger als der Amtskollege in Berlin. Neben den 123 Prozent der Besoldungsgruppe B 11 erhält er noch monatliche Zulagen.
Die Zahlen stammen aus einer Erhebung der Landeszentrale für politische Bildung in Nordrhein-Westfalen
Weitere Infos unter: Link
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