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Wie Richter Corona-Recht sprechen: Oberverwaltungsgericht Rhld-Pfalz zur Maskenpflicht

Foto: H.S.

07.07.2020 - von Oliver Märtens

Vergleichen wir den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 7.7.2020 mit dem Lagebericht des Robert Koch-Instituts vom 01.07.2020 (weil dieser die jüngsten Positivraten der COVID-19-Tests enthält Link ) bzw. den vom 02.07.2020 (darin Angaben von GrippeWeb und Arbeitsgemeinschaft Influenza Link, ergeben sich erhebliche Unterschiede. OVG: Link.

Hier die "Highlights" des Gerichts-Beschlusses im Vergleich mit dem RKI-Lagebericht:

Beschluss OVG:
"Auch wenn sich das Infektionsgeschehen aufgrund der ergriffenen Maßnahmen in letzter Zeit verlangsamt habe und insbesondere die Anzahl der festgestellten Neuinfektionen rückläufig sei, bestehe die Gefahr der Verbreitung der Infektion und daran anknüpfend einer Überlastung des Gesundheitswesens mit gravierenden Folgen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung fort."

Lagebericht RKI
"Insgesamt wurden 32.614 Intensivbetten registriert, wovon 21.406 (66%) belegt sind; (...)" COVID-19-Fälle in intensivmedizinischer Behandlung: 329 (01.07.2020, 12:15 Uhr)"

Beschluss OVG:
Nach den maßgeblichen (sic!) Feststellungen des Robert Koch-Instituts handele es sich immer noch um eine sehr dynamische Situation. Die Gefährdung für die Bevölkerung werde deshalb nach wie vor als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen sogar als sehr hoch."

Lagebericht RKI
KW 14: Positivenrate der Testungen 9,0%; KW 26: Positivenrate der Tests 0,8%

Beschluss OVG:
"(...), der von einschränkenden Schutzmaßnahmen flankiert werden müsse, welche das Ziel verfolgten, Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglichst zu verhindern und die Verbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen bzw. die Infektionsdynamik zu verzögern."

Lagebericht RKI
"Im Rahmen der ICD-10-Code basierten Krankenhaus-Surveillance von schweren akuten respiratorischen Infektionen (SARI) (...) ist die Zahl der SARI-Fälle in der 25. KW 2020 gesunken. Die Fallzahl befindet sich noch immer auf einem sehr niedrigen Niveau. Es wurden 4% der berichteten SARI-Fälle mit einer COVID-19-Diagnose (...) hospitalisiert (...)."

Beschluss OVG:
"(...), mittels eines Fremdschutzes die Verbreitung des Coronavirus durch die Verhinderung von Neuinfektionen zu verlangsamen."

Lagebericht RKI
"(...), seit der 16. KW 2020 gab es in den Sentinelproben keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr."

Eine summarische Prüfung im Eilverfahren hin, und der Amtsermittlungsgrundsatz her - zumindest sollten doch die "maßgeblichen Feststellungen" des RKI die Begründung des Gerichtsbeschlusses stützen ... oder sichern Richter ihre Beschlüsse doch lieber mit der einschlägigen Propaganda aus dem Politik- und Medienzirkus ab?