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28.05.2019 - von Hanne Schweitzer
Dem Internetauftritt der Landesantidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz ist zu entnehmen, dass die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“ zuständig für Fragen oder Beschwerden von BürgerInnen ist, die sich in der Phase nach dem aktiven Berufsleben befinden und mit Diskriminierung wegen ihres höheren Lebesnalter konfrontiert werden.
Aber wer berät in Rheinland-Pfalz die BürgerInnen, die noch nicht das Ende ihres aktiven Berufslebens erreicht haben?Schließllich schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz alle BürgerInnen ab dem 18. Lebensjahr vor Altersdiskriminierung.
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