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15.08.2023
Im Prozess um einen mutmaßlichen Coronaimpfschaden hat das Oberlandesgericht Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob der beklagte Hersteller Astra-Zeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Vakzin von Astra-Zeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht am Montag mit.
Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen den Hersteller auf Schadenersatz. Sie hatte sich im März 2021 den Impfstoff des britisch-schwedischen Unternehmens verabreichen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel ins Koma; zuletzt musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. (dpa/jW)
Am Montag entschied das Gericht, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dabei gehe es um die Frage, ob der Impfstoffhersteller Astrazeneca wie von der Klägerin behauptet wegen „unzureichender Arzneimittelinformation“ haften solle, teilte das OLG mit.
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