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Angehörigenentlastungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen

Foto: H.S.

14.08.2019

Wichtigster Punkt des Gesetzentwurfs, der vom Bundestag noch verabschiedet werden muss: Die schwarz-rote Regierungskoalition will Menschen entlasten, die unterhaltsverpflicht sind, weil ihre Kinder oder Eltern Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. .Auf ihr Einkommen soll erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro von den Sozialämtern zugegriffen werden können.

Außerdem soll es umfangreiche Verbesserungen geben für Menschen mit Behinderungen geben: Das Bundessozialministerium (BMAS) fördert seit dem 1. Januar 2018 befristet bis zum 31. Dezember 2022 eine ergänzende, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die Angebote der EUTB unterstützen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Angehörigen, damit sie ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele auch mit bzw. trotz Beeinträchtigung verwirklichen können. Dafür stellt der Bund bisher jährlich 58 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Finanzierung der EUTB weiterzuführen, setzt das BMAS mit dem Angehörigenentlastungsgesetz um: Ein zeitlich unbefristetes Finanzierungsbudget in Höhe von 65 Millionen Euro jährlich soll den Status quo sichern.

Viele Detailfragen werden auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erklärt.

Siehe dazu: FRAGEN und ANTWORTEN unter: Link

Kritik am Angehörigenentlastungsgesetz
Gesetz lässt Pflegebedürftige und Kommunen allein Link

Stellungnahme des Paritätischen zum Angehörigenentlastungsgesetz vom 04.07.2019:
Link

Quelle: BMAS