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Direktversicherung: CDU/CSU antwortet

Drachenfels, 2015

29.01.2016 - von H.S.

In der unten stehenden Antwort der CDU/CSU an einen Direktversicherungsgeschädigten wird wider besseres Wissen noch immer behauptet, dass der Gedanke der Generationengerechtigkeit die Beitragspflicht ausgelöst habe, weil die eigenen Beiträge der Rentner 1973 noch ca. 70 % ihrer Leistungsausgaben gedeckt haben. Das ist schlicht und einfach gelogen. Die Beitragspflicht der Rentner wurde erst 1983 als 10 Jahre später erfunden. 1973 waren Rentner beitragsfrei versichert. E.L. 17.2.2016

Das sogenannte Team Bürgerkommunikation der CDU/CSU-Franktion im Bundestag antwortet einem Direktversicherungsgeschädigten am 26.1.2016:
„Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Zuschriften vom 22. November und 12. Dezember 2015 an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in der Sie die Beitragspflicht aus Leistungen von Direktversicherungen zur Krankenkasse ansprechen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Sie aufgrund der Vielzahl der Zuschriften aus der Bevölkerung eine Weile auf Antwort warten mussten.

Rentner, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind und auch freiwillig versicherte Rentner müssen seit 2004 den vollen allgemeinen Beitragssatz auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zahlen. Das hat damals der Deutsche Bundestag im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes beschlossen.

Bei diesem Gesetzesbeschluss stand der Gedanke der Generationengerechtigkeit im Vordergrund. Die eigenen Beitragszahlungen der Rentner zur GKV deckten da­mals nur noch gut 40 Prozent der Leistungen ab, die sie von ihren Krankenkassen erhielten. Im Jahr 1973 wurden die Leistungen der Krankenkassen für Rentner in den alten Bundesländern noch zu rund 72 Prozent durch eigene Beiträge gedeckt. Um aber die Belastung der erwerbstätigen Beitragszahler nicht noch stärker ansteigen zu lassen und die Lohnnebenkosten zu senken, war es politisch geboten, die Rentner wieder verstärkt an der Finanzierung ihrer Krankenkassenausgaben zu beteiligen.

So unterliegen Betriebsrenten seit jeher der Beitragspflicht zur GKV; die Beiträge sind alleine vom Versicherten zu tragen. Allerdings wurde in der Vergangenheit auf Betriebsrenten für pflichtversicherte Rentner der halbe Beitrag (z. B. 7,2 Prozent statt 14,4 Prozent) an die Krankenkassen berechnet, während für Betriebsrenten bei freiwillig versicherten Rentnern der volle Beitrag zu zahlen war. Diese Ungleichbehandlung wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz beendet. Nunmehr müssen auch Pflichtversicherte den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer jeweiligen Krankenkasse auf die Versorgungsbezüge entrichten. Es blieb aber der Grundsatz erhalten, dass alle beitragspflichtigen Einnahmen zusammen nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dies nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht stellte klar, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. Der Vertrauensschutz der betroffenen Versicherten wird dabei nicht unzumutbar beeinträchtigt. Diese Regelung wurde inzwischen mehrfach von den obersten Gerichten bestätigt. So hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung abgelehnt.

Davon ausgenommen sind Zahlungen aus Beiträgen, die der Versicherte nach Ende seines Arbeitsverhältnisses auf eine auf ihn als Versicherungsnehmer übertragene Kapitallebensversicherung eingezahlt hat. Diese Zahlungen sind nicht beitragspflichtig.
Weitere Informationen finden Sie im Webangebot des Bundesgesundheitsministeriums:
Link

Sehr geehrter Herr S., Ihren Einwand können wir verstehen, da diese Regelung für den Einzelnen gegebenenfalls eine finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Diese Regelung ist jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“
Mit freundlichen Grüßen Team Bürgerkommunikation cducsu_email
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1
11011 Berlin fraktion@cducsu.de Link

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Von: H.S.
Gesendet: 22.01.2016
An: CDU/CSU
Betreff: Direktversicherung
bisher weder eine eingangsbestätigung, geschweige eine antwort erhalten! das thema betrifft millionen bürger in diesem lande, ist das so unwichtig???
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Von: H.S.
17.12.2015
An:CDU/CSU
Sehr geehrte damen und herren,
ich übersende ihnen im anhang einige interessante beiträge zum thema direktversicherung. leider weiss ich nach ca. 10 jahren immer noch nicht, wie dieser unerträgliche vorgang/wortbruch nun endlich berichtigt und bereinigt im bundestag "nachbehandelt" wird. es kann nicht angehen, dass der wortbruch an millionen von gutgläubigen bürgern noch weiter in die länge gezogen wird und sich zwischenzeitlich - wie aus dem anhang hervorgeht - nur aussenseiterparteien sich bemühen, das unrecht wieder zu beheben. aus diesem grunde bitte ich sie, mir vorweg zumindest die haltung und den standpunkt der CDU/CSU zu diesen direktversicherungen mitzuteilen. schliesslich waren an dieser damaligen, nachträglichen und ad hoc - regelung ohne vertrauensschutz der altverträge vor 10 jahren massgeblich csu und cdu wie auch die spd beteiligt. wie lange soll dieser vertrauensbruch noch anhalten? die noch laufende petition zu der damaligen nachträglichen vertragsbasisänderung der direktversicherungen dürfte auch endlich zur entscheidung anstehen um dieses unrecht und den wortbruch der politik an millionen bürgern wieder zu beheben.
ich höre deshalb gerne von ihnen. danke.
mfg h.s.

Anlage:
Direktversicherung: FDP in NRW hat Problematik erkannt: Link
Direktversicherung: Linke stellt Antrag im Bundestag: Link
Direktversicherung: Aussprache über Antrag der Linken im Bundestag: Link
Direktversicherung: Kommentar der 1. Aussprache des Antrags der Linken im Bundestag: Link
Direktversicherung: 30 Jahre gezahlt – Rendite fast Null: Link

Link: Direktversicherung: Wenn Kassen den Beitrag erhöhen
Quelle: Mail an die Redaktion