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RKI-Überwachung von Atemwegsinfektionen zu KEINEM Zeitpunkt nennenswerte Aktivität von SARS-CoV-2

Foto: H.S.

22.06.2020 - von Oliver Märtens

"Im Rahmen einer wenig bekannten, seit Jahren etablierten, repräsentativen Viren-Überwachung des Robert Koch-Instituts wurden selbst zum Höhepunkt der Krise kaum Corona-Fälle registriert. Bis heute stehen diese Daten in krassem Widerspruch zur behaupteten „rasanten Verbreitung“ und „hohen Gefährdung“. Inzwischen spricht auch Jens Spahn von einer Gefahr durch zu viele falschpositiv Getestete. Der Kaiser ist nackt – und antwortet nicht auf Anfragen von multipolar.

Das Robert Koch-Institut (RKI) verfügt über eine ebenso leistungsfähige wie repräsentative Überwachung und Berichterstattung zu akuten Atemwegsinfektionen. Dazu gehört auch die sogenannte virologische Surveillance. Diese konnte zu keinem Zeitpunkt eine nennenswerte Aktivität des Virus SARS-CoV-2, dem Erreger von COVID-19, in Deutschland verzeichnen. Dennoch bewertet das RKI das Risiko durch COVID-19 als hoch oder sehr hoch."

Den Beitrag von Oliver Märtens "Die Viren schweigen" weiterlesen bei Multipolar unter: Link


Zur aktuellen Situation in Göttingen und Gütersloh (Thönnies,
hier ein Brief von Märtens u.a. an die Stadt und das Gesundheitsamt Göttingen und an die Kreisverwaltung von Gütersloh:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die sogenannten "COVID-19-Ausbrüche" in Göttingen und im Landkreis Gütersloh werfen wichtige Fragen auf. Der angemessene und verhältnismäßige Umgang der Behörden mit den Befunden ist meines Erachtens dringend zu überprüfen. (Beispielhaft: Link

Zu den folgenden Fragen bitte ich Sie um belastbare Informationen. Im Interesse einer öffentlichen und sachorientierten Diskussion stelle ich Ihnen diese Fragen in einer offenen Zuleitung zur Verfügung. Weitere Personen lesen also unseren Austausch mit, können diesen weiterverteilen und ggf. auch in Medien - print oder digital - veröffentlichen.

Wesentliche Fragen:
Erhalten die zunächst als testpositiv identifizierten Personen behördlicherseits einen zweiten unabhängigen kostenlosen Test zur Ergebnisabsicherung? (Vgl. dazu und zum Folgenden auch Link
Steht den testpositiven Personen eine Möglichkeit offen, eigeninitiativ einen Gegentest zu erhalten?

Wie stellen sich die Behörden im Landkreis Gütersloh zu der bisher nicht bestätigten Aussage, im Landkreis Gütersloh sei es verboten worden, testpositiven Personen einen zweiten, also Kontrolltest zugänglich zu machen?

- Durch welche Berufs- bzw. Personengruppen wurden die Erstproben/-abstriche genommen?
- Welche Ausbildung bzw. Qualifikation haben diese Personen?
- Welche Labore haben die Ersttests vorgenommen?
- Welche Tests haben diese Labore verwendet?
- Von welchen Herstellern stammen diese Tests und wie lauten deren genaue Produktbezeichungen?
- Werden Abstriche bei Zweittests ausschließlich durch Personen vorgenommen, die nicht identisch oder teilidentisch mit den Personen der Ersttests sind?
- Welche Ausbildung bzw. Qualifikation haben diese Personen?
- Werden Zweittests ausschließlich in Laboren vorgenommen, die sich nicht mit den Laboren der Ersttests überschneiden?
- Werden von den Zweitlaboren durchgängig andere Tests von anderen Herstellern verwendet als die der Erstlabore?
- Wie lauten die Namen bzw. Bezeichnungen der Zweitlabore, Hersteller der Zweittests und der Zweittests selbst?
- Finden behördlicherseits vor Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 Verhältnismäßigkeitsprüfungen der Maßnahmen statt?
- Wie sind diese Prüfungen dokumentiert und wo können sie eingesehen werden?

Vielen Dank vorab für Ihre belastbaren Antworten auf diese Fragen, die unter anderem auch dabei helfen werden, den staatlichen Umgang mit Minderheiten, einkommensschwachen Gruppen und weiteren Menschen ohne Lobby zutreffend einzuordnen.

Beste Grüße
Oliver Märtens

Quelle: multipolar, Oliver Märtens