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Pflege im Heim wird NOCH teurer

Foto: H.S.

02.11.2023 - von vdek

Wie die FAZ heute meldete, sind die Durchschnittslöhne in der Pflege in diesem Jahr gestiegen. Je nach Bundesland betrug die Zunahme zwischen 0,5 und 6,8 Prozent. Am höchsten stiegen sie in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (je 21,30 Euro) vor Hamburg und Rheinland-Pfalz (je 21,21). Am Ende rangiert Mecklenburg-Vorpommern (19,58), kurz davor finden sich Thüringen, Bremen und Brandenburg. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung am Montag in Berlin mit.
Der Präsident des Pflege-Arbeitgeberverbands bpa, Rainer Brüderle, sagte der F.A.Z., wichtig sei jetzt die Refinanzierung über die Pflegekassen. Der Arbeitgeberpräsident: „Da nach den bestehenden Reglungen die Kassen die höheren Kosten nicht vollständig übernehmen, müssen die zu Pflegenden in Form von höheren Eigenanteilen wieder einen Teil davon tragen.“ Davor warnte auch Gernot Kiefer, Vizevorsitzender des GKV-Spitzenverbands. „Die Belastung der Pflegebedürftigen wird weiter steigen, wenn die Politik keine Wege aufzeigt, wie der Anstieg der Eigenanteile wirksam begrenzt werden kann“, sagt er. „Es wäre schon viel geholfen, wenn die Bundesländer endlich ihrer Verantwortung nachkommen würden, die Investitionskosten zu übernehmen.“
Christian Geinitz für FAZ, 2.11.2023

18.7.2023:
Der Eigenanteil, den Heimbewohner in den ersten 12 Monaten zahlen müssen, ist in den Bundesländern unterschiedlich. Hier die Länder mit den höchsten Eigenanteilen in Euro im Monatsdurchschnitt:
Baden-Württemberg: 2.913
Saarland: 2.841
Nord-Rhein-Westfalen: 2.801
Rheinland-Pfalz: 2.659
Berlin: 2.509
Bremen: 2.504
Hessen: 2.503
Bayern: 2.448
Schleswig-Holstein: 2.442
Quelle, VDEK 2023



Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt kontinuierlich
Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.7.2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts.

Hier stieg die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres bundesweit im Durchschnitt um 348 Euro (2022: 2.200 Euro; 2023: 2.548 Euro). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 292 Euro mehr (2022: 2.007 Euro; 2023: 2.299 Euro). Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten schlägt mit einem Plus von 236 Euro (2022: 1.814 Euro; 2023: 2.050 Euro) und ab 36 Monaten von 165 Euro (2022: 1.573 Euro; 2023: 1.738 Euro) zu Buche.

Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, hat der EEE damit für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Ende des Jahres 2021 lag der EEE für alle Pflegebedürftigen bei 912 Euro.

Erhöhte Eigenanteile durch steigende Löhne

Grund für die starke Erhöhung des EEE ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung, wonach das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu vergüten ist und diese Kosten eins zu eins in den Pflegesatz eingepreist werden müssen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit 1.7.2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der EEE bis zum Jahresende weiter ansteigt.
Bundesländer zu Investitionskostenübernahme verpflichten

„Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, sagte Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek-Vorstandes. „Es kann aber nicht sein, dass die stetig steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen. Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, läuft etwas gründlich schief.“

Die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab 1.1.2024 geltende Erhöhung der Zuschläge durch die Pflegekassen dürften den Trend nur kurzfristig abmildern, so Meyers-Middendorf weiter. „Es braucht zeitnah eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahler lastet. Dazu gehört es, die Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen ad hoc um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten.”

» Die vollständige Datenauswertung finden Sie hier: Link

» Weitere Daten zum Thema Pflegeversicherung gibt es hier: Link

Quelle: vdek