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HDI-Direkt: Altersgrenze für Zweitwagen-Benutzer

28.10.2010 - von D.S.

Altersdiskriminierung in der Autoversicherung. Meine Frau hat ihren KFZ Haftpflichtvertrag überprüfen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass ich als Zweitwagen-Benutzer 70 Jahre alt bin. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte haben wir letztes Jahr, da war ich noch 69, schon einmal so einen Fall gehabt.

Diesmal wurde uns bei einem Versicherungsmakler mitgeteilt, dass in dem Zweitwagenvertrag Mitfahrer bis 69 Jahre steht und ich daher nicht mehr als Zweitfahrer des Wagens versichert bin. Wir sind daher zum ursprünglichen Versicherer (HDI Direkt) gegangen und haben dort nachgefragt. Siehe da, die Versicherung hatte uns, nur um den Beitrag zu halten, nicht auf diese besonderen Bedingungen hinzuweisen.

Wir haben daraufhin den Vertrag gekündigt und suchen uns eine andere Versicherung. (Kravag, die angeblich diese Bedingung nicht hat)

Interessant ist, dass bei meinem eigenen Wagen, mit mir als Halter, diese Einschränkung nicht besteht. Da erfolgt die Höherstufung ab dem 74. Lebensjahr. Wenn ich aber mit dem Wagen meiner Frau fahre, werde ich diskriminiert.

Vorher hatte man mir auch noch mitgeteilt, dass öffentlich Bedienstete besser Auto fahren und daher bis zu 15 % Rabatt bekommen. Meine Tochter ist Fahranfängerin und im öffentlichen Dienst und sie bekommt gleich 15 % Rabatt. Schön für Sie, aber das ist auch ein Punkt, der Unwillen hervorruft. Bundestagsabgeordnete aus unserem Wahlkreis, die ich angeschrieben hatte, antworteten, dass dies gewachsene Strukturen sind und die hätten mit dem Beamtenstatus zu tun.

Zur Orientierung: Ich fahre sowohl mit einem Leichtkraftroller als auch mit dem Auto 45 Jahre lang unfallfrei und bin auch täglich unterwegs.

Mit freundlichen Grüßen

Link: HDI: KFZ-Versicherung für Ältere teurer…
Quelle: Mail an die Redaktion

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