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Altersdiskriminierung bei Theaterstipendien der Kunststiftung NRW

H.S.

12.03.2020 - von S.P.

Es ist - mit Verlaub zum Kotzen. Gerade wollte ich mich informieren, inwiefern mein neues Theaterprojekt unterstützt werden kann. Individuelle Künstlerförderung toll! Aber nicht über 40!!
Zitat:
Formen der Förderung:
Vergabe von Arbeitsstipendien im Inland für die Dauer von ein bis sechs Monaten in Verbindung mit einem konkreten Projekt
Vergabe von Arbeitsstipendien im Ausland für die Dauer von drei bis zwölf Monaten in Verbindung mit einem konkreten Projekt
Finanzielle Unterstützung für Einzelausstellungen und Ausstellungen in Museen, Kunstvereinen und anderen Ausstellungsstätten sowie im öffentlichen Raum im In- oder Ausland.

Finanzielle Unterstützung bei der Herausgabe einer Publikation
Die Bewerber*innen müssen in einem engen Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen stehen – in Form eines dauernden Aufenthalts oder einer Projektpräsentation in NRW (Absichtserklärung entsprechender Institutionen sind dem Antrag beizufügen).
Die Bewerber*innen müssen ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen und dürfen das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die Bewerber*innen können insgesamt (nicht gleichzeitig) drei Anträge bei der Stiftung einreichen. Diese Begrenzung gilt unabhängig von vorangegangenen Juryentscheidungen.

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Quelle: Mail an die Redaktion