Foto: H.S.
16.07.2020 - von R.W.
Bekanntlich zahle ich als Rentner den Regelsatz in der gesetzlichen Krankenkasse, also mit Krankengeldanspruch, obwohl ich darauf keinen Anspruch habe. Ich möchte Ihrem Artikel zum o.g. Thema noch etwas hinzufügen:
Jetzt hat mir doch das Finanzamt bei der Steuererklärung für das Jahr 2019 bei den angesetzten Kosten für die Krankenkasse nach § 10 Abs 1 Nr. 3 S 4 EStG vier Prozent abgezogen, da dieser Teil für den Krankengeldanspruch gezahlt wird.
Das ist die Krönung!!!
Ich versuche jetzt eine Bescheinigung von der KK zu bekommen, dass es sich hier nicht um Beiträge für Krankengeld, sondern um eine Sonder-Abzocke für Senioren handelt.
Mit freundlichen Grüssen,
R. W.
siehe dazu auch: Rentner und Krankengeld: Link
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