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Bleiben die Grenzen dicht? Werden sie wieder geschlossen?

Foto: H.S.

15.12.2021 - von Hanne Schweitzer

EINIGE URVÖLKER HATTEN DIE GEWOHNHEIT, BEI PANDEMIEN IHRE ANFÜHRER ZU OPFERN, UM DIE GÖTTER ZU BESÄNFTIGEN. Das waren wilde und bewegte Zeiten. Heute unterschrieben 500 noch selbst denkende Menschen - auch Nobelpreisträger, einen offenen Brief in dem sie davor warnen, dass die Freiheitsrechte durch ANFÜHRERiNNEN bedroht sind, die die Corona-Krise nutzen, um mehr Macht und Kontrolle auszuüben. Du wohnst im Hotspot? Pech gehabt, vergiss deine Urlaubsträume. Setz dich auf deinen Balkon, falls du einen hast. Wir schützen dich, bis du geimpft bist. Aber du musst gehorsam sein! Wir fahren NULL-TOLERANZ.

14.1.2022:
Die Bundesregierung stuft Österreich wegen hoher Corona-Infektionszahlen von Sonntag an abermals als Hochrisikogebiet ein. Ausgenommen davon sind die Gemeinden Mittelberg und Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp sowie Eben am Achensee. Das teilte das Robert-Koch-Institut am Freitag mit. Damit stehen dann alle neun Nachbarländer Deutschlands auf der Risikoliste.

29.12.2021:
Einreisebestimmungen in Europa: Wo dürfen Deutsche einreisen? Siehe ADAC unter: Link
Risikogebiete und Reisewarnungen weltweit. Siehe ADAC unter: Link

19.12.2021:
Nie wieder Lockdown? Von wegen! Es geht wieder los! In den Niederlanden wurde am Samstag ein Lockdown verordnet, der bis Mitte Januar gelten soll! Bis dahin dürfen nur Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen. Privathaushalte dürfen zwei Besucher am Tag empfangen, an den Feiertagen maximal vier.
In Dänemark sind ab Sonntag Kultureinrichtungen und Sportstätten geschlossen. Das Robert-Koch-Institut hat Großbritannien als Virusvariantengebiet eingestuft. Das bedeutet: Wer von der Insel nach Deutschland einreist, muss auch wenn er/sie geimpft oder genesen ist, 14 Tage in Quarantäne.

Aktuelle Reisehinweise von ADAC unter: Link

3.12.2021: Polen und die Schweiz zum Risikogebiet erklärt

1.12.2021:
Griechenland: Auswärtiges Amt unter: Link

29.11.2021: Auswärtiges Amt
Digitale Einreiseanmeldung
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisiko oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf Link registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Von dieser Anmeldepflicht sind insbesondere Personen ausgenommen, die lediglich durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten, nur durch Deutschland durchreisen und das Land auf schnellstem Weg wieder verlassen, oder im Rahmen des Grenzverkehrs: Personen, die weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet waren oder nur für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen.
Bei der Einreise nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Hochrisikogebiet (nicht aber Virusvariantengebiet) besteht außerdem eine Ausnahme bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden für den Besuch von nahen Verwandten (Eltern, Kinder), von Ehepartnern und Lebenspartnern, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie die Ausübung eines geteilten Sorgerechts. Link

Reise- und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amts nach Ländern: Link

1.12.2021:
Frankreich: Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ist die Einreise nach Frankreich unabhängig von der französischen Einstufung des Herkunftslandes in die Kategorie „grün“, „rot“ oder „orange“ ohne Quarantäne oder besonderen Reisegrund möglich. Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
- 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
- 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
- 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen Test (PCR- oder Antigentest) vorweisen; für Einreisen aus Deutschland gilt dabei, dass die Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf (gilt ab dem 13. November 2021).

27.11.2021:
Niederlande: Momentan gilt für dieses Land, das vom AA als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, ine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Corona-Test bei Einreise: Ja – Ein PCR- oder Antigen-Test ist Pflicht bei Einreise.
Corona-Test für Geimpfte: Nein. Quarantäne-Pflicht nach Einreise: Nein. Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr: Ja (Freitesten nach fünf Tagen möglich). Geimpfte und genesene Reiserückkehrer müssen in Deutschland nicht in Quarantäne. Kinder unter 12 Jahren sind bei der Einreise in die Niederlande von der Testpflicht befreit.
Für die Einreise ist der Nachweis einer vollständigen Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung erforderlich. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Ein PCR-Test darf bei Einreise höchstens 48 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden.
Für Aufenthalte in den Niederlanden von weniger als zwölf Stunden benötigt man keinen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder negativen Test. Flugreisende müssen zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen. Rückkehr aus Holland nach Deutschland: Meldepflicht vor der Rückkehr: JA (Digitale Einreiseanmeldung). Testpflicht zur Rückkehr: JA (Ausnahmen siehe unten). Wer sich weniger als 24 Stunden in Holland aufgehalten hat, ist von der Test- bzw. Nachweispflicht bei der Einreise nach Deutschland befreit. Wer sich vor der Rückreise nach Deutschland testen lassen will, muss sich an einen entsprechenden Anbieter wenden. Ab sofort müssen Gaststätten, Geschäfte und Kulturstätten um 17 Uhr schließen. Supermärkte dürfen bis 20 Uhr öffnen. Landesweit gilt bereits ein eingeschränkter Shutdown: Es dürfen nur noch höchstens vier Besucher zu Hause empfangen werden. Größere Veranstaltungen müssen abgesagt werden und Fußballspiele erneut ohne Publikum stattfinden. Für Restaurants, Kinos und Theater gilt die 3G-Regel (Ausnahmen für unter 18-Jährige), sie dürfen mit einem Impf-, Genesenennachweis oder einem negativen Corona-Test zu den erlaubten Öffnungszeiten genutzt werden. Allerdings gilt auch hier die 1,5-Meter-Distanz-Regel. Das heißt, die Auslastungskapazität ist deutlich eingeschränkt.
Nach Ablauf des eingeschränkten Shutdowns soll die 2G-Regel kommen. Bürgerinnen und Bürger dürfen dann nur noch an Veranstaltungen teilnehmen oder in Restaurants essen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Darüber hinaus gelten landesweit folgende Regeln: Überall muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Maskenpflicht an allen öffentlich zugänglichen Orten wie Supermärkte, Geschäfte, Bahnhöfe, Flughäfen, Flugzeuge, öffentliche Verkehrsmittel. Bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen können Bußgelder von bis zu 400 Euro fällig werden.

26.11.2021: ADAC
Frankreich: Es wird ein Einreiseformular benötigt,d as kann auch in englischer Sprache heruntergeladen werden. Ein PCR- oder Antigen-Test ist Pflicht. Corona-Test für Geimpfte: Nein. Für die Einreise nach Frankreich ist Impf- bzw. Genesenenennachweis oder ein negativer Corona-Test erforderlich. Keine Quarantäne-Pflicht nach Einreise. Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr: Nein.
Als vollständig geimpft gilt man in Frankreich: 7 Tage nach der zweiten Impfung (Biontech, Moderna, Astrazeneca); 28 Tage nach einer Impfung mit Johnson & Johnson, bei der nur eine Impfdosis nötig ist; 7 Tage nach einer einzigen Impfung, wenn zusätzlich eine Genesung von einer vorangegangenen Covid-19-Infektion nachgewiesen werden kann.
Als Tests werden PCR- und Antigen-Schnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind. Ausnahmen von der Corona-Testpflicht gelten im kleinen Grenzverkehr für Fahrten (maximal 24 Stunden) nach Frankreich im Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort sowie generell für Kinder unter 12 Jahren.
Rückkehr aus Frankreich nach Deutschland: Meldepflicht vor der Rückkehr: NEIN (Ausnahmen siehe unten); Testpflicht zur Rückkehr: JA (Ausnahmen: siehe unten)
Regeln für die Rückkehr nach Deutschland:
Alle Reiserückkehrenden müssen einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren.
Ausnahmen: Die französischen Überseegebiete Neukaledonien und Französisch-Guayana gelten als Hochrisiko-Gebiete. Für sie gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.Bei der Rückkehr aus den französischen Überseegebieten Neukaledonien und Französisch-Guayana gelten die Regeln zur Rückkehr aus Hochrisiko-Gebieten inklusive Melde- und Nachweis-Pflicht.

26.11.2021: ADAC
Spanien: Momentan gilt für dieses Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Es wird ein Einreiseformular für die Einreise benötigt. Ein PCR- oder Antigen-Test ist Pflicht
Corona-Test für Geimpfte: Nein. Gültigkeitsdauer des Corona-Tests: Maximal 48 Stunden. Keine Quarantäne-Pflicht nach Einreise. Keine Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr.
Ganz Deutschland gilt aus spanischer Sicht als Corona-Risikogebiet: Das bedeutet, dass Reisende nach Spanien einen negativen Corona-Test oder einen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis benötigen. Dies gilt auch für Reisende auf dem Landweg, die über Frankreich anreisen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweis-Pflicht befreit.
Generell müssen Spanien-Reisende, die auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, ein digitales Gesundheitsformular ausfüllen. Dabei wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Ankunft vorgelegt werden muss. Dazu kann man auch die kostenfreie SpTH-App nutzen.
Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen darauf hinweisen, dass der QR-Code vorzulegen ist. Für die Einreise auf dem Landweg, z.B. über Frankreich, ist das Formular nicht erforderlich.

22.11.2021: Auswärtiges Amt
KUBA: Einreise: Seit dem 15. November 2021 muss für Einreisen von Personen über 12 Jahren grundsätzlich ein Impfausweis oder ein internationales Zertifikat über eine vollständige COVID-19 Impfung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Es entfallen die Vorlage eines PCR-Tests vor Einreise und die standardmäßige PCR-Testung bei der Einreise für Geimpfte. Stichpunktartig und im Verdachtsfall bei Reisenden mit Symptomen sollen weiterhin PCR-Tests bei der Einreise vorgenommen werden. Reisende, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, müssen einen PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) bei Einreise abgeben.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden. Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Hygieneregeln: Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu den aktuellen Beförderungsbedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.

3.11.2021: ADAC
Für Portugal gilt aktuell keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für die Einreise nach Festland-Portugal ist einer der folgenden Nachweise erforderlich: EU-Covid-Zertifikat (digital oder in Papierform) mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung. Der gelbe WHO-Impfpass wird aktuell nicht anerkannt. Negativer Corona-Test: Ab 1. Dezember müssen alle Urlauber, die mit dem Flugzeug einreisen, einen negativen Corona-Test vorweisen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Ein Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein PCR-Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Für die Einreise wird ein Einreiseformular benötigt. Keine Quarantäne-Pflicht bei der Einreise und nach der Rückkehr. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Azoren und Madeira: Urlauber (ausgenommen Kinder unter 12 Jahren) benötigen den Nachweis einer vollständigen Impfung, ein Genesenen-Zertifikat oder einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 72 Stunden alt). Bei Reisen auf die Azoren kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise ein PCR-Test durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Madeira: Vor der Einreise (zwischen 12 und 48 Stunden vor dem Boarding) ist eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen. Dort müssen auch die übrigen Nachweise hochgeladen werden. Mehr Infos gibt es bei der Tourismusbehörde.
Azoren: 72 Stunden vor der Einreise auf den Azoren muss online ein Fragebogen* ausgefüllt werden, dies gilt auch bei Reisen zwischen den Inseln: Wer das digitale Covid-Zertifikat der EU besitzt, muss den Fragebogen nicht ausfüllen.

23.11.2021, WELT
Das Außenministerium in Washington warnt die US-Bürger wegen der hohen Corona-Infektionszahlen dringlich vor Reisen nach Deutschland. „Reisen Sie angesichts von Covid-19 nicht nach Deutschland“, heißt es in dem am Montag (Ortszeit) veröffentlichten Reisehinweis des Ministeriums. Dort könnten „sogar vollständig geimpfte Reisende in Gefahr sein“, Virusvarianten „zu bekommen und weiterzugeben“, hieß es zur Begründung.

22.11.2021, ADAC
BELGIEN: Seit Sonntag, 21. November, gilt Belgien als Hochrisiko-Gebiet. Es gibt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Rückkehrer benötigen die Digitale Einreiseanmeldung* sowie einen negativen Corona-Test oder Impf- bzw. Genesenen-Nachweis. Nicht geimpfte oder genesene Rückkehrer müssen in Deutschland zudem in Quarantäne. Momentan gilt für dieses Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Corona-Test bei Einreise Ja – Ein PCR-Test ist Pflicht. Corona-Test für Geimpfte: Nein. Gültigkeit des Corona-Test: Maximal 72 Stunden. Quarantäne-Pflicht nach Einreise: Nein. Quarantäne-Pflicht nach Rückkehr : Ja (Frei-testen nach fünf Tagen möglich). Geimpfte und Genesene müssen nach der Rückkehr nach Deutschland nicht in Quarantäne. In Abhängigkeit von der Infektionslage stuft Belgien europäische Staaten und Regionen in grüne, orange und rote Zonen ein. Welche Gebiete in Europa dies sind, erfährt man bei den belgischen Behörden*. Derzeit gilt Deutschland als "rote Zone". Wer aus einer "roten Region" nach Belgien einreist, benötigt einen vollständigen Impfnachweis (digitales EU-Zertifikat), einen Genesenen-Nachweis (positiver PCR-Test innerhalb der letzten 180 Tage) oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden). Getestete müssen bei einem entsprechend langen Aufenthalt am 7. Tag nach Einreise einen weiteren Test durchführen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die aus einer roten Zone mit dem Auto nach Belgien kommen und sich weniger als 48 Stunden im Land aufhalten.
Für die Hauptstadt Brüssel gelten noch einmal verschärfte Regeln: Reisende, die weder vollständig geimpft noch genesen sind und aus "roten Zonen" nach Brüssel reisen, müssen ab sofort verpflichtend für zehn Tage in Quarantäne. Am 1. und am 7. Tag müssen nicht geimpfte oder genesene Personen einen Corona-Test machen lassen. Fällt auch das zweite Testergebnis negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden.
Hinweis für Flugreisende: Am Flughafen Brüssel wird bei allen Passagieren mit Wärmebildkameras die Temperatur gemessen. Bei über 38 Grad wird die Einreise verweigert.

21.11.2021, ADAC
Griechenland: Seit Sonntag, 21. November, gilt Griechenland als Hochrisiko-Gebiet. Für die Einreise ist eine Einreiseformular erforderlich. Ausserdem bei Einreise ein PCR- oder Antigen-Test. Corona-Test für Geimpfte: Nein. Quarantäne-Pflicht nach Einreise Nein: Es gibt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Rückkehrer benötigen die Digitale Einreiseanmeldung sowie einen negativen Corona-Test oder Impf- bzw. Genesenen-Nachweis. Nicht geimpfte oder genesene Rückkehrer müssen in Deutschland zudem in Quarantäne.

27.9.2021, FAZ
Vollständig Geimpfte müssen bei der Einreise nach Thailand vom 1. Oktober an nur noch sieben statt wie bisher 14 Tage in Hotel-Quarantäne. Für nicht-geimpfte Besucher gilt eine zehntägige Quarantänepflicht.

25.9.2021, Express
In den Niederlanden gilt ab dem 25. September kein Sicherheitsabstand mehr in Gaststätten und Geschäften. Stattdessen gilt die 3G Regel. Ab dem 13. Lebensjahr muss beim Besuch von Gaststätten, Kultur- oder Sportveranstaltungen geimpft, getestet oder genesen nachgewiesen werden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann sich kostenlos in einem Test-Center testen lassen. Maskenpflicht besteht noch für Busse, Bahnen, Züge und auf Flughäfen. Diskotheken und Clubs müssen wie Gaststätten um Mitternacht schließen.

21.9.2021, FAZ
Am 20.9.2021 gab die US-Regierung bekannt, dass sie die Einreisebeschränkungen für Menschen aufheben will, die gegen das Coronavirus geimpft sind. Mit den Lockerungen soll im November begonnen werden. Erwachsene müssen dann vor dem Einstieg ins Flugzeug bestätigen, dass sie vollständig geimpft sind und außerdem noch einen maximal drei Tage alten negativen Corona-Test vorweisen. Die Fluggesellschaften sollen die Kontaktdaten der
Passagiere 30 Tage lang speichern, damit sie nach eventuellen Corona-Fällen benachrichtigt werden können.

14.9.2021, Granma
Ab dem 15. November 21 allmähliche Öffnung der Grenzen Kubas geplant.In Anbetracht der Fortschritte des Impfprozesses in Kuba, seiner nachgewiesenen Wirksamkeit und der Aussicht, dass 90% der Gesamtbevölkerung die Impfpläne im November abschliessen werden, wird eine schrittweise Öffnung der Landesgrenzen ab dem 15.11.2021 vorbereitet. Laut einer Mitteilung des Tourismusministeriums werden die hygienisch-sanitären Protokolle bei der Ankunft von reisenden flexibeler gestaltet, wobei der Schwerpuntk auf der Überwachung symtomatischer Pateinten und der Temperaturmessung liegt. Darüber hinaus werden stichprobenartig diagnostische Test durchgeführt, ein PCR-Test wird bei der Ankunft nicht benötigt und der Impfpass der Reisenden wird anerkannt.

21.8.2021. Kölner Stadt-Anzeiger
Ab dem 23. August werde ganz Deutschland aufgrund der steigenden Infektionszahlen für sieben Tage zum Corona-Risikogebiet erklärt, teilte das spanische Gesundheitsministerium
mit. Das bedeutet, dass alle Einreisenden aus Deutschland ab zwölf Jahren einen Nachweis
über eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test vorlegen müssen.

30.7.2021, Süddeutsche
Urlauber und Geschäftsreisende sollen voraussichtlich schon von Sonntag (1.8.21) an nur noch mit einem gültigen aktuellen Corona-Test nach Deutschland einreisen können – egal, ob sie mit dem Flugzeug, per Bahn, mit dem Auto oder zu Fuß über die Grenze kommen. Geimpfte und von Corona Gene-ene sind davon ausgenommen.

28.7.2021, Faz
"Der Zusammenhang von Test und Quarantäne ist strenger bei Hochinzidenzgebieten wie den Niederlanden, Portugal, Spanien, Russland, Großbritannien und Zypern. Wer von dort kommt und weder geimpft noch genesen ist, muss auf jeden Fall in Quarantäne, kann sich dann nach frühestens fünf Tagen testen lassen und darf bei negativem Ergebnis die Quarantäne vorzeitig beenden.

28.7.2021, Kölner Stadt-Anzeiger
Spahn will Testpflicht für Reiserückkehrer. Wer weder doppelt geimpft noch genesen ist, soll Check machen müssen – Justizministerin dagegen.
Von heute bis zum 10. September gilt laut Kabinettsbeschluss eine neue Einreiseverordnung. Demnach werden die bestehenden Regelungen verlängert. Eine Erleichterung gibt es für Einreisende aus Virusvariantengebieten, in denen neue, besorgniserregende Virusformen kursieren. Bisher müssen auch Genesene und Geimpfte, die von dort zurückkommen, für 14 Tage in Quarantäne. Künftig kann diese generell vorzeitig beendet werden, wenn die Region noch während der Quarantänezeit nicht mehr als Virusvariantengebiet eingestuft wird.

28.7.2021, Aus der Presseschau des Deutschlandfunks
Der Bund plant schon ab dem 1. August (2021) eine Testpflicht für alle, die nach Deutschland einreisen.
- „Wer kontrolliert die Testbescheinigungen bei der Einreise an den Grenzen? ... „Vorschriften sind das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt werden, wenn niemand darauf achtet, ob sie auch eingehalten werden. Die Probleme mit der Delta-Variante des Virus waren vor Beginn der Urlaubsperiode absehbar. Deshalb müsste es auf all diese Fragen längst Antworten geben. Ihr Fehlen offenbart ein weiteres Versäumnis beim Krisenmanagement“. Stuttgarter Zeitung.
- „Nachdem Gerichte vielfach Corona-Beschlüsse kassiert hatten, tut die Regierung gut daran, sorgfältig zu handeln. Doch warum macht sie das erst jetzt? Und warum kommt sie zu keinem Ergebnis? Dass die Leute in Urlaub fahren, ist ja nichts Überraschendes. Berlin ist
seltsamerweise arg spät dran.“ Badische Zeitung.
- "Erstens würde die Verschärfung ganz klar einen Beitrag dazu leisten, das Infektionsgeschehen zu dämpfen. Denn Virologen haben bereits darauf hingewiesen, dass
Reiserückkehrer auch in diesem Sommer gehäuft dazu beitragen, Infektionen nach Deutschland zu tragen. Zweitens kann der Großteil der Bevölkerung eine umfassende Testverpflichtung sehr einfach umgehen, nämlich durch eine Impfung. Eine Verschärfung bedeutet im Übrigen auch keine Impfpflicht durch die Hintertür“. Mitteldeutsche Zeitung.
- "Für einen Teil der Neuinfektionen sind Reiserückkehrer verantwortlich – die von Gesundheitsminister Spahn geforderte Testpflicht für alle bei Wiedereinreise, unabhängig vom Verkehrsmittel, ist deshalb überfällig. Es ist völlig absurd, dass der Italienurlauber, der mit dem Flieger reist, einen negativen Corona-Test vorweisen muss,
wer mit dem Auto fährt, jedoch nicht“. Neue Osnabrücker Zeitung.

27.7.2021, Auswärtiges Amt
COVID-19-bedingte Reisewarnungen und Teilreisewarnungen
Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Chile: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Eswatini: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Fidschi: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Indien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Libyen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Malawi: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Oman: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Peru: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Sambia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Seychellen: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Simbabwe: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Südafrika: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Südsudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Suriname: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Uruguay: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Zypern: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)

1.9.2021
Die Pflicht zum Tragen einer Maske wird ab 1. September 2021 nun auch im ÖPNV aufgehoben.

5.6.2021, Kölner Stadt-Anzeiger
Vollständig geimpfte Menschen können ab kommendem Mittwoch wieder ohne PCR-Test nach Frankreich einreisen.

4.6.2021, Tagesschau
Die Bundesregierung streicht von Sonntag an Italien und Tschechien von der Liste der Corona-Risikogebiete. Auch Regionen weiterer Nachbarländer werden zurückgestuft. Dennoch wird weiterhin von touristischen Auslandsreisen abgeraten.
Ab Montag genügt für die Einreise nach Spanien der Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder ein negativer Antigentest.

4.6.2021, Süddeutsche
Eine Fundgrube für Ermittler in Österreich sind die Chats von Politikern, die im Zuge der Ermittlungen über die Ibiza-Affaire beschlagnahmt wurden. Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, lösten sie in ihrer Mischung aus Anmaßung, Eitelkeit und Machtvergessenheit viel Irritation aus. Erst vor wenigen Tagen wurden Chats des Chefs der Staatsholding Öbag, Thomas Schmid, bekannt. Darin schrieb er unter anderem: ohne Diplomatenpass reise man „wie der Pöbel“.

28.5.2021, Auswärtiges Amt, 0.40 Uhr.
Die Liste ist umwerfend. Selbst der Heilige Stuhl ist mit einer Reisewarnung versehen. KEINE Reisewarnungen werden vom AA (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) für nicht mal ein Dutzend Staaten. Auf den ersten Blick handelt es sich um: Australien, China, Finnland, Israel, Mazedonien, Polen, Taiwan, Ungarn.
"COVID-19-bedingte Reisewarnungen und Teilreisewarnungen
Afghanistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Andorra: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Angola: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Bahamas: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Bangladesch: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Belarus: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Belize: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Benin: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Bhutan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Bosnien und Herzegowina: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Cabo Verde: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Chile: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Côte d`Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Dschibuti: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Estland: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Eswatini: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Gabun: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Ghana: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Guinea-Bissau: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Guyana: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Haiti: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Heiliger Stuhl / Vatikan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Honduras: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Indien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Irak: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Irland: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Teilreisewarnung)
Italien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Katar: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kenia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kongo (Republik Kongo): Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Kuwait: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Lettland: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Liberia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Libyen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Luxemburg: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Madagaskar: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Malawi: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Malediven: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Moldau, Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Montenegro: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Nicaragua: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Norwegen: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Teilreisewarnung)
Oman: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Panama: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Papua-Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Peru: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Philippinen: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Teilreisewarnung)
Republik Nordmazedonien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Sambia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Saudi-Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Schweden: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Serbien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Seychellen: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Sierra Leone: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Simbabwe: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Somalia: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Teilreisewarnung)
Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
St. Lucia: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Südafrika: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Südsudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Suriname: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Timor-Leste: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Togo: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Trinidad und Tobago: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Turkmenistan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Uruguay: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Usbekistan: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung und COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Zypern: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Weltweiter Sicherheitshinweis: Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort." Link abgerufen am 28.5.21 um 0.40

26.5.2021, Landesportal Mecklenburg-Vorpommern
ab 4. Juni 2021: Beherbergung für Gäste von außerhalb von MV mit negativem Test bei Anreise und Aktualisierung der Tests spätestens alle drei Tage, Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und vergleichbaren Angeboten der Beherbergung,
Angebote für Kinder-/Jugenderholung, Land- und Waldschulheime, Reisebustourismus nach MV - mit negativem Test
ab 11. Juni: Tagestourismus,Einreise zu Besuchen bei (erweiterter) Familie und Freunden ohne Übernachtungsbuchung
ab 14. Juni: hoteleigene Schwimmbäder/Sauna für Gäste mit negativem Aufenthaltstest (alle 72 Stunde), Spaßbäder und Hallenbäder für Allgemeinheit, Sauna - mit negativem Test, Innenbereiche von Freizeitparks, Indoorfreizeitangebote mit neg. Test (z.B. Indoorspielplatz für Kinder), Zirkusse mit negativem Test.


23.5.2021, FAZ
Großbritannien wird von der Bundesregierung ab Sonntag als Virusvariantengebiet eingestuft. Folge: Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen dürfen ab Sonntag nur noch Staatsbürger mit deutschem Pass oder in Deutschland lebende Personen nach Deutschland befördern. Für Einreisende gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht, die nicht durch negative Tests verkürzt werden kann.

Für Frankreich, Kroatien und Slowenien wird in D die generelle Quarantänepflicht von 5 bis 10 Tagen aufgehoben. Die drei EU-Länder werden am Sonntag ebenso wie Oman, die Mongolei und Andorra vom Hochinzidenzgebiet zum normalen Risikogebiet heruntergestuft.
Aus der Liste der Risikogebiete gestrichen werden: die Slowakei, Finnland, Rumänien, San Marino und Jamaika sowie einzelne Regionen in Spanien und Irland.


22.5.2021, WELT
Spahn versicherte, dass Reisen im Sommer aber nicht gefährdet sei, weil auch der gelbe Impfpass weiter gültig sei. (Sollte es, wie abzusehen, mit der Ausstellung digitaler Impfausweise nicht klappen.)

21.5.2021, Frankfurter Allgemeine
Die EU-Institutionen haben sich am Donnerstagabend auf einen einheitlichen digitalen Nachweis geeinigt, mit dem EU-Bürger im Sommer wieder reisen dürfen. Der Nachweis soll allen ausgestellt werden, die abschließend mit einem zugelassenen Vakzin gegen das Coronvirus geimpft wurden, negativ getestet wurden oder von einer Erkrankung genesen sind. Die Mitgliedstaaten setzten durch, dass sie in bestimmten Fällen zusätzliche Beschränkungen verhängen dürfen; dies muss aber nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen.

17.5.2021, Frankfurter Allgemeine
Hotels und Gaststätten in Österreich dürfen ab Mittwoch 19.5.21 wieder öffnen.

15.5.2021, Neue Zürcher Zeitung
Portugal erlaubt Touristen aus der EU und Grossbritannien die Einreise. Das teilte das portugiesische Innenministerium am Samstag (15.?5.) mit. Das Einreiseverbot werde allerdings nur für die Länder aufgehoben, welche weniger als 500 Infektionsfälle pro 100 000 Einwohner aufweisen würden. Bei der Ankunft in Portugal müssten die Einreisenden aber zwingend einen negativen Corona-Test vorweisen, schrieb das Innenministerium in seiner Mitteilung.

15.5.2021, Kölner Stadt-Anzeiger
Für Italien-Urlauber aus Deutschland und anderen europäischen Ländern entfällt am
Sonntag 16.5. die bisher notwendige Corona-Quarantäne nach der Ankunft. Künftig sei für Einreisen aus den Ländern der Europäischen Union, dem Schengenraum sowie Großbritannien und Israel nur noch ein negativer Test erforderlich.

12.5.2021
De Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am 12.5.2021 beschlossen: Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern einreisen.

12.5.2021, WELT
Hamburg hebt nächtliche Ausgangssperre auf. Ausflüge von Bayern nach Österreich möglich. Ab heute sind grenzübergreifende Treffen oder auch Einkäufe im Nachbarland wieder möglich, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einem Treffen mit Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in München. Der kleine Grenzverkehr war seit Dezember verboten, für Verstöße drohten bis zu 2000 Euro Bußgeld.

11.5.2021, Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Ab dem 7. Juni soll der Übernachtungs­tourismus innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zugelassen werden. Ab diesem Datum können auch Zweitwohnungs­besitzer und Dauercamper wieder zurück ins Land kommen. Ab dem 14. Juni wird dann der bundesweite Tourismus wieder zugelassen.

6.5.2021, Kölner Stadt-Anzeiger
Dänemark lässt seit Anfang Mai nur Touristen aus Deutschland einreisen, die vollständig geimpft sind. Die Insel Sylt und der Kreis Nordfriesland heißen bereits seit dem 1. Mai wieder Gäste willkommen. Erlaubt ist auch die Anreise von Urlaubern, die nicht in Schleswig-Holstein wohnen, sofern sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

5.5.21, WELT
Schleswig-Holstein: zumindest geimpfte Zweitwohnungsbesitzer und geimpfte Tagestouristen dürfen einreisen. Bayern: Ab 10.5.21 sollen die derzeit 19
Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 öffnen dürfen: Außengastronomie, Theater, Kino, alles mit Test, Maske und Abstand. Ab dem 21. Mai soll wieder Urlaub in Bayern möglich sein, d.h. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und touristische Infrastruktur werden mit Hygienekonzepten, Masken- und Testpflicht in Landkreisen, die unter der 100er-Inzidenz liegen, geöffnet. Ostseebad Eckernförde: Seit dem 19. April dürfen im Rahmen eines Modellprojektes sogar beherbergt werden. Restaurants und Cafés haben geöffnet. Der Test soll demnächst einen weiteren Monat verlängert werden.In
Niedersachsen sollen ab 10.5.21 auch zwischen Harz, Heide und ostfriesischen Inseln Hotels, Campingplätze und Restaurants wieder öffnen dürfen – Hotels allerdings nur mit 60 Prozent ihrer Betten, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen etwa 50 Prozent. Gilt allerdings vorerst nur für Niedersachsen und Niedersächsinnen. In Baden-Württemberg könnte sich Kretschmann vorstellen (!) dass Biergärten und Hotels Pfingsten öffnen in Städten und Kreisen, in denen die Corona-Infektionszahlen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen niedrig seien. In Sachsen wurde beschlossen, ab Montag dem 10.5.21 bis vorerst 30.5. Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen bei einer Inzidenz unter 100 zu erlauben. Bei weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sollen auch weitere touristische Unterkünfte unter Auflagen öffnen dürfen.

4.5.2021, FAZ
Die EU-Kommission will den Schengen-Raum wieder für Reisende aus Drittstaaten öffnen. Für Personen, die mit einem in der EU (!) zugelassenen Vakzin abschließend geimpft
wurden. Die Mitgliedstaaten sollen bis Ende des Monats über den Vorschlag entscheiden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte eine neue Einreiseverordnung mit
Erleichterungen für Geimpfte an.

16.4.2021,Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern
Darf ich derzeit in Mecklenburg-Vorpommern einreisen? Nein. Grundsätzlich nicht. Urlaubsreisen aus anderen Bundesländern und dem Ausland sind derzeit nicht möglich. Reisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern sind deshalb derzeit nur in Ausnahmefällen möglich.

16.4.2021, Auswärtiges Amt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme von Grönland und den Färöern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich aller französischer Überseegebiete wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Tschechische Republik wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die [b]Britischen Überseegebiete Bermuda, die Falkland-Inseln und die Britischen Jungferninseln[/b] wird weiterhin gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Galicien, Valencia, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Algarve, auf die Azoren und nach Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile Portugals wird abgeraten.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Thailand wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Sri Lanka war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
China: Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.
Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Reisenden aus Deutschland wird (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) die Einreise nach Marokko verweigert. Damit ist eine Einreise nach Marokko auch mit Transitflügen bzw. über Drittstaaten nicht mehr möglich. Sämtliche bislang für Reisende aus Deutschland gültigen Regelungen zur Einreise nach Marokko sind außer Kraft gesetzt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird derzeit gewarnt.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Ägypten ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Dies gilt auch für die Region Rotes Meer/Hurghada.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit gewarnt.
Tunesien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Tunesien ist als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Die Einreise ist grundsätzlich möglich, aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Brasilien aber nur mit einer Sondergenehmigung des tunesischen Gesundheitsministeriums. Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen. Die Fluggesellschaften sind zur Kontrolle verpflichtet. Für Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren besteht die Pflicht, bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorzulegen. Die tunesische Regierung behält sich vor, stichprobenartige Tests bei Einreisenden vorzunehmen. Für aus dem Ausland Einreisende gilt eine verpflichtende fünftägige Quarantäne, die nach Ablauf der fünf Tage mit einem zweiten negativen Test beendet werden kann. Der Termin für diesen zweiten PCR-Test muss bereits vor der Abreise nach Tunesien online beim tunesischen Gesundheitsministerium reserviert werden. Für Pauschalreisende gilt eine Ausnahmeregelung von der Quarantäne. Dafür muss neben dem o.g. negativen PCR-Test der vom Reisebüro erhaltene Voucher (inkl. Flug, Transfer und Unterkunft) vorgelegt werden. Während des Aufenthalts soll man sich, sofern vorhanden, ausschließlich im Rahmen seiner Reisegruppe bewegen. Die geltenden Hygieneregeln sind zu beachten.

18.4.2021, FAS
Runter von Orwells Insel. Ein Selbstversuch im Reisen in Pandemiezeiten von Jochen Buchsteiner. Wenn Reisen bildet, dann lernt der Reisende gerade einiges über das neue Selbstverständnis des Vereinigten Königreichs. Das Land, welches das Genre der Reiseliteratur hervorgebracht hat und sich seit dem Brexit als „Global Britain“ präsentiert, riegelt sich ab und entmutigt die Menschen systematisch, das Land zu verlassen oder zu besuchen. Während die Kontaktsperren im Innern dank der erfolgreichen
Impfkampagne fallen, wird der Verkehr mit der Außenwelt nach Kräften unterbunden. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Printausgabe vom 18.4.2021

16.4.2021, FAZ
Die Mecklenburgische Seenplatte und die Insel Usedom (Vorpommern-Greifswald) - sind für Besucher aus anderen Regionen gesperrt. Betroffen sind Menschen aus anderen Bundesländern und auch aus anderen Kreisen Mecklenburg-Vorpommerns, die ohne „triftigen Grund“ anreisen, darunter auch Besitzer von Zweitwohnungen.

Tunesien lockert trotz steigender Corona-Zahlen die Einreisebeschränkungen für Pauschalurlauber. Von Montag an gilt für Touristen von organisierten Reisen keine Quarantäne mehr, wie das Fremdenverkehrsamt des Landes am Freitag mitteilte. Sie müssen aber weiterhin einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Großbritannien gilt nicht mehr als Corona-Risikogebiet. Auf der vom Robert-Koch-Institut am Freitag veröffentlichten Liste wurde das Vereinigte Königreich als Risikogebiet gestrichen. Gleiches gilt für die Regionen Mid-West und South-East in Irland, die Region Pirkanmaa in Finnland und Barbardos.

Neu als Risikogebiete eingestuft wurden dagegen die bei Touristen beliebte Algarve in Portugal sowie die zu dem Land gehörenden Azoren, die autonome Gemeinschaft Kastilien-La Mancha in Spanien und die Vereinigten Arabischen Emirate, die zuvor bereits Hochinzidenzgebiet waren. Als Hochinzidenzgebiet gilt nun Argentinien.

16.4.2021, FAZ
In Köln tritt in der Nacht zum Samstag um 00.00 Uhr eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft. Sie gilt bis auf weiteres von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. „Ich glaube (!), eine Ausgangsbeschränkung hat es in Köln seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben“, sagte Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) am Freitag. „Die kommenden Wochen werden hart.“ Sie könne derzeit noch keinen Zeitpunkt dafür nennen, wann die Maßnahme wieder zurückgenommen werde. Die Inzidenzzahl in der Millionenstadt Köln lag am Freitag bei 162,7.

11.4.2021, Süddeutsche
"Von diesem Montag an ist Sardinien „Zona rossa“, rote Zone, alles zu. Während die große
Mehrheit der italienischen Regionen orange ist, immerhin ein bisschen offen." Vor einem Monat war das fast coronalose Sardinien noch ein Vorzeige- und Sehnsuchtsort!
!
10.4.2021, FAZ
Die Bundesregierung stuft die Türkei, Kroatien, die Ukraine und Armenien von Sonntag an als Hochinzidenzgebiete ein. Das Auswärtige Amt begründete die Entscheidung am Freitag damit, dass die Zahl der Corona-Neuinfektionen in den Ländern die Schwelle von 200 Fällen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten habe. Reisende, die aus diesen Ländern auf dem Landweg nach Deutschland kommen, müssen künftig einen negativen Corona-Test mit sich führen. Die EU-Staaten Malta, Lettland und Slowakei werden am Sonntag von der Liste gestrichen.

27.3.2021, Kölner Stadt-Anzeiger
Frankreich ist ab kommendem Sonntag als Hochrisikogebiet eingestuft worden.
Tirol, Tschechien und die Slovakei wurden runtergestuft.

26.3.2021, WELT
Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Testpflicht erst in der Nacht von Montag zu Dienstag (29./30.3.21) in Kraft treten. Laut Spahn wurde der Starttermin verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben. Reisende müssen ab Dienstag vor der Abreise im Ausland dem Beförderer einen negativen Test vorlegen. Die Kosten müssen selbst getragen werden, Die Beförderung durch die Fluggesellschaften ist nur mit negativem Testergebnis gestattet.

25.3.2021, WELT 11.25 Uhr
Testpflicht für alle Flug-Rückkehrer nach Deutschland soll Freitag in Kraft treten.

25.3.2021, FAZ
Die Bundesregierung prüft das vorübergehende Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland. Es gebe „einen Prüfauftrag, ob es nicht die Möglichkeit gibt, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden“, sagte eine Regierungssprecherin am Mittwoch in Berlin. Es bestünden aber „große verfassungsrechtliche Hürden“, fügte sie hinzu. Tja, in der DDR war das einfacher mit dem Verbot von Reisen in beliebte Urlaubsgebiete!

23.3.2021, Der Westen
Das Auswärtige Amt hat Holland offiziell als Risikogebiet eingestuft. Daher warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Holland. Wer aus Deutschland nach Holland einreist, soll sich dort zunächst zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das ist eine dringende Bitte der holländischen Behörden. Diese Quarantäne kann auch in der jeweils gebuchten Ferienunterkunft verbracht werden.
Verpflichtend für alle deutschen Einreisenden (13 Jahre oder älter) nach Holland ist ein nachweislich negativer Covid-19-Test. Dieser Tests darf maximal 72 Stunden vor der Ankunft in Holland abgenommen worden sein. Wichtig: Ein negativer PCR-Test befreit nicht von der Verpflichtung einer zehntägigen Quarantäne!

17.3.2021, WELT
Kaum zu glauben, aber wahr: Nach dem sprunghaften Anstieg der Urlaubsbuchungen für die Ferieninsel Mallorca und dem Aufheben der Reisewarnungen für die Balearen, Portugal, Dänemark und Regionen auf dem spanischen Festland, "hat die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie zum generellen Verzicht auf touristische Reisen aufgerufen. Die Sprecherin des Auswärtigen Amts, Maria Adebahr: „Das Fehlen einer Reisewarnung ist keine
Einladung zum Reisen.“ Die Entscheidung müsse aber jeder für sich treffen."

16.2.21, Verfassungsblog
Vaccination for Vacation
Should the EU Have a “Digital Green Pass”, “Vaccination Certificate” or Better Nothing?
Link

15.3.2021, WELT
Nach der Aufhebung der Reisewarnung für Mallorca ziehen die Flugbuchungen für die Lieblingsinsel der Deutschen deutlich an. Der größte Anbieter Eurowings sprach von Buchungen „in einer bisher nicht gekannten Dynamik“ und legte kurzfristig 300 (!!) zusätzliche Flüge für die Osterzeit auf.

14.3.2021, Sonntags-FAZ
Osterurlaub auf Mallorca wird möglich. Spanische Insel aus Liste der Risikogebiete gestrichen / Reiseanbieter buhlen um kurzentschlossene Kunden.

9.3.2021, Süddeutsche Zeitung
Sardinien will ab sofort nur noch Touristen auf die Insel lassen, die eine Corona-Impfung nachweisen oder einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alle anderen müssen 14 tage in Quarantäne.

4.3.2021, IT. NRW
Im Januar 2021 flogen von den sechs Hauptverkehrsflughäfen in NRW 106 862 Passagiere ab. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 91,3 Prozent weniger Passagiere als im Januar
2020 (damals: 1,2 Millionen). 13,4 Prozent aller gewerblich beförderten
Passagiere in Deutschland starteten damit von einem der großen Flughäfen in
NRW. 93 664 der von Hauptverkehrsflughäfen in NRW gestarteten Passagiere flogen
ins Ausland (?90,2 Prozent); das Passagieraufkommen bei Inlandsflügen lag
bei 13 198 Passagieren (?95,1 Prozent). (IT.NRW)

Fernweh: Sie sind aus Deutschland, aber sie machen Musik im mexikanischen Stil! Siehe Tik Tok unter: 5418a0648650c28cac1d7390fb1af7c4.mp4

24.2.2021, DPA
Nachdem der britische Premierminister Boris Johnson ein Ende des Lockdowns im Juni angekündigt hat, sind die Buchungen bei Easyjet um 337 Prozent im Vergleich zur Vorwoche und die Urlaubsbuchungen sogar um 630 Prozent gestiegen, teilte die Fluggesellschaft Easyjet am Dienstag in Luton mit. Der größte britische Reiseanbieter Tui UK verzeichnete ebenfalls eine Versechsfachung der Buchungen.

18.2.2021,WELT
"Der Lockdown in Israel wird ab Sonntag (21.2.) schrittweise aufgehoben. Sogar Reisen sind wieder möglich, zumindest für die 2,6 Millionen bereits Immunisierten. Damit
wird die „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ real."

15.2.2021, FAZ
In der FAZ "dämpfte Ministerpräsident Kretschmann Hoffnungen auf einen Urlaub zu Ostern. „Ich bin dafür, Wahrheiten auszusprechen: Osterurlaub in Deutschland kann es dieses Jahr leider nicht geben“, sagte er der „Bild am Sonntag“. Zu große Mobilität bereits im April sei Gift. „Wir würden alles zerstören, was wir seit Mitte Dezember erreicht haben.“

12.2.2021, Süddeutsche
Die Bundesregierung hat ab Sonntag einen weitgehenden Einreisestopp für aus Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol Ausreisende angekündigt. Er soll mit Grenzkontrollen durchgesetzt werden. Dort verbreite "sich die südafrikanische Virusmutation". Aber: "Die britische Virusmutante ist offenbar ein wesentlicher Grund für das gleichbleibend hohe Niveau der Fallzahlen in Tschechien."

10.2.2021, Süddeutsche
Eine Ausreise aus Südtirol ist ab dem 13.2.21 für 10 Tage lang nur noch nach einem Corona-Test möglich.

2.2.2021,FAZ
"Die EU-Staaten haben sich am Montag auf weitere Einschränkungen des Reiseverkehrs mit Drittstaaten verständigt." Nun sollen die Mitgliedstaaten allen Reisen aus der EU „entschieden entgegentreten“. Die Bundesregierung hat "ein eng gestecktes Beförderungsverbot für Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr aus Gebieten mit Virusvarianten nach Deutschland erlassen. Es gilt auch für Grenzgänger, Saisonarbeiter, Studenten und Diplomaten". Aktuell sind Einreisen möglich aus "Australien, Neuseeland, Ruanda, Singapur, Südkorea,Thailand und China, das allerdings der
EU bisher keine reziproke Regelung zugesagt hat."

2.2.2021: German-Foreign-Policy
Deutsche Sonderwege. Mit neuen Einreisebeschränkungen im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie startet die Bundesregierung zum wiederholten Mal einen nationalen Alleingang gegen den Willen anderer EU-Mitgliedstaaten. Link

30.1.2021 Kölner Stadt-Anzeiger
Wegen besonders hoher Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung ab Sonntag zehn weitere Länder in Afrika, Südamerika und Asien als Hochrisikogebiete eingestuft: Afgha-
nistan, Botswana, Ecuador, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Sudan und Syrien. Zudem wurden Eswatini und Lesotho
im südlichen Afrika zu Gebieten mit besonders ge-
fährlichen Virusmutationen erklärt, wie das Robert-Koch-Institut am Freitag im Internet bekannt gab.

27.1.2021, FAZ
Wie die F.A.Z. aus Regierungskreisen erfuhr, will das Bundeskabinett am Mittwoch darüber beraten, "Einreisen aus Ländern zu verbieten, in denen Mutanten des Coronavirus dominieren. Bei diesen sogenannten Virusvariantengebieten handelt es sich derzeit um Großbritannien, Südafrika und Brasilien. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte der „Bild“-Zeitung: „Die Gefährdung, die von den zahlreichen Virus-Mutationen ausgeht, verlangt von uns, dass wir auch drastische Maßnahmen prüfen.“ Dazu gehörten schärfere Kontrollen besonders an den Grenzen zu Hochrisikogebieten, aber auch die Reduzierung des Flugverkehrs nach Deutschland auf „nahezu null“. ..."

25.1.2021, FAZ
"Die EU-Kommission hat am Montag Empfehlungen vorgelegt, um den Reiseverkehr weiter einzuschränken ... „Sämtlichen nicht notwendigen Reisen, besonders in und aus Hochrisikogebieten, sollte unbedingt entgegengewirkt werden, bis sich die epidemiologische Lage beträchtlich verbessert hat“, sagte Justizkommissar Didier
Reynders. Kern des Vorschlags, der von den Mitgliedstaaten beraten und dann im Rat angenommen werden soll, ist eine neue Kategorie von Hochrisikogebieten. Als „dunkelrot“ sollen Gebiete mit einer Inzidenz von mindestens 500 Infektionen auf 100 000 Einwohner in 14 Tagen gelten. Nach Angaben der europäischen Infektionsschutzbehörde würde dies zehn EU-Staaten betreffen: die drei baltischen Staaten, Irland, Malta, die Niederlande, Spanien, Schweden, die Slowakei und die Tschechische Republik. Wer von dort einreist, müsste sich vorher testen lassen und anschließend in Quarantäne begeben, wobei es Ausnahmen für Grenzpendler geben soll." (Im Vergleich zum 23.1. wäre Portugal demnach raus!)

23.1. 2021, FAZ
"EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hielt „gezielte Maßnahmen“ für nötig, um Bürger von „unnötigen Reisen abzuhalten“. Der belgische Premierminister Alexander de Croo will seinen Bürgern alle touristischen Reisen bis 1. März verbieten. ... Die Niederlande stellten am Freitag alle Flugverbindungen ins Vereinigte Königreich ein. ... EU-Kommission will auf ihren Risikokarten zusätzlich eine „dunkelrote“ Zone ausweisen, für Gebiete mit besonders hoher Infektionslast. ... Im Grundsatz steht aber schon fest: Wer von dort aus in Gebiete mit geringerer Infektionslast reist, muss sich vorher testen lassen und nach der Einreise zwingend in Quarantäne begeben. .. Kommissionspräsidentin zeigte sich zudem aufgeschlossen für das besondere Anliegen der Bundeskanzlerin: eine Testpflicht auch für Grenzpendler aus Hochrisikogebieten. ... Doch haben Malta, Spanien und Portugal alle viel zu hohe Infektionszahlen, um derzeit als Reiseziele in Frage zu kommen. ...
Die Bundesregierung verschärft Reiseauflagen und führt Testpflicht für Einreisende aus über 20 Staaten ein. Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden etwa Estland, Lettland, Litauen, Portugal, Slowenien, Spanien und Tschechien zu „Hochinzidenzgebieten“ erklärt, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilt. Personen aus solchen Staaten müssen ab Sonntag (24.1.21) bei Einreise einen negativen Covid-19-Test vorweisen. Die Vorgabe wurde auch auf weitere Staaten außerhalb der EU ausgeweitet. Dazu zählen auch die Vereinigten Staaten.

6.1.2021 Regierung Luxemburgs
Auf der Webseite von "Die Luxemburger Regierung" am 6.1.21. ist unter der Rubrik "Reisende", "Luxemburg besuchen" zu lesen: "Bürger der EU und der assoziierten Schengen-Länder dürfen ohne Weiteres in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union einreisen, dies unabhängig vom Zweck des Aufenthalts und nicht nur zwecks Rückkehr an ihren Wohnsitz. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Personen vor ihrer Einreise nach Luxemburg keinen negativen Test vorweisen müssen." "Es gibt keine anderen Kontrollen an den Grenzen zu Luxemburg als die normalen Kontrollen an den Außengrenzen (Flughafen Luxemburg)". "Nein, in Luxemburg gibt es keine Isolations- oder Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland. Eine solche Maßnahme wird nur im Falle eines positiven COVID-19-Testresultats angewandt. Andererseits ist anzumerken, dass für Fluggäste, die aus dem Vereinigten Königreich zurückkehren ... "Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bleiben geöffnet. Ihre Restaurants und Bars sind jedoch für die Öffentlichkeit geschlossen, während Zimmerservice und Take-out-Service zur Verfügung stehen." Link
Und die Tageszeitung Welt meldet am 5.1.21: "Von Montag (11. Januar) an dürften Geschäfte unter strengen Auflagen wieder öffnen, sagte Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel am Dienstag nach einer Sitzung des Regierungsrates. In den Schulen starte wieder der Präsenzunterricht, auch Sport- und Kultureinrichtungen könnten unter Auflagen wieder aufschließen, sagte Bettel. Restaurants und Kneipen aber blieben bis Ende Januar weiterhin geschlossen. Auch änderten sich die strengen Kontaktbeschränkungen nicht: Nur maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt könnten zu Besuch kommen. Bei Versammlungen von mehr als vier Personen gelte wie bisher eine Maskenpflicht,

24.12.2020 NZZ
Ab diesem Donnerstag sind für Personen aus Grossbritannien und Südafrika Flüge aus der Schweiz in ihre Heimat wieder möglich.

21.12.2020 NZZ
In Grossbritannien ist eine Coron-Virus-Variante aufgetaucht, die als hoch ansteckend gilt und aus Südafrika stammen soll. Laut Angaben der britischen Regierung, soll das Virus mutiert haben und ansteckender geworden sei. Die EU-Länder stoppten Flüge aus Großbritannien. Die Schweiz unterbrach den Flugverkehr nach Großbritannien und Südafrika.
Ein neuer Nachweis des Virus führte in Australien dazu, dass die Binnengrenzen geschlossen wurde. Ebenfalls wurden Neuinfektionen aus Thailand gemeldet. In Japan wurde das Programm zur Förderung des Inlandreiseverkehrs deshalb ausgesetzt.

20.12.2020
Die Arbeit wird nicht eingestellt in Italien. Trotzdem nennen es die Medienarbeiter "strikten Lockdown", was über Weihnachten und Silvester über Italien hängt. Das ganze Land wurde - vorausschauend - zwischen dem 21.12.20 und 6.2.21 zur „roten Zone“ erklärt, allerdings mit einer Ausnahme von vier lockereren Tagen. Jeder Haushalt soll nur einmal am Tag die Möglichkeit haben, Verwandte oder Freunde zu besuchen. Reisen in eine andere Region sind verboten, dies gilt auch für Zweitwohnsitze. Ausnahmen von den Regeln gibt es natürlich auch - aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen.

20.12.2020:
Ausgangssperre in Südengland wg. des Nachweises einer neuen Coronavirus-Mutation, die „bis zu 70 Prozent ansteckender“ als die bisher bekannte Form sei, wie Premierminister Boris Johnson laut Kölner Stadt-Anzeiger in einer Fernsehansprache sagte und fortfuhr mit der Versicherung: Die Wirksamkeit von Impfstoffen werde durch den neuen Virus-Stamm nicht beeinträchtigt.

1.12.2020: Zypern sind möglich. Alle Urlauber müssen sich vor ihrem Flug online registrieren, einen Fragebogen ausfüllen und über die Bestätigung eines Haftungsverzichts gegenüber der Republik Zypern (bzgl. einer Corona-Erkrankung) einen `Cyprus Flight Pass` generieren lassen. Der Flight Pass muss ausgedruckt mitgeführt werden. Kann dieser auf Nachfrage nicht vorgezeigt werden, kann es zu einer Einreiseverweigerung und einer Geldstrafe von bis zu 300€ kommen. Zudem muss man sich kostenpflichtig einem Corona-Test unterziehen. Auf ausgewählten Flügen müssen alle nach der Landung einen Test durchführen lassen. Bei einem positiven Fall können auch mitreisende Flugpassagiere in 14-tägige Quarantäne gehen. Die Kosten übernimmt dann jedoch die Republik Zypern. Einige Grenzübergänge über die Demarkationslinie in den Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) sind für Touristen nicht passierbar. Für den Übertritt in Richtung der Republik Zypern ist ein negativer Corona-Test notwendig.

30.11.2020: Privater Bericht
AIDA fährt wieder. Am 5. Dezember sticht die AIDAperla von Gran Canaria aus in See. Die Route führt von Las Palmas auf Gran Canaria nach Santa Cruz auf La Palma, Santa Cruz auf Teneriffa mit Aufenthalt über Nacht, Puerto de Rosario auf Fuerteventura und Arrecife auf Lanzarote. Angeboten wird ein kostenfreier Gesundheitscheck, der einen COVID-19-Test bei einem Vertragspartner von AIDA vor Reisebeginn beinhaltet. Gäste können im Bedarfsfall eine kostenfreie medizinische Erstbehandlung an Bord inklusive COVID-19-Test wahrnehmen. Bei einer COVID-19-Erkrankung wird ein etwaiger Transfer oder eine Unterbringung vollumfänglich von AIDA Cruises organisiert und übernommen.
Zudem macht jeder Gast macht vor der Reise und am Check-in Angaben zum Gesundheitszustand und zu risikoerhöhenden Faktoren in Bezug auf COVID-19.

TUI Cruises bietet ab Mitte Dezember ab / bis Deutschland eine fünfwöchige Kreuzfahrt in die Karibik mit Landgängen an. Diese wird an Bord der Mein Schiff 1 durchgeführt und wird bis zum 14.01.2021 dauern.

30.11.2020: Privater Bericht
Wer zur Kur auf die Nordseeinsel Juist fährt, braucht einen Conorantest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das ist nicht alles. Mit der Frisia auf der Insel angekommen, wird er in die evangelische Kirche geführt, die älter ist, als die Französische Revolution, und dort erneut getestet. Mit einem Schnelltest. Doppelt gemoppelt hält besser.

28.11.2020:WDR5
In Belgien dürfen nicht systemrelevante Geschäfte ab kommender Woche unter Auflagen wieder öffnen. Am 24. und am 25. Dezember könnten Alleinstehende bis zu zwei Personen in ihre Wohnungen und Häuser einladen, erklärte Ministerpräsident De Croo. Er
kündigte Kontrollen an den belgischen Grenzen an, um zu prüfen, ob Einreisende das vorgeschriebene Formular ausgefüllt haben. Anschließend solle stichprobenartig geprüft werden, ob die geforderte Quarantänezeit eingehalten wird.

28.11.2020: WDR 5
Macron stellte in Aussicht, die Lockdown-Regelungen in Frankreich ab Mitte Dezember durch nächtliche Ausgangssperren zu ersetzen.

28.4.2020: Auswärtiges Amt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie das Überseegebiet Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Seit dem 7. November 2020, 4 Uhr gilt für Reisende aus Deutschland zwingend eine 14-tägige Quarantänepflicht, da Deutschland von der „safe corridor list“, der Liste der Länder, aus denen unter Pandemie-Gesichtspunkten eine Einreise ohne Verpflichtung zur Quarantäne möglich ist, genommen wurde. Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland.
England hat zur Eindämmung der steigenden Fallzahlen seit dem 5. November 2020 bis vorläufig 2. Dezember 2020 einen Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens verkündet. Gastronomie bis auf Take-away, Kulturstätten, Sportzentren, Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, lediglich Schulen und Universitäten sind geöffnet. Auch der Handel muss, abgesehen von Supermärkten und anderen als notwendig eingestuften Geschäften, schließen.
Die Wohnung darf nur aus einem triftigen Grund verlassen werden, etwa zur Arbeit, Schule, Arzt, Sport und zur Pflege Angehöriger. Treffen sind außerhalb des eigenen Haushalt nur noch draußen und nur noch mit einer Person erlaubt. Reisen im In- und Ausland sind bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, vorgeschrieben. Einreisen aus touristischen Gründen sind nicht erlaubt. Beherbergungsstätten bleiben aus diesem Grund weitgehend geschlossen.

27.4.2020: Auswärtiges Amt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. ...
Einreise
Aus Deutschland sowie aus den meisten EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet; für einige Regionen gelten Einreisebeschränkungen, siehe Besonderheiten in den Regionen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite des italienischen Gesundheitsministeriums auch in englischer Sprache.

26.11.2020: FAZ
Die von Bund + Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über Weihnachten und Silvester sollen in Berlin nicht gelten. Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Im Corona-Hotspot Berlin könne es keine derartigen Lockerungen geben, hieß es aus Senatskreisen. Demnach sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, hinzu kommen Kinder.

26.11.2020: FAZ
Die französischen Skigebiete sind in den Weihnachtsferien göffnet, die Skilifte bleiben aber geschlossen.

25.11.2020: Auswärtiges Amt
Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft.
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland müssen sich in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund immer noch hoher, aber sich stabilisierender Infektionszahlen kehrt die niederländische Regierung ab dem 19. November 2020 bis auf weiteres zu den Maßnahmen für das öffentliche und private Leben mit Stand vor dem 14. Oktober 2020 zurück. Damit dürfen alle Einrichtungen, die normalerweise der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie Kinos, Theater, Museen, Freizeitparks, Zoos, Bordelle, Schwimmbäder etc. wieder öffnen. Es bleibt bei einer maximalen Anzahl von 30 Personen pro Raum. Restaurants, Bars, Cafés bleiben weiterhin geschlossen. Hotels sind geöffnet und dürfen in ihren eigenen Restaurants die Hotelgäste versorgen. Zumindest im Sportbereich werden Kantinen, Duschen und Toiletten geschlossen. Mit Campingplätzen sollte geklärt werden, ob die sanitären Anlagen geöffnet sind. Besuche zuhause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf drei Gäste pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Veranstaltungen sind verboten. Weitere lokale Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Die Einzelhandelsgeschäfte schließen spätestens um 20 Uhr. Lebensmittelgeschäfte können länger geöffnet bleiben. Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. Es ist nicht erlaubt, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Alkohol im Freien mit sich zu führen oder im öffentlichen Raum, wie z.B. auf der Straße, zu konsumieren.
Die niederländische Regierung empfiehlt dringend, bis Mitte Januar 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. Ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen wird empfohlen. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in niederländischer Sprache. Museen bleiben geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln

25.11.2020: WDR 5
Italien hat nur noch drei "rote Zonen", zu "orangefarbenen Zonen": das Aostatal, die Region Bolzano, die Toskana, die Abruzzen und Kampanien. In diesen Regionen durften die Menschen ihr Zuhause nur unter bestimmten Voraussetzungen verlassen. Ab Sonntag dürfen sich die Bewohner der Lombardei sowie der Regionen Piemont und Kalabrien zwischen 05.00 und 22.00 Uhr wieder frei in ihrer Gemeinde bewegen.

24.11.2020 Auswärtiges Amt
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Für die Kanaren ist bereits seit 14. November 2020 für die Unterbringung grundsätzlich ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich; zudem besteht die grundsätzliche Pflicht zum Aktivieren der spanische Corona-App „Radar COVID“ siehe Besonderheiten auf den Inseln. Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
...
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen. Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise: Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen: Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land: Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 31 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die ab dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden. (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen). Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen). Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.). Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2020 nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. In der Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen für bestimmte Bereiche (Granada Stadt und einige umliegende Ortschaften) weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar COVID“ zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren. Besucher, die ab dem 23. November 2020 aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Kapitel Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.

23.11.2020: Auswärtiges Amt
Kuba: Alle Provinzen, außer Havanna, Ciego de Ávila, Sancti Spíritus und Pinar del Rio sind in der sogenannten „neuen Normalität“. Einreise und touristischer Aufenthalt in Havanna sind möglich, in den anderen drei genannten Provinzen nicht (in der Provinz Ciego de Ávila nur auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz, per Direktflug auf die jeweilige Insel). Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Einreisende müssen sich am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben.
Für Reisende zu touristischen Zwecken besteht anschließend die Pflicht, sich im Hotel/Unterkunft aufzuhalten, bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses. Danach können sich die Reisenden frei bewegen.
Ab dem 1. Dezember 2020 wird für die PCR-Tests eine Gebühr i.H.v. 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird.
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind lokal beschränkt. Reisen können nach Varadero und andere Provinzen, ebenso auf einzelne Cayos, auch nach Havanna, mit Ausnahme von Pinar del Rio, Sancti Spíritus und Ciego de Ávila erfolgen. In diesen Regionen sind Buchungen von Hotels und Privatunterkünften (casas particulares) grundsätzlich möglich.

22.11.2020:

... Pause
1.11.2020: Kölner Stadt-Anzeiger
Touristen müssen Bayern spätestens am morgen des 2. November verlassen. Touristische Übernachtungen seien in Bayern danach nicht mehr möglich erklärte eine Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

31.10.2020: FAZ
Urlauber müssen bis spätestens Montag Schleswig-Holstein verlassen. Nur für Urlauber auf
den Nordsee-Inseln und Halligen bleibt
bis Donnerstag Zeit. In Mecklenburg-Vorpommern sagte der dortige Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU), Urlauber, die bereits im Land seien, würden am Montag nicht aus ihren
Hotels oder Ferienwohnungen ausgewiesen. In Niedersachsen gilt die Regelung, dass bereits vor Montag angetretene Reisen wärend der Zeit der Beschränkungen fortgesetzt werden können.

25.10.2020: Auswärtiges Amt
Für Kanada besteht derzeit grundsätzlich eine Einreisesperre. Ausgenommen davon sind nur kanadische Staatsangehörige und Personen mit permanentem Aufenthaltsstatus sowie deren engste Familienangehörige (Ehe-, Lebenspartner und Kinder), die die familiäre Beziehung erfahrungsgemäß bereits beim Boarding eines Fluges nach Kanada durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen müssen. Ebenfalls ausgenommen sind akkreditierte Diplomaten und Flugzeug-Crews. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Alle international Reisenden müssen sich nach Ankunft 14 Tage lang selbst isolieren. Bei Nichtbefolgung der Anweisung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor. Link

23.3.2020: Lokalblatt Frankfurt/Oder
Am 23. Oktober 20, das war ein Freitag, wurde in unserem Lokalblatt (die Zeitung ist ca. gegen 10:00 Uhr in allen Haushalten) verkündet, dass am gleichen Tag ab 0:00 Uhr, also am Freitag, alle Besucher Polens nach ihrer Rückkehr 10 Tage in Quarantäne gehen müssten. Diese Nachricht hat einen Orkan bei den Menschen ausgelöst. Die Autobahn von Frankfurt (Oder) bis zum Berliner Ring war ganztägig verstopft - es entstand damit ein wahres Chaos in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Am Samstag musste diese Verordnung wieder zurück genommen werden. Vieles läuft im Moment so ohne Sinn und Verstand. N.L.

22.10.2020: Auswärtiges Amt
Tschechien Ab dem 22. Oktober bis 3. November ist die Einreise aus Deutschland für touristische Aufenthalte nicht mehr möglich. Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind aus Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie weiterhin möglich. Deutsche, EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit ständigem Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Land der grünen Kategorie können auch weiterhin durch Tschechien durchreisen. ]Link


19.10.2020: WELT
Spätestens ab 8. November sollen in allen Bundesländern neue Quarantäneregeln für Reisende aus ausländischen Risikogebieten in Kraft treten. Laut den bislang vorliegenden Plänen müssen solche Reisenden für 10 Tage in Quarantäne.

19.10.2020: WELT
"Wir fordern eine intensive Bestreifung der Grenzgebiete", sagte Heiko Teggartz, Vorsitzender der DPolG der WELT. "Die Bundespolizei könnte überprüfen, ob ein triftiger Einreisegrund vorliegt oder ob andernfalls den geltenden Quarantäne- und Corona-Test-Vorgaben genüge getan wird." Danile Thyn, Europarechtsexperte von der Uni Konstanz zur WELT: Die mobile Bestreifung" wäre ein drastischer Schritt: "Eine intensive Patrouille des Grenzbereichs stellt eine sogenannte Grenzüberwachung laut dem Schengener Grenzkodex dar.", Dies ... müsste bei der EU-Kommission angemeldet werden. ... Bundesregierung reagiert bislang zögerlich.

17.10.2020: Süddeutsche
Gerichte setzten das umstrittenen Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg und in Niedersachsen außer Vollzug. Bayern ließ das Beherbergungsverbot am Freitag ohne
Verlängerung auslaufen. Von den Landesregierungen selbst oder per Gerichtsbeschluss gekippt, gibt es heute KEIN Beherbergungsverbot mehr in: Thüringen, Berlin, Sachsen, Bremen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Bayer.

16.10.2020: IT NRW
Im August 2020 verbuchten die nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe 3,5 Millionen
Übernachtungen. Dies entspricht einem Rückgang von 29,0 Prozent im Vergleich zum August 2019.

15.10.2020: Auswärtiges Amt,
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage: Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Havanna, Ciego de Àvila und Sancti Sp?ritus.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung Link und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise: Die Einreise ist gegenwärtig nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung möglich. Ab 15. Oktober 2020 ist geplant, die touristische Einreise nach Varadero zu ermöglichen, s.a. Abschnitt Besonderheiten in den Regionen.
Durch- und Weiterreise: Eine Durchreise durch Kuba ist aufgrund der geschlossenen Landesgrenzen zurzeit nicht möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer weiterhin möglich.
Reiseverbindungen: Es gibt derzeit nur einzelne Sonderflüge zwischen Kuba und Europa.
Ab dem 31. Oktober 2020 sind Flüge von Deutschland auf die Ferienhalbinsel Varadero geplant, die Touristen mit Hotelbuchung – bisher nur in Varadero – zur Verfügung stehen sollen.
Beschränkungen im Land: Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind weiterhin eingeschränkt, auch wenn viele coronabedingte Maßnahmen auch in Havanna aufgehoben wurden. Die meisten Hotels sind geschlossen, auch andere touristische Dienstleistungen (Autovermietung, Ausflüge, Überlandreisen) werden derzeit nicht oder nur eingeschränkt angeboten. Der öffentliche Verkehr zwischen Havanna und den umliegenden Provinzen ist nur mit Sondergenehmigung möglich.
Touristische Reisen auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz sind von Kanada aus möglich. Reisende müssen per Direktflug auf die jeweilige Insel anreisen und sich bei Einreise einem obligatorischen Corona-Schnelltest unterziehen. Reisende sind in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Besuche auf der Hauptinsel sind nicht möglich. Eine konsularische Unterstützung ist dort nur begrenzt möglich. Ab dem 15. Oktober 2020 soll auch Varadero in dieser Weise geöffnet werden.
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14.10.2020: Die WELT
Frank Ulrich Montgomery, bundesdeutscher Vorsitzender des Weltärztebundes fordert, die Ausreise in Deutschland zu Lande, zu Wasser und in der Luft zu kontrollieren!

14.10.2020: Blog Norbert Häring
Alle Grenzen zu Lande, zu Wasser und in der Luft werden sich wie durch Zauberhand wieder öffnen, wenn ein Projekt der Rockefeller-Stiftung und des Weltwirtschaftsforums realisiert wird, das seit diese Woche in der Testphase bei United Airlines und Cathway Airlines ist. Sein Name: CommonPass oder auch CovidPass. Dazu braucht man ein Smartphone oder Adroid-Gerät und muss die Bedingungen erfüllen, die sich kranke Hirne zur Totalüberwachung der Menschen dieser Welt ausgedacht haben und noch ausdenken werden.
Bill Gates am 24.März 2020 in einem Interview: "Schlussendlich werden wir ein Zertifikat für die brauchen, die entweder genesen oder geimpft sind, weil wir nicht wollen, dass Menschen beliebig durch die Welt reisen, in der es Länder gibt, die es (das Virus) leider nicht unter Kontrolle haben. Man will diesen Menschen nicht die Möglichkeit komplett nehmen, zu reisen und zurückzukommen." Und dann kommt, so Häring, der doppelt interessante Satz: "Deshalb wird es schließlich eine Art digitalen Immunitätsbeleg geben, der die globale Öffnung der Grenzen ermöglichen wird." Link

13.10.2020 Auswärtiges Amt
Einreise in die USA: Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die USA weiterhin gewarnt. Seit dem 13. März 2020 gilt ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber), Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (wegen der Einzelheiten informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung der USA in Deutschland), Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Die Einreisebeschränkungen gelten bis auf weiteres. ... Detaillierte Informationen bietet die Proclamation des White House.

9.10.2020: BZ
Berliner dürfen nicht mehr in Brandenburg übernachten seit Donnerstag, 8.10.20. Aber: „Wer ein negatives Testergebnis aus den letzten 48 Stunden hat, darf gerne kommen“. Gut dran sind Berliner mit einem Wochenendhaus in Brandenburg. „Das dürfen sie auch weiter nutzen“, sagt Dominik Lenz vom Potsdamer Gesundheits-Ministerium. Und: „Wer vor Beginn des Beherbergungs-Verbots angereist ist, darf auch bleiben.“ Übernachten bei Verwandten ist ebenfalls erlaubt. Wer in Brandenburg keine hat, kann nach Thüringen fahren. Dort gibt es (noch) keine Einschränkungen für Berliner Touristen.
Schuldige am Corona-Debakel gibt es in der Hauptstadt auch: "Krasser Vorwurf von Berlins Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann aus Kreuzberg-Friedrichshain! Die Grüne sagte zur B.Z. :"Kinderloses Partyvolk ist schuld an Corona-Welle" !

9.10.2020: Die WELT
Thüringen, Berlin und Bremen wollen aktuell noch keine Beherbergungsverbote aussprechen, Niedersachsen prüft noch. Mecklenburg-Vorpommern will seine noch deutlich strengere Regel beibehalten. Demnach darf man mit einem negativen Corona-Test zwar einreisen, muss sich aber trotzdem in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Sie kann nur durch eine erneute Testung nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden. Eine Regelung, die einen Kurzurlaub im Grunde unmöglich mach

8.10.2020: Auswärtiges Amt
Kroatien: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Lika-Senj, Split-Dalmatien, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slawonien, Vukovar-Srijem, Sisak-Moslavina, Krapina-Zagorje und Virovitica-Podravina wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Italien: Für Reisende aus Griechenland, Malta, Spanien, Kroatien und seit 22. September 2020 aus Frankreich (hier: Paris, Île-de-France, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Auvergne-Rhône-Alpes, Korsika, Hauts-de-France) ist die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder die Durchführung eines Tests bei Einreise erforderlich. Nach der Einreise aus diesen Ländern besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale).
Für alle Reisenden gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland - die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
Aktuell gilt ein Einreiseverbot für Reisende, die sich während der letzten 14 Tage in einem der folgenden Länder aufgehalten haben oder durch diese durchgereist sind: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru und Dominikanische Republik.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb.
Großbritannien: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen North West, North East, Yorkshire and The Humber in England, nach Schottland, Wales, Nordirland sowie Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Frankreich: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich mit Ausnahme der Regionen Grand-Est und Corse (Insel Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guayana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.

7.10.2020. AUSWÄRTIGES Amt
Niederlande: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande mit Ausnahme der Provinz Zeeland sowie nach Aruba, Curaçao und nach St. Maarten wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausweitung der Reisewarnung auf die Provinz Limburg und das Autonome Land Curacao.

8.10.2020: Die WELT
Zum Beherbergungsverbot für inländische Reisenden aus Gegenden, die als Hotspot vom RKI definiert worden sind: Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Berlin und Thüringen teilten mit, sie wollten sich einem solchen Beherbungsverbot nicht anschließen.
Generell gibt es auch keine Regelung dazu, dass die Krankenkassen Corona-Tests bei Inlandsreisen zahlen. Wer keine Symptome hat, muss einen Test in der Regel aus eigener Tasche bezahlen – es sei denn, ein Arzt entscheidet es anders.
Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen legten Protokollerklärungen zu dem Beschluss vor. Niedersachsen will prüfen, ob der Beschluss mitgetragen werden kann. Thüringen wies darauf hin, „dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss“. Das Gesundheitsministerium in Erfurt erläuterte, de facto gebe es kein Einreisevebot in Thüringen. Berlin forderte, bei der Bewertung des Infektionsgeschehens „als Gesamtstadt und Einheitsgemeinde“ behandelt zu werden. In Bayern sollen die Beherbergungsregeln auch für Bezirke innerhalb Berlins gelten, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte.

8.10.2020: FAZ
Die Länder haben sich am Mittwoch in Abstimmung mit der Bundesregierung darauf geeinigt, der steigenden Zahl von Corona-Infektionen mit einem Beherbergungsverbot zu begegnen. Personen, die aus Gebieten in Deutschland kommen, in denen innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner gemeldet wurden, dürfen demnach nicht mehr in „Beherbergungsbetrieben“ (also Hotels, Pensionen, Gaststätten) untergebracht werden, es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Darauf einigten sich laut FAZ die Chefs der Staatskanzleien der Länder in ihrer Besprechung mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU).

7.10.2020: FAZ
Schleswig-Holstein stuft derzeit auch die Städte Hamm und Remscheid als Risikogebiet ein.

6.10.2020: Die WELT
Mittlerweile stuft das RKI vier Berliner Bezirke – Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg,
Tempelhof-Schöneberg und Neukölln
– als Risikogebiete ein, ... Schleswig-Holstein hat für Einreisende aus diesen vier Bezirken eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Ausnahmen gibt es nur für Abgeordnete sowie für Vertreter der Landesregierung und deren Vertretung in Berlin. ... Die Ausnahmeregelung diene der „Aufrechterhaltung der Staatsfunktion“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Kiel. ...Auch Rheinland-Pfalz wertet die Bezirke separat. Für Eifel- oder Moselurlauber, die aus den vier Hauptstadtbezirken kommen, heißt es hier ebenfalls: Sie müssen sich in Quarantäne begeben. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie sich dort länger als 72 Stunden aufgehalten haben.

4.10.20: Neue Zürcher Zeitung
Madrid ist am Samstag als erste europäische Grossstadt wegen der Corona-Pandemie wieder in den Lockdown gegangen. Polizisten stoppten auf den Ausfallstrassen Autofahrer, die in die spanische Hauptstadt fahren oder sie verlassen wollten. Die Zwangsabriegelung gilt fortan für die 4,8 Millionen Einwohner Madrids.

28.9.2020: Süddeutsche Zeitung
Tirol, Tschechien und Luxemburg sind nun Risikogebiete.

24.9.2020: Auswärtiges Amt
Als Corona-Risikogebiete neu ausgewiesen sind Regionen in Dänemark, Portugal, Irland und Slowenien, darunter auch die Hauptstädte Dublin, Lissabon und Kopenhagen. Zudem wurden weitere Regionen in Frankreich, Tschechien, den Niederlanden, Kroatien, Rumänien, Österreich und Ungarn als Risikogebiete ausgewiesen. Näheres auf der grässlichen Webseite des Auswärtigen Amts unter: Link

22.9.2020: Tagesschau.de
Gesundheitsminister Spahn:"Deswegen werbe ich schon auch dafür, sich genau zu überlegen, ob jetzt im Herbst und im Winter das Reisen auch außerhalb Deutschlands sein muss."

21.9.2020: The Guardian
About a quarter of the Welsh population will be subject to local lockdowns. ... Strict limits on travel and socialising will come into force from 6pm on Tuesday across Newport, Bridgend, Merthyr Tydfil and Blaenau Gwent in south Wales. Lockdowns are already in place in Caerphilly and Rhondda Cynon Taf and the Welsh government made it clear that other local restrictions or even a national lockdown could be brought in. No lockdown has been imposed in Cardiff but three of the areas now restricted have borders with the Welsh capital and many people from the lockdown areas travel there every day for work and education.

21.9.2020: FAZ
Italien verlangt künftig von Einreisenden aus Paris und anderen französischen Gebieten einen Virus-Test. ... In den ärmeren Vierteln von Madrid dürfen ab Mittwoch Wohnungen nur noch begründet verlassen werden. Wer nicht nachweisen kann, auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder Universität zu sein oder nicht aus medizinischen Gründen das Haus verlassen hat, muss laut Regionalbehörden mit Geldstrafen rechnen.

21.9.2020: Merkur
München: Ab „Mitte der Woche"und dann erstmal sieben Tage lang gilt, „Nur noch fünf Personen oder zwei Haushalte oder Verwandte in gerader Linie dürfen sich treffen.“ „Bei anlassbezogenen privaten Feiern dürfen nur noch 25 Menschen Indoor und 50 an der frischen Luft zugegen sein“. Maskenpflicht auf dem Viktualienmarkt, dem Marienplatz und der Sendlinger Straße, „egal, ob ich sitze, gehe.“ Ausweitung der Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen, vor allem am Wochenende.

16.9.2020: Tagesthemen und Rheinische Post
Neue Risikogebiete: das Bundesland Wien. „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Bundesland Wien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt“, teilte das Auswärtige Amt in Berlin mit.
Frankreich: Die Reisewarnung wurde die Region Hauts-de-France ganz im Norden der französischen Republik sowie das Überseegebiet La Réunion ausgedehnt.
Niederlande: Reisewarnung für die Provinzen Nord- und Südholland.
Schweiz Ausweitung der Reisewarnung auf den Kanton Freiburg,/b] die [b]Kantone Genf und Waadt.
Kroatien: Ausweitung der Reisewarnung auf die Gespanschaften Brod-Posavina und Virovitica-Podravina, nachdem bereits fünf weitere Regionen als Risikogebiete galten.
Tschechien: Eine Reisewarnung gilt nun auch für die Mittelböhmische Region rings um die Hauptstadt Prag, die bereits seit rund einer Woche als Risikogebiet gilt.
Ungarn: Reisewarnung für die Hauptstadt Budapest.

12.9.2020: Neue Zürcher Zeitung
Schweiz setzt Paris und Wien auf der Risikoliste. Ab Montag müssen sich Personen, die aus diesen beiden Städten in die Schweiz zurückkehren, für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, nicht Nachbarländer als Ganzes auf die Risikoliste zu setzen, dafür gilt neu für Regionen mit hohen Fallzahlen eine Quarantänepflicht.

9.9.2020: Auswärtiges Amt
Die ehemals weltweite Covid-19-Reisewarnung wird bis 30. September 2020 fortbestehen. Ab dem 1. Oktober 2020 werden wieder umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder gelten.
Bis 30. September wird daher vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich*, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien*, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern), in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat, gewarnt. (* Aufgrund hoher Infektionszahlen gilt für diese Länder entweder für bestimmte Regionen oder das ganze Land derzeit eine Reisewarnung.)
Prag, Genf und Dubrovnik:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Hauptstadt Prag wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Marokko:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko weiterhin gewarnt.
Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt. Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige. Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf der Website der deutschen Botschaft in Rabat. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.
Bulgarien:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Verwaltungsbezirk (Oblast) Blagoevgrad wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. ... Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein kostenloser verpflichtender COVID-19-PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung. ... Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 8.30 und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.
Frankreich:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d’Azur, Auvergne-Rhônes-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine sowie Corse (Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch Guyana, St. Martin und Guadeloupe wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.

8.9.2020: Auswärtiges Amt
- Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit spezifischen Hygienekonzepten. Ebenfalls hiervon ausgenommen sind Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.

- Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer - in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich*, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien*, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern), - in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), - in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat, wird derzeit bis einschließlich 14. September 2020 gewarnt. (* Überschreitet ein Land oder eine Region die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen wieder ausgesprochen werden. Dies gilt aktuell für Regionen in Frankreich, Spanien, Belgien, Kroatien, Bulgarien und Rumänien.)

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in folgende Länder:
Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Japan: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Philippinen: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Afghanistan: Reisewarnung
Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Côte d`Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Südsudan: Reisewarnung
Irak: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise: Teilreisewarnung
Venezuela: Reisewarnung
Jemen: Reisewarnung: Reisewarnung
Zentralafrikanische Republik: Reisewarnung: Reisewarnung
Libyen: Reisewarnung: Reisewarnung
Somalia: Reisewarnung: Reisewarnung
Syrien: Reisewarnung: Reisewarnung

2.9.2020: BILD
"Wegen der gestiegenen Zahl von Neuinfektionen auf den Kanarischen Inseln stuften die zuständigen Bundesministerien für Innen und Gesundheit sowie das Auswärtige Amt auch die Region im Atlantik als Risikogebiet ein."

2.9.2020: FAZ
Die EU-Kommissare für Justiz und Inneres haben von Ungarn „die nichtdis-
kriminierende Anwendung von Grenzmaßnahmen für alle EU-Bürger und Bewohner“ gefordert. Die mit Corona begründeten Einreisesperren gelten nicht für Polen, die Slowakei und die Tschechische Republik.

31.8.2020: NZZ
Ab dem 1. September schließt Ungarn wieder seine Grenzen. "Ausser Diplomaten, Geschäftsleuten und Studenten mit negativen Tests dürfen keine Ausländer mehr in das Land Ungarn."

29/30.8.2020: Junge Welt
"Vom 1. bis 15.9.2020 gilt in Havanna eine teilweise Ausgangssperre. Zwischen 19.00 und 5.00 Uhr dürfen keine Personen- und Gütertransporte stattfinden. Fahrten mit privaten PKW und Motorrädern sind in dieser Zeit verboten. ...Der Reiseverkehr nach und aus Havanna wird eingeschränkt und an den zwölf Zugangspunkten zur Staddt kontrolliert."

28.8.2020: FAZ
"Neu ist, dass eine Entschädigung für einen Einkommensausfall nicht gewährt wird, wenn Menschen in ein bei Reiseantritt schon ausgewiesenes Risikogebiet fahren." !!

27.8.2020: WELT
"Die Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union hat die Bundesregierung unterdessen verlängert. Dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch zufolge soll sie nun bis zum 14. September
gelten." Kostenlose Tests für Reisende, die aus "Risiokogebieten" zurückkommen, sind von den Gesundheitsministern der Länder und des Bundes gestrichen worden, Nun gilt eine 14tägige Quarantänepflicht, die durch einen negativen Test frühestens fünf Tage nach der Rückkehr beendet werden kann. Spahn kündigte verstärkte Kontrollen dieser Quarantänepflicht an. „Das ist keine Bitte, sondern eine staatliche Anordnung.“
Die neuen Regeln könnten am 15.9.oder 1.10.2020 in Kraft treten.

20.8.2020: Kölner Stadt-Anzeiger
Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung aausgesprochen. Sie bezieht sich auf die
beiden südlichen Verwaltungsbezirke – die sogenannten Gespanschaften – Sibenik-Knin mit dem Nationalpark Krka und Split-Dalmatien mit der Hafenstadt Split sowie den Inseln Brac und Hvar.

19.8.2020: Neue Zürcher Zeitung
Die Kantonsregierung von Genf hat unter anderem die Balearen, Belgien, Malta und Indien neu als Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko definiert. Wer aus diesen Regionen in die Schweiz einreist, muss danach zehn Tage in Quarantäne. Ebenfalls in Quarantäne müssen Einreisende aus Albanien, Andorra, Aruba, Belize, Färöer, Gibraltar, Guam, Monaco und Namibia. Von der Liste gestrichen werden Serbien, Singapur, Äquatorialguinea, São Tome und Principe und Saudiarabien. Die Änderung tritt am Donnerstag in Kraft, wie das BAG am Dienstag mitteilte.

17.8.2020: ADAC
Reisen nach Italien: Link

16.8.2020: Telepolis
Die Internationale Messe von Thessaloniki Anfang September ist wegen steigender Infektionszahlen abgesagt worden. Im Großraum Attika, in Thessaloniki, aber auch auf zahlreichen Urlaubsinseln z.B. auf Kreta, müssen ab Montag dem 17. August alle Gaststätten ab 24 Uhr schließen. Organisierte Menschenansammlungen von mehr als fünfzig Personen sind nicht gestattet. Mehr als neun Personen dürfen sich weder an öffentlichen Orten, noch im Privaten treffen.

16.8.2020: FAZ
"TUI hat alle Pauschalreisen aus Deutschland nach Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln abgesagt. Betroffen sind Urlaube, die bis zum 24. August geplant waren. TUI-Reisende, die schon in Spanien sind, wurden gebeten, binnen sieben Tagen nach Deutschland zurückzukehren. Dort müssen sie sich auf." das Coronavirus testen lassen und bis zu einem negativen Ergebnis in Quarantäne bleiben.

16.8.2020: WELT
Reisewarnung ist kein Reiseverbot aber ermöglicht "Pauschaltouristen eine kostenlose
Kündigung des Reisevertrages. ... Die Absagen würden, so sagte DRV-SprecheTorsten Schäfer, „erstmal von Woche zu Woche“ erfolgen, um abzuwarten, ob die Reisewarnung nicht bald wie-
der aufgehoben wird. „Man kann ja nicht Mallorca bis zum Jahresende absagen."

15.8.2020: Kölner Stadt-Anzeiger
"Fast ganz Spanien samt der Ferieninsel Mallorca gilt für deutsche Urlauber nun als Corona-Risikogebiet wegenhoher Infektionszahlen – mit Ausnahme der Kanarischen Inseln. Das entschieden die beteiligten Bundesministerien für Gesundheit und Inneres sowie das Auswärtige Amt, wie es am Freitag aus Regierungskreisen hieß. Die Einstufung bedeutet, dass für Heimkehrer eine Testpflicht greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen
sie sich in Quarantäne begeben."

14.8.2020: Neue Zürcher Zeitung
In allen Restaurants des Kanton Bern gilt ab Montag eine Registrierungspflicht. Der Kanton Bern geht damit weiter, als der Bund vorschreibt. Dieser verlangt die Kontaktdaten der Gäste nur dort, wo der 1,5-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.

14.8.2020: Neue Zürcher Zeitung
Seit dem 27. Juli gilt in der Provinz Antwerpen eine Sperrstunde und eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Am Mittwoch (13.8.) zog Brüssel nach: "Der Mund-Nasen-Schutz muss nun – selbst bei Temperaturen über 30 Grad – nicht nur an belebten Orten, sondern im gesamten Stadtgebiet angelegt werden."

10.8.2020: Kölner Stadt-Anzeiger
Am Samstag wurden am Frankfurter Flughafen vom Deutschen Roten Kreuz 2.000 Reiserückkehrer getestet. Positiv reagierte der Test bei einem Prozent = 14 Tage Quarantänne.

7.8.2020: WELT
Von Samstag an müsse sich jeder Reisende aus diesen (Krisen)-Regionen testen lassen, kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an. Dies gelte nicht nur für Flugpassagiere, sondern auch für Auto- oder Bahnfahrer. Andernfalls drohten Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. „Ich finde, es ist ein zumutbarer Eingriff“, sagte Spahn.

6.8.2020: Telepolis
Die Landgrenze zwischen Griechenland und Albanien bei Kakavia wird in der Nacht geschlossen. Damit soll eine bessere Überwachung durch Testteams ermöglicht werden.

6.8.2020: Deutschlandfunk
Am 8.8.2020 beginnt die Testpflicht für Rückreisende aus Staaten, die als Risikogebiete definiert wurden. Link (Ob die neue Spahnsche Verordnung auch gilt, wenn eine Gegend erst während des dortigen Aufenthalts vom RKI zum Krisengebiet oder Hotspot erklärt wurde? Und welche Verordnungen werden noch folgen, um die bei einem Corona-Viren-Nachweis vorgeschriebene 14tägige häusliche Isolation zu überprüfen? Leopold Federmair schriebt in einem Beitrag für die NZZ am 5.8.: "In Südkorea wurde eine elektronische Fussfessel für Infizierte erwogen, eine Massnahme, die man bisher nur Kriminellen angedeihen liess.")

4.8.2020 Auswärtiges Amt: Türkei
Aufhebung der Reisewarnung für die Provinzen Aydin, Antalya, Izmir und Mu?la. Weitere Reise- und Sicherheitswarnungen zur Türkei unter: Link Dazu schreibt der KölnerStadt Anzeiger am 5.8.20: "Der türkische Tourismusminister Nuri Ersoy kam Anfang Juli sogar gemeinsam mit Außenminister Mevlüt Cavusoglu nach Berlin. Die Reisewarnung sei „politisch“ motiviert, kritisierte Cavusoglu damals. Jetzt gab Berlin nach. Für vier Provinzen an der Ägäis und an der türkischen Südküste gilt die Reisewarnung nicht mehr."

4.8.2020: Belgieninfo:
"In der von der derzeitigen Infektionswelle besonders betroffenen Provinz Antwerpen gelten strengere Auflagen. Dazu zählt, wie Gouverneurin Cathy Berx am späten Montagabend mitteilte, eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 23.30 und 6 Uhr. Cafés und Restaurants müssen statt bisher um 1 Uhr nachts bereits um 23 Uhr schließen." Ab dem 1. August müssen alle Personen, die aus dem Ausland nach Belgien zurückkehren oder nach Belgien reisen und länger als 48 Stunden hier bleiben, ein Ausweisformular (Passenger Locator Form) ausfüllen. Das Formular muss innerhalb 48 Stunden vor der Reise elektronisch übermittelt werden. Diese Registrierung dient der Kontaktrückverfolgung im Falle einer Infektion. Auszufüllen ist das Formular über diesen Link: Link
Seit 29. Juli gelten in Belgien wieder strengere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Sie bleiben mindestens vier Wochen, bis Ende August, in Kraft. Dazu gehört die Verkleinerung der sogenannten Kontaktblase auf maximal fünf Personen pro Haushalt - Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen. Treffen in nicht organisiertem Rahmen, etwa mit Familie oder Freunden, sind auf zehn Menschen beschränkt. Einkäufe egal welcher Art sollen alleine erledigt werden und höchstens 30 Minuten dauern. Bei offiziell angemeldeten Veranstaltungen im Freien sind maximal 200 Menschen erlaubt, in Innenräumen 100.Mehr unter: Link oder: Link

FAZ: 1.8. 2020
"Wegen der steigenden Zahl von Corona-Infektionen hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die spanischen Regionen Katalonien, Aragón und Navarra ausgesprochen. Wer von dort zurückkehrt, muss sich künftig für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Möglich ist auch, das negative Ergebnis eines Corona-Tests vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt sein darf."

RDN 30.7.2020
“Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang”, sagte Jörg Radek, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dem RND

FAZ 28.7.2020
Pandemie im Überblick: Link

FAZ 17.7.2020
Ab sofort können Ein- und Ausreisesperren auch lokal verhängt werden. Kanzleramtschef Helge Braun und die Staatskanzleichefs der Länder haben, so heißt das jetzt in Orwell-Sprech, „Mobilitätsbeschränkungen“ beschlossen. Diese können "lokal" oder "zielgerichtet" sein, und sollen eingesetzt werden, wenn "ein Corona-Infektionsherd außer Kontrolle geraten" ist, was immer das bedeutet - und zwar "als Ergänzung zu den bewährten abgestuften Maßnahmen." Link Die Tagesschau am 16.7. formuliert das so: "Zielgenauer gegen lokale Corona-Ausbrüche. ... Bund und Länder einigten sich auf ein zielgerichtetes Vorgehen.... Künftig sollen zielgenauere Maßnahmen ergriffen werden. Ein- und Ausreisesperren soll es geben können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind. Mit anderen Worten: Keine Gewissheit mehr für Reisewillige.

Süddeutsche: 14.7.2020
Merkel und Söder für Ausreiseverbote: Link

FAZ: 4.7.2020
Aktuelle Zahlen und Karten zum Corona-Virus in den Bundesländern und Euro: Link

FAZ: 10.6.2020
Bis Ende August: Regierung verlängert Reisewarnung für Nicht-EU-Länder.

FAZ, 4.6.2020
Die Bundesregierung will vom übernächsten Montag, dem 15. Juni an wieder Reisen ins europäische Ausland zulassen, „soweit es das dortige Infektionsgeschehen erlaubt“. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein Eckpunktepapier, das vorsieht, die weltweite Reisewarnung zu diesem Zeitpunkt für die Staaten der EU sowie für Großbritannien, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein durch gezielte Reisehinweise zu ersetzen. ... manche Staaten erwögen, ihrerseits Reisebeschränkungen noch länger aufrechtzuerhalten. „Reisehinweise sind keine Reiseeinladungen.“

Express, 28.5.2020
Sonnenanbeter dürfen hoffen: Düsseldorfer Flughafen will den Betrieb wieder aufnehmen Link

FAZ, 24.5.2020
Von Montag an ist Usedom für alle wieder zu haben: Die Insel gibt einen ersten Ausblick auf die neue deutsche Urlaubsrealität: Link

Kölner Stadt Anzeiger, 24.5.2020
„Ab Ende Juni wollen wir pünktlich zu den Sommerferien wieder fliegen“, sagte Vorstandschef Fritz Joussen der Düsseldorfer „Rheinischen Post“... „Wir wollen Mitte/Ende Juni den Flugverkehr nach Mallorca wieder aufnehmen.“ Österreich, Griechenland, Zypern, Kroatien und Bulgarien seien ebenfalls sehr gut vorbereitet, sagte der Tui-Chef. Die Hotel-Saison solle dort spätestens am 1. Juli starten.

Kölner Stadt-Anzeiger, 21.5.2020
„Wir wollen auch in diesem Jahr der Corona-Krise einen europäischen Sommerurlaub möglich machen – aber -unter Wahrung des Gesundheitsschutzes,-versteht sich." ... Vom Stornierer zum Urlaubsplaner: Sein Ministerium arbeitet derzeit mit aller Kraft daran, den Umgang
mit Grenzkontrollen innerhalb der EU zu harmonisieren und Quarantänebestimmungen anzugleichen. Die zum 14. Juni auslaufende weltweite Reisewarnung soll nicht verlängert werden... Die Kehrtwende in der deutschen Tourismuspolitik ist nur zum Teil im Infektionsgeschehen begründet. Denn solange es weder ein Medikament noch eine Impfung gibt, ist ein Hochschnellen der Infektionszahlen nicht ausgeschlossen – schon gar nicht in Touristenhochburgen. Dass Urlaubsreisen dennoch möglich sein sollen, erklärt sich vor allem mit der großen finanziellen Abhängigkeit zahlreicher EU-Staaten vom Sommertourismus..."

FAZ, 20.5.2020
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden gelockert – aber in welche Länder darf man nun wieder reisen? Und was gilt in den verschiedenen Bundesländern? Karten und Diagramme geben einen Überblick. Link

Kölner Stadt-Anzeiger, 30.4.2020
Mehrheit der Deutschen laut Umfrage für GRENZEN BLEIBEN DICHT. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sind 48 Prozent dafür, die wegen der Corona Pandemie erlassene Ausreisesperre auch im Sommer aufrechtzuerhalten. 20 Prozent sind für eine Öffnung der Grenzen zu einzelnen Ländern. Nur 13 Prozent plädieren dafür, schon im Sommer den Reiseverkehr innerhalb der EU wieder vollständig zu erlauben. Ob in den Sommerferien, die in einigen Bundesländern bereits Ende Juni starten (in Nordrhein-Westfalen am 29. Juni) wieder Urlaubsreisen im Ausland möglich sein werden, lässt das Auswärtige Amt noch offen. Vor dem 14. Juni solle die Lage dann erneut bewertet werden, dazu wolle man sich vor allem mit den Nachbarn in der Europäischen Union eng abstimmen.

FAZ, 29.4.2020 10:23
"Keine Lockerung für Urlaubsreisen ins Ausland: Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung in Berlin nach Angaben aus Regierungskreisen die Reisewarnung bis zum 14. Juni verlängert." Link

FAZ, 27.4.2020
Corona-Krise : EU-Kommission genehmigt Staatshilfe für Condor. Link

WELT AM SONNTAG; 26.4.2020: Wer jetzt Chancen auf Strandurlaub in Deutschland hat: Link

WELT am SONNTAG;, 26.4.2020: Reisebranche empört über Maas` Sommersaison Absage Link

Spiegel online 24.4.2020: Link

Kölner Stadt-Anzeiger, 22.4.2020
Ein italienisches Unternehmen schlägt vor, Strandbesucher mit Plexiglas zu schützen

FAZ, 21.4.2020:
Corona-Krise : EU-Kommissar rechnet mit geschlossenen Grenzen auch im Sommer Link

Nordbayern.de
Maas: Einen normalen Sommerurlaub wird es in diesem Jahr nicht geben Link

Quelle: diverse