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Mehrheit für Erweiterung von Artikel 3 GG um das Lebensalter

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14.05.2019 - von H.S.

Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar Emnid, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Verfassungsjubiläum durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass eine überwältigende Mehrheit (86 Prozent )das Grundgesetz für eine zentrale Errungenschaft der Bundesrepublik Deutschland hält. 79 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, das Grundgesetz habe sich seit seinem Inkrafttreten im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte bewährt.

Eine Mehrheit der Befragten befürwortet aber eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz. Der grundgesetzliche Schutz vor Benachteiligung gilt aktuell für Menschen, die wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Glaubens oder aus rassistischen Gründen, wegen ihrer Sprache, ihrer Heimat, ihrer Herkunft, ihrer politischen Anschauungen oder einer Behinderung benachteiligt werden.

Für eine Ergänzung des Schutzes vor Diskriminierung wegen des Lebensalters sprechen sich 56 Prozent der Befragten aus; 52 Prozent befürworten die Aufnahme eines Diskriminierungsschutzes wegen der sexuellen Orientierung. Nach Ansicht von 49 Prozent der Befragten sollte auch der Schutz vor Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden.
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„Die Umfrage zeigt: Eine Mehrheit der Befragten hält den derzeitigen Grundrechtsschutz für unvollständig. Gerade in Zeiten, in denen Vorurteile und Hass lauter geäußert werden, wäre es ein wichtiges Signal, den Schutz vor Dskriminierung auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*- und Interpersonen und wegen des Alters klar im Grundgesetz zu verankern“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Montag in Berlin.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das 2006 in Kraft getreten ist und Diskriminierung im Zivil-und Arbeitsrecht verbietet, ist bereits weiter gefasst als das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. So verbietet das AGG nicht nur Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung, sondern eben auch aufgrund des Lebensalters und der sexuellen Identität.

(Das gilt aber NICHT für alle Diskriminierungsarten und auch nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen! Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot in Paragraf 19 Abs. 1 Nr. 1 bezieht sich nur auf Massengeschäfte und nicht auf den diskriminierungsfreien Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Die nichtberufliche Bildung wird nicht aufgeführt, obwohl sie im "Anwendungsbereich" von Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 7 explizit genannt wird.
In Paragraf 19 Absatz 1 Nr. 2 ist ein Benachteiligungsverbot genannt, das privatrechtliche Versicherungen zum Gegenstand hat. Das Verbot wird aber in Paragraf 20 Absatz 2 aufgehoben mit dem in alle Richtungen dehnbaren Satz: "Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist im Falle des § 19 Abs.1 Ne. 2 nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen." H.S.
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In der Umfrage äußerten sich die Befragten auch darüber, welche Gruppen ihrer Ansicht nach besonders von Diskriminierung betroffen sind. 60 Prozent gehen davon aus, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung häufig oder gelegentlich vorkommt, gut die Hälfte der Befragten nannte Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität. 39 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Altersdiskriminierung von älteren Menschen häufig oder gelegentlich vorkommt.

Die repräsentative Umfrage wurde als persönlich-mündliche Befragung (Computer Assisted Personal Interviewing - CAPI) durchgeführt. Die Grundgesamtheit umfasst deutschsprachige Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten. Insgesamt wurden bundesweit 1.026 Personen befragt.

Quelle: Pressemitteilung ADS Berlin, 13. Mai 2019