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Petition: Einführung einer Bürgerversicherung als solidarische Sozialversicherung

18.02.2021

Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.

1. Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger

Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 70 Prozent netto bei 45 Versicherungsjahren
Jährliche Rentenanpassung nach Preissteigerungsrate/
Bruttolohn ohne Dämpfungsfaktoren
Regelaltersgrenze für Renteneintritt bei Vollendung des
65. Lebensjahres
Kein Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente
Kein Rentenabschlag bei der Hinterbliebenenrente, wenn
der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag
gestorben ist
Gleichstellung aller Mütter und Väter, die vor 1992
geborene Kinder erzogen haben, mit den Müttern und
Vätern, die nach 1991 geborene Kinder erzogen haben

2. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger

Behandlung nach neuestem medizinischem Standard,
nicht nach Kassenlage
Kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen
Wiederaufnahme gestrichener Leistungen wie z.B. 100% Zahnersatz, augenärztliche Leistungen (Brillen)
Sinnvolle „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) wie Augeninnendruckmessung, Ultraschall der Eierstöcke und PSA-Test als „Selbstzahlerleistungen“ abschaffen und in den Leistungskatalog aufnehmen
Persönliche ärztliche Betreuung höher bewerten als Apparatemedizin
Senkung der Arzneimittelpreise an niedrigeres EU-Niveau
Abschaffung aller Zuzahlungen (Arzneimittel, Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel usw.)
Wiederaufnahme gestrichener Medikamente in den Leistungskatalog der Krankenkassen (grünes Rezept)
Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19% auf 7%
Auflösung des Gesundheitsfonds zu Gunsten der Krankenkasse

3. Einheitliches Pflegeversicherungssystem für alle Bürger

Volle Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung bei stationärer und auch bei häuslicher Pflege
Die Hotelkosten bei stationärer Pflege trägt der Pflegebedürftige
Bessere gesellschaftliche Anerkennung und vollen finanziellen Ausgleich für Angehörige und Nicht-Angehörige, welche die Verantwortung der häuslichen Pflege übernehmen (kürzere Arbeitszeit, Verdienstausfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Altersversorgung)
Abschaffung aller Zuzahlungen (Pflegehilfsmittel)

4. Sozialgerechte Beitragsverteilung

Beitragspflicht für alle Einkommensarten (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und sonstige Einkünfte).
Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Einführung einer Mindest- und Höchstrente (z.B. nach Schweizer Modell)
Nach oben begrenzter Beitragssatz: reichen die Einnahmen auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. hohe Arbeitslosigkeit, Pandemie) nicht mehr aus, neue Einnahmequellen erschließen, aber keine Kürzungen bei den Leistungen.
Jährliche Offenlegung und vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen (Rente, Krankenversicherung) durch den Bundeshaushalt
Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge der abhängig Beschäftigten tragen paritätisch Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen, Selbständige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz. Ermäßigter Beitragssatz für alle Mitglieder, die kein Krankengeld beziehen, auch für Rentner.

Begründung

Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Gesundheit und Pflege sowie Arbeitslosigkeit und Altersversorgung ist keine Gleichmacherei, sondern stellt nach Artikel 3 Grundgesetz (GG) Gleichbehandlung her.

Es ist volkswirtschaftlich und im Sinne von Gleichbehandlung nicht einsehbar, dass es neben der Gesetzlichen Sozialversicherung eine private Krankenversicherung, Knappschaften, berufsständische Versorgungswerke und andere separate Absicherungen gibt, die außerhalb der Gesetzlichen Sozialversicherung existieren.

Während die einen mit einer zweckgebundenen Beitragsverwendung rechnen können, müssen die gesetzlich Versicherten die höchstrichterlich bestätigte Beliebigkeit der Verwendung ihrer Beiträge hinnehmen.

Dies nutzt der Staat rigoros aus und finanziert die nicht beitragsgedeckten Leistungen zu einem großen Teil aus der Gesetzlichen Sozialversicherung - ohne Beteiligung der Versicherten aus anderen Versicherungswerken. Dies widerspricht in höchstem Maße dem Solidargedanken. Beiträge und Leistungen müssen für alle die gleiche Basis haben.

Erst wenn die solidarische Beteiligung jedes Einzelnen am gesetzlichen Sozialsystem gegeben ist, darf die je nach Wirtschaftskraft mögliche zusätzliche Vorsorge erlaubt sein.

Die gesetzlichen Solidarsysteme sind Ausdruck und Errungenschaft einer zivilisatorisch gewachsenen Gemeinschaft und sichern den sozialen Frieden. Sie können nur funktionieren, wenn ausnahmslos alle Bürger eingebunden sind, also auch Politiker, Beamte, Besserverdienende und Selbstständige, und wenn sich alle Bürger durch ein persönliches Interesse an den gesetzlichen Sozialsystemen für eine gedeihliche Entwicklung verantwortlich fühlen.

Solange diejenigen, die mit ihren Beiträgen die gesetzlich geregelten Solidarsysteme finanzieren, offensichtlich keinen Anspruch auf eine angemessene Beteiligung haben, wird bei ihnen das Gefühl schwinden, gerecht behandelt zu werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Diethard Linck aus München, Aktion demokratische Gemeinschaft e.V.

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