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Jens Spahn erlässt NIchtanwendungserlass gegen Bundesverwaltungsgerichtsurteil

Foto: H.S.

21.12.2019 - von H.S.

Nichtanwendungserlass. Damit ist es der Regierung möglich, die Gültigkeit von letztinstanzlichen Gerichtsurteilen auf einen Einzelfall zu beschränken und so zu verhindern, dass sich jemand auf eine solches Urteil berufen kann. Nichtanwendungserlasse wurden bisher nur im Bereich der Finanzverwaltung eingesetzt, wenn dem Staat ansonsten finanzielle Einbussen gedroht hätten.

Mit Jens Spahn hat sich das geändert. Am 14.12.2019 wird in der Frankfurter Rundschau in der Rubrik „Dr. Hontschiks Diagnose“ von dem Mediziner und Autor, Dr. med. Bernd Hontschik, darüber berichtet, wie das Bundesgesundheitsministerium ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, bei dem es um das Medikament Pentobarbital ging, per Nichtanwendungserlass ausgehebelt hat.

Zur Erinnerung: Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative) im Staat bedeutete mal dass ein und dieselbe Institution grundsätzlich nicht verschiedene Gewaltenfunktionen ausüben darf, die unterschiedlichen Hoheitsbereichen staatlicher Gewalt zugeordnet sind.

siehe Frankfurter Rundschau unter: Link

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Quelle: Frankfurter Rundschau, Dr. Hontschiks Diagnose