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29.04.2020 - von Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht, geht es noch verschnörKelter!? "Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom generellen Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen zuzulassen".
Will sagen: So lange es dem Staat genehm ist, darf ein Antrag eingereicht werden, einen Gottesdienst abhalten zu dürfen. Gnädig, die Damen und Herren Verfassungsrichter.
Pressemitteilung vom 29. April 2020
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heutigem Beschluss das Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung nach der [/b] im Wege der einstweiligen Anordnung insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als danach ausgeschlossen ist, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zuzulassen.
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Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht - 2020
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