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Leiharbeit und Sklavenhandel

Foto: H.s.

27.05.2020

» Widerstand gegen Sklavenhandel » Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland.
Drei Klagen sind beim Bundesarbeitsgericht anhängig. Das Arbeitsgericht Kaiserslautern verweist am Montag, 25. Mai die Klage auf gleichen Lohn in der Leiharbeit an den Europäischen Gerichtshof!!

Details folgen - Siehe mehr Infos zum Termin und alle Hintergründe zur Kampagne im Dossier Link

Labournet am 27.Mai 2020:
Prof. Dr. Wolfgang Däubler zum Erfolg der Leiharbeitsklage in Kaiserslautern: "Manchmal gibt´s auch im politischen Leben Grund zur Freude"
"Manchmal geht es schneller als man denkt. Jahrelang haben wir Prozesse geführt, bis wir mit dreien von ihnen beim Bundesarbeitsgericht gelandet sind. Dieses hatte dann in einem Fall einen Termin anberaumt, aber diesen dann wieder verlegt. Nach geltendem EU-Recht muss ein oberstes Bundesgericht vorlegen, wenn es bei der Entscheidung im konkreten Fall auf die Auslegung einer Richtlinie ankommt - und das ist bei den Leiharbeitern der Fall. Eigentlich eine klare Sache, aber den Unternehmen tut´s weh, wenn man die Leiharbeiter genauso wie die Stammbeschäftigten bezahlen muss. Also zögert man ein wenig und überlegt ganz genau, ob man wirklich vorlegen muss oder nicht. Die Vorinstanzen - etwa das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und das Landesarbeitsgericht Nürnberg - hätten zwar vorlegen können, machten davon aber keinen Gebrauch. Irgendwie ist für manche Gerichte das EU-Recht immer noch eine etwas fremde Materie, die man nur anrührt, wenn es unbedingt sein muss.

Anders das Arbeitsgericht Kaiserslautern. Es hat von seinen Möglichkeiten Gebrauch
gemacht und den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Dieser muss nun unter anderem entscheiden, ob der "Gesamtschutz" von Leiharbeitern noch gewahrt ist, wenn sie nach ihren speziellen Tarifverträgen 30 % weniger verdienen als Stammkräfte mit gleicher Tätigkeit. Ich bin da optimistisch, dass der EuGH das verneinen wird; denn wenn vom gesetzlichen Niveau nur nach unten abgewichen wird, kann von der Wahrung des "Gesamtschutzes" nicht mehr die Rede sein. Allerdings wird man eine Entscheidung aus Luxemburg erst in ca. eineinhalb Jahren bekommen. Die Verfahren brauchen ihre Zeit - was auch damit zusammenhängt, dass immer eine Übersetzung in einige der 22 Amtssprachen der EU erfolgen muss. Aber für Richter mit einem anderen als einem deutschen Hintergrund erscheint unsere Regelung im zweifel etwas verwunderlich: In Polen z. B. gilt Equal Pay generell und ohne Abweichungsmöglichkeit, in Frankreich bekommt ein Leiharbeiter kraft Gesetzes einen Zuschlag von 10 %, weil er sich ja immer wieder auf neue Anforderungen einstellen muss. Muss die deutsche Wirtschaft diesen Billig-Lohn-Vorteil wirklich behalten?

Ein Arbeitgebervertreter sagte mir mal bei einer Diskussion, "es wird nie zu einer Entscheidung des EuGH kommen". Irgendwie klang es, als hätte er eine Geheimwaffe in der Hinterhand. Wer die Verhältnisse ein wenig näher kennt, weiß wie diese Waffe beschaffen sein könnte: Mit Geld lässt sich in der Marktwirtschaft fast alles erreichen. Da zahlt man halt 10.000 Euro als kleine "Belohnung" dafür, dass jemand seine Klage nicht weiter verfolgt. Damit ist es nun vorbei. Der Kläger gehört überdies zu einer kleinen Gewerkschaft, die das bestehende Wirtschaftssystem nicht als Sozialpartner mittragen will. Da versagen solche Mittel. Manchmal gibt´s auch im politischen Leben Grund zur Freude." Kommentar von Prof. Dr. Wolfgang Däubler vom 26. Mai 2020

Siehe im Dossier auch die PM der FAU Kaiserslautern sowie mehr Infos zur aktuellen Klage und alle Hintergründe zur Kampagne
Link

Quelle: Labournet.de