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Beamte in Rheinland-Pfalz: Nachzahlung wg. Altersdiskriminierung

oto: HS.

29.01.2018

Wegen altersdiskriminierender Besoldung muss das Land Rheinland-Pfalz 5.600 Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldungu entschädigen. Das Finanzministerium rechnet mit Kosten von rund neun Millionen Euro. Nach dem entsprechenden Urteil des EUgH wurde ein Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz in diesem Sinn f+r die drei klagenden Beamten entschieden. Nun sollen alle ca. 13.000 Beamten, die Widerspruch gegen ihre an das Alter angepasste Besoldung eingelegt hatten, entschädigt werden. Die Höhe der Nachzahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem der Widerspruch eingelegt wurde, sie soll zwischen 100 und 2.000 Euro betragen. Insgsamt wird mit Kosten von neun Millionen gerechnet.

Link: EugH soll Beamtenbesoldung prüfen wegen Altersdiskriminierung