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Alles geht: Grundgesetzartikel ausser Kraft, Demonstranten als GEFÄHRDER, Minister ruft zum Denunzieren auf , Papier warnt vor Überwachungsstaat

Foto: H.S.

01.04.2020 - von Thomas Moser, B. Schlüter, KenFM, Dietrich Murswiek, Hanne Schweitzer

Zur Gesetzeslage und Situation der Bürger in Zeiten der Corona-Krise befragt der Youtube-Sender KenFM den Rechtswissenschaftler und emeritierten Professor Dietrich Murswiek:
Ab Minute 6.24 sagt er: "Dass Grundrechte weitgehend suspendiert werden für die gesamte Bevölkerung, dass es Einschränkungen in einem Umfang gibt, dass sie nur noch marginal ausübbar sind, dass so viele Grundrecht gleichzeitig betroffen sind, und das nicht nur für einzelne Menschen, sondern für alle- eine solche Situation hat es seit Bestehen der Bundesrepublik noch nicht gegeben." Minute 15.12: "Den Inneren Notstand haben wir nicht im Fall der Coronakrise. Minute 15.36: "EINE Vorschrift bezieht sich auf den Katastrophenfall. Vorgesehen ist, dass Einsatz der Bundeswehr im Inneren erlaubt ist, Art. 35, Abs, 2 + 3. Dazu können auch Naturkatastrophen gehören. Ob Corona als Naturkatastrophe angenommen werden kann, ist nicht ganz klar ... Alles was an Grundrechtseinschränkungen vorgenommen worden ist, hat mit Notstand im verfassungsrechtlichen Sinn nichts zu tun... Das besondere in der jetzigen Situation ist, dass der Staat auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes Grundrechtseinschränkungen in einem Umfang vorgenommen hat, wie wir sie in der ganzen Geschichte der Bundesrepublik noch nie erlebt haben. Die totale Suspendierung der Versammlungsfreiheit, das ist ja ein Grundrecht, das vom Bundesverfassungsgericht immer als ganz besonders wichtig für die Demokratie angesehen worden ist" ... Link

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Den Begriff der "Gefährder" kannten wir bisher aus anderen Zusammenhängen. Spätestens seit der "Hygiene-Demonstration" am letzten Samstag in Berlin wissen wir, dass auch friedliche Demonstranten oder Passanten "Gefährder" sein können. Freiheitsrechte genießt hierzulande wohl nur noch, wer auf dem Weg zur systemrelevanten Arbeit ist!

Telepolis veröffentlichte heute den Bericht über eine Demonstration am letzten Samstag vor der Volksbühne in der Hauptstadt, wo kurz vorher "ein Kanzleramtsminister mal so nebenbei im Wege der Verkündung" verlautbart hatte, "dass die Kontaktbeschränkungen auf jeden Fall bis zum 20. April zu bestehen haben, während sie in Berlin tatsächlich nur bis zum 5. April 2020 gelten. ... Am Samstag hatte eine "Initiative namens "Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand(KDW) zum Protest und zur Verteidigung der Grundrechtsartikel des Grundgesetzes aufgerufen, genannt Hygienedemo, weil der Körperabstand von zwei Metern inklusive Mundschutz eingehalten werden sollten". ...

"17 Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und Widerstandes gegen Beamte (wurden) eingeleitet. ... eine Frau, die alleine gekommen war und ein Plakat um den Hals trug mit der Aufschrift "Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz gilt!", wurde des Platzes verwiesen. Der Artikel 20 beinhaltet ein Widerstandsrecht. In Absatz 4 steht: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen [sic!] das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Weil die Frau den Ort nicht verließ, sondern stattdessen um ihn herumspazierte, wurden ihre Personalien aufgenommen, und sie wurde wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Das sei eine Straftat, so der aufnehmende Beamte."
Siehe: Link
Video der Hygiene-Demo bei Youtube unter: Link

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Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat dazu aufgerufen, Bürger, die sich nicht an die Anti-Coronamaßnahmen halten, der Polizei zu melden. „Wenn Bürger feststellen, daß jemand Straftaten begeht, daß jemand sich rechtswidrig verhält, insbesondere dann, wenn man der Auffassung ist, da passiert etwas, was die Allgemeinheit gefährden könnte, dann schadet ein Anruf bei der Polizei nie“, sagte Strobl der Bild.
Generell gelte es, wachsam zu sein. Egal, ob man nun einen Einbrecher im Nachbarhaus beobachte oder einen Verstoß gegen die Corona-Mmaßnahmen. „Wenn Sie den Verdacht haben, daß bei Ihrem Nachbarn eingebrochen wird, dann wünscht sich der Innenminister von Baden-Württemberg schon, daß man im Zweifel bei der Polizei anruft und sich nicht wegdreht. Sondern wachsam und aufmerksam ist und ähnliches gilt auch, was die Corona-Verordnung angeht“, erläuterte der CDU-Politiker.
Stasi und SA lassen grüßen.
Merkels Überwachung-Sozialismus wird immer mehr verfeinert!!!
Dann kommen bald auch die „Treppenterrier“ = Blockwarte/Blockwalter der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) und der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zurück; nur mit einem anderen Vorzeichen - oder die DDR-Geheimpolizei (auch Blockwarte genannt).
31.3.2020

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Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zur Corona-Krise und den Grundrechten im Gespräch mit der Wolfgang Janisch von der Süddeutschen Zeitung (2.4.2020): „Ich warne vor Tendenzen hin zu einem totalen Überwachungsstaat“. Er kritisiert die Empfehlungen für Ärzte zur Auswahl von Intensivpatienten als „sehr gefährlich“.
Link

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Immer aus erster Hand informiert: die "Regierungs-App"
"Mittwochmorgen, 9.30 Uhr: Im Kanzleramt in Berlin beschließt das Bundeskabinett einen wichtigen Gesetzentwurf. Kurz darauf hören Sie die Nachricht unterwegs im Radio und wollen sich gleich über Details informieren. Ab sofort ist dies möglich: Einfach auf Ihrem Smartphone die neue Regierungs-App aufrufen, und in Sekundenschnelle finden Sie ausführliche Informationen über Inhalte des verabschiedeten Gesetzentwurfs."

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Link: GESUNDHEITSAKTE, DIGITALE STAATSKUNST, eREZEPT, ÜBERWACHUNG: Dossier 2020
Quelle: Telepolis, Schlüter, KenFM, Bundesregierung