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Direktversicherung: Kassenbeitrag rechtens

25.08.2005 - von Hanne Schweitzer

Das Bundessozialgericht entschied am 24. August 05, dass RentnerInnen auf ihre Betriebsrente und andere Versorgungsbezüge den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Die Verdoppelung der KV-Beiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen verstößt demnach nicht gegen das Grundgesetz. Der volle allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist also verfassungsgemäß.
Von dieser Entscheidung sind ca. 10 Millionen Personen betroffen. Jedes Jahr müssen sie nun etwa drei Milliarden Euro für die Krankenkassen berappen und wir werden wohl nie erfahren, was mit diesen Milliarden geschieht.

Geklagt hatte ein 82Jähriger Mann gegen die Barmer Ersatzkassen. Aktenzeichen: B12 KR 29/04 R1

BSG am 24.08.2005 Az. B 12 KR 29/04 R

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1704
Quelle: AP, 25.8.2005

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02.01.2004: Direktversicherung: Voller Beitragssatz ab 01.2004

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