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25.06.2019 - von Bündnis für Rentner und Rentenbeitragszahler e.V.
Im Zusammenhang mit der Mütterrente möchten wir Sie auf zwei Gesetzesverstöße der Bundesregierung hinweisen:
1. Sozialgesetzbuch VI § 177 (1) Kindererziehungszeiten
„Die Beiträge für Kindererziehungszeiten werden vom Bund gezahlt“
2. „Grundgesetz Art. 109 (3) Schuldenbremse
Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“
Begründung Punkt 1:
Durch nicht sachgerechte Finanzierung der Mütterrente aus Steuergelder, müssen Beiträge von den Rentenbeitragszahlern finanziert werden. Durch die Rentenanpassungsformel bedeutet dies künftig weniger Rentenerhöhung.
Begründung Punkt 2:
Die Schuldenbremse kann nur durch die Fehlfinanzierung der Mütterrente über die gesetzliche Rentenversicherung - zu Lasten der BeitragszahlerInnen und RentnerInnen - eingehalten werden.
Finanzminister „rauben“ Rentenversicherung aus!
Die Finanzminister weigern sich, gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Zeiten der Kindererziehung aus Steuermitteln zu finanzieren!
Die Rentenversicherung mit ihren Beitragszahlern subventioniert deshalb die Mütterrenten für die vor 1992 geborenen Kinder bis 2030 mit ca. 137 Milliarden Mit dieser schlitzohrigen Regelung verletzte Schäuble die Gesetze seiner eigenen Partei, sowie das Grundgesetz durch Umgehung der Schuldenbremse. Und mit Scholz verabschiedet sich die SPD von sozialer Gerechtigkeit.
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