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Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht!

Foto: H.S.

22.11.2019

Über 60 Expert*innen der Antidiskriminierungsarbeit in Rheinland-Pfalz waren auf Einladung des Netzwerks diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz zusammengekommen, um sich über Strategien, Konzepte und Praxis der Anti-Diskriminierungsarbeit auszutauschen und darüber zu diskutieren, wie der Schutz vor Diskriminierung in Rheinland-Pfalz weiter verbessert werden kann.

Gelobt wurde im Rahmen des Fachtags die enge Verzahnung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Einrichtungen im Feld der Antidiskriminierungsarbeit in Rheinland-Pfalz. Sie drückt sich beispielhaft in der langjährigen und guten Kooperation zwischen dem Netzwerk und der Antidiskriminierungsstelle des Landes aus. Sie kommt vor allem denjenigen zugute, die Diskriminierung erfahren müssen: Ihnen bietet das Land, aufbauend auf einem Pilotprojekt des Netzwerks diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz, seit dem Jahr 2018 die Möglichkeit einer kostenlosen rechtlichen Erstberatung.

„Diese enge Zusammenarbeit sollte fortgesetzt und ausgeweitet werden“, sagt Torsten Jäger, eines von drei Mitgliedern der Koordinierungsgruppe des Netzwerks. „Gemeinsam sollten wir noch klarer zum Ausdruck bringen, dass Diskriminierung den Zusammenhalt in unserer ‚Vielfalts-Gesellschaft‘ bedroht und dass die Betroffenen Rechte haben und Diskriminierung nicht hinnehmen müssen.“ Jäger wies in diesem Zusammenhang auf die Plakate und Materialien hin, die das Netzwerk im Rahmen der Tagung vorgestellt und deren Erarbeitung die Landesantidiskriminierungsstelle finanziell ebenso gefördert hat wie die Fachtagung selbst.

Auf die Notwendigkeit, die Beratungsstrukturen der Antidiskriminierungsarbeit in Rheinland-Pfalz flächendeckend auszuweiten und zu qualifizieren, macht Stephan Heym aufmerksam. Er ist ebenfalls Mitglied der Koordinierungsgruppe des Netzwerks: „Bisher fehlt es in Rheinland-Pfalz an Anlaufstellen für Betroffene, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen. Sie brauchen überall im Land kompetente Beratungs- und Begleitungsangebote. Sowohl im Hinblick auf die Dichte der Beratungsstruktur als auch im Hinblick auf die Qualifikation von Berater*innen besteht hier dringender Handlungsbedarf.“

Joachim Schulte als drittes Mitglied der Koordinierungsgruppe wies abschließend darauf hin, dass der rechtliche Schutz vor Diskriminierung durch das Allgemeine Gleichheitsgesetz (AGG) in wichtigen Handlungsfeldern derzeit ins Leere läuft. Er forderte, innerhalb des AGG die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen zu verlängern, die Anforderungen an den Nachweis für eine Diskriminierung abzusenken sowie Vertretungsorganisationen das Recht einzuräumen, stellvertretend für Betroffene den Rechtsweg beschreiten zu können: „Hier muss die Landesregierung auf Bundesebene vorangehen und auf Reformen drängen.“ Zudem hinterlasse das AGG z.B. aufgrund der Bildungshoheit der Länder im Bildungsbereich nicht hinnehmbare Lücken im Diskriminierungsschutz:

„Diese Regelungslücken müssen durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz, wie es sich derzeit z.B. im Land Berlin in der parlamentarischen Beratung befindet, geschlossen werden. Die Veranstaltung heute hat noch einmal die Dringlichkeit hierfür deutlich gemacht. Wir erwarten, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung ein solches Landesantidiskriminierungsgesetz zur Stärkung von Chancengleichheit und Vielfalt zeitnah auf den Weg bringt.“

Pressemitteilung zum Fachtag „Auf dem Weg zu gelebter Vielfalt in Rheinland-Pfalz“, der am 18.11.2019 in Mainz stattfand.

Für das Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz
Stephan Heym, Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL), Mainz
Torsten Jäger, Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
Joachim Schulte, QueerNet Rheinland-Pfalz
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Für den Diskriminierungsgrund "Lebensalter" wird keiner in der PM genannt.

Quelle: PM Netzwerk Diskriminierungsfreies Rh-Pf., 22.11.2019