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Schadensfreiheitsrabatt: Rückstufung unverhältnissmässig

23.11.2010 - von K.A.

Wer viele Jahre unfallfrei gefahren ist, und dann einen Unfall verursacht, muss erfahren, dass die Rückstufungen des Schadensfreiheitsrabatts bei älteren AutofahrerInnen unverhältsnissmäßig sind.

Nach einem Unfall musste ich leider feststellen, dass die Rückstufung in den Vertragsbedingungen der HUK 24 unterschiedlich stark erfolgt. Einerseits lassen sich für die Versicherten hohe Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) durch lange unfallfreie Zeiten erreichen,
aber andererseits wird gerade bei diesen Personen im Schadensfall eine unverhältnismäßig starke Rückstufung vorgenommen. Bei mir z.B. in der Haftpflicht von SF 23 nach 10 und in der Vollkasko von SF 23 nach 15. Eine Klassenstufe entspricht einem versicherten Jahr.

12 Jahre unfallfreie Fahrpraxis werden von der Versicherung rücksichtslos gestrichen. Diese Regelung der Versicherung ist altersdiskrimierend, da im Vergleich dazu jüngere Versicherte mit entsprechend niedrigeren SF-Klassen nur um ein paar Klassen herunter gestuft werden.
Für ältere Versicherte sind sehr starke Rückstufungen vorgesehen und das, obwohl ja viele Jahre und Jahrzehnte unfallfreie Fahrpraxis vorhanden sind und entsprechend viele Beiträge - ohne Gegenleistung - von den Versicherungen einkassiert wurden.

Ein höheres Risiko stellen die Versicherten aufgrund der vorhandenen unfallfreien Fahrpraxis ja nicht dar. Meines Erachtens wollen die Versicherungen damit im Schadensfall nur unseriös die Versicherungsnehmer mit deutlich höheren Beiträgen im Nachhinein noch stärker als bei der eigentlich vereinbarten Selbstbeteiligung an den Kosten für den Schaden beteiligen. Zum Teil sind die vorgesehenen Rückstufungen so hoch, dass dadurch dem Versicherten sogar ein höherer Schaden entstehen kann als durch den Unfall selbst.

Die Versicherungen bieten an, den Schaden selbst zu bezahlen, um eine Rückstufung und damit höhere Beiträge zu vermeiden. Solches Geschäftgebahren finde ich sehr unseriös und es sollte verboten werden.

Eine Versicherung, die die Versicherungsnehmer nicht schützt, sondern ihnen eher durch merkwürdige Regelungen Schaden zufügen will, braucht eigentlich kein Mensch.

Gesetzgeber und Verbraucherschützer sollten stärker prüfen, in wieweit Versicherungsnehmer durch solche Versicherungsbedingungen betrogen werden. Eventuelle Rückstufung sollten, wenn überhaupt, einheitlich erfolgen.

Allgemeine Informationen zum Thema Schadensfreiheitsrabatt finden Sie unter: Link

Link: HDI-Direkt: Altersgrenze für Zweitwagen-Benutzer…
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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