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16.11.2019 - von R.L.
Mit der BfA und Siemens-Rente würde ich nie über die Bemessungsgrenze kommen, doch durch das fiktive Monatseinkommen durch Umrechnung der Abfindung, Übergangszahlung, deferred compensation sowie Direktversicherung (komplett selbst bezahlt) wird diese Grenze überschritten. Durch die jährliche Anpassung der Bemessungsgrenze steigt dann der Zusatzbeitrag überproportional, da die erhaltenen Zahlungen fixe Beträge sind und keiner Steigerung unterliegen, sondern durch Inflation und 0-Zinspolitik immer weniger Wert sind.
So kommt es, dass ich vor 8 Jahren ca. 90,-€ bezahlt habe und diese sich bis heute auf 170 erhöht haben, nächstes Jahr ca. 200 €, da die Bemessungsgrenze (2012 ca. 3.800,- ; 2019 ca. 4.500,-) weiter angehoben wird.
Dies ist eine weitere Ungerechtigkeit und Abzocke durch die GKK.
Meiner Meinung nach müsste der Betrag beim Übergang in den Ruhestand festgeschrieben werden und für die 120 Monate konstant bleiben. Die Erhöhungen der BFA Rente und Firmenpension werden bei der Bemessung der GKK Beiträge immer automatisch angepasst. Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze soll ja die Erhöhung der Einkommen für die GKK kompensieren, was ja bei fiktiven Zusatzeinkommen eigentlich gegenläufig ist.
Gibt es dazu schon Urteile bzw. Stellungnahmen?
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